In Deutschland gibt es viele Wege für Selbstständige sowie Angestellte, bestimmte Ausgaben zumindest teilweise von der Steuer abzusetzen, um so einen Teil des ausgegebenen Geldes zurückzubekommen. Auch die Kfz-Versicherung kann in der Steuererklärung beim Finanzamt angegeben werden. Das Geld erhalten Sie allerdings nur zurück, sofern alle nötigen Unterlagen vorhanden sind. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Sie sich daher im Voraus über das Verfahren informieren. Für einen schnellen Überblick zum Thema: „Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen“, haben wir alle wichtigen Punkte zusammengefasst.

Kfz-Versicherung absetzen: so bekommen Sie Ihr Geld zurück
Grundsätzlich kann jeder Berufstätige mit einem steuerpflichtigen Einkommen einen Teil der Kosten für die Kfz-Versicherung absetzen. Das Amt unterscheidet dabei zwischen Angestellten und Selbstständigen. Als Angestellter können Sie nur die Unfallversicherung und die Kfz-Haftpflicht in der Steuererklärung absetzen. Selbstständige erhalten dagegen sowohl für die Haftpflichtversicherung als auch für die Kaskoversicherungen Steuererleichterungen. Die Höhe der gesparten Summe hängt von Ihrem individuellen Steuersatz ab.
Wie schon beschrieben, müssen Sie als Grundvoraussetzung dafür, dass Sie die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen können, über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weiterhin müssen Sie als Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter des jeweiligen Kfz eingetragen sein. Zahlen beispielsweise Ihre Eltern die Versicherung des Fahrzeugs, obwohl Sie der offizielle Halter sind, können Sie die Kfz-Versicherung nicht absetzen.
Für das Verfahren selbst benötigen Sie nur:
- Einen Beitragsnachweis
Dieser beinhaltet einen Nachweis über die Versicherungsbeiträge, die Sie im Laufe des Steuerjahres geleistet haben. In der Regel schickt Ihr Versicherer Ihnen diesen zu. Fehlt der Nachweis, sollten Sie ihn unbedingt nachfordern – meistens reicht eine Kopie des Versicherungsvertrags. - Einen Zahlungsnachweis
Als Zahlungsnachweis reichen die entsprechenden Kontoauszüge.
Wo Sie die Versicherungskosten als Arbeitnehmer angeben, hängt von der Art und Weise ab, wie Sie das Fahrzeug nutzen – ob als Firmenwagen oder Privatfahrzeug.

- Bei privater Nutzung
Wenn Sie Ihr Kfz ausschließlich privat nutzen, gelten die Kosten für die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung als Sonderausgaben und werden in der „Anlage Vorsorgeaufwand“ festgehalten. - Bei beruflicher Nutzung
Nutzen Sie Ihr Auto nur für berufliche Fahrten, geben Sie die Kosten für die Kfz-Haftpflicht in der Steuererklärung als „Werbungskosten“ an. Diese finden Sie in der „Anlage N“. - Bei beruflicher und privater Nutzung
Bei gemischter Nutzung ist es möglich, die gesamten Kosten als Sonderausgaben anzugeben.

Selbstständige Autonutzer tragen sowohl die Haftpflicht- als auch Kaskoversicherung in der „Anlage EÜR“ ein, unter „Betriebsausgaben – Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten“. Erfassen Sie die Kfz-Versicherung bei der Steuererklärung in Zeile 55.
Als Selbstständiger gelten alle Kosten, die für das betrieblich genutzte Fahrzeug anfallen, als Betriebsausgaben. Auch hier wird zwischen privater und beruflicher Nutzung unterschieden. Nutzen Sie Ihr Fahrzeug nicht nur beruflich, sondern auch für Privatfahrten, müssen Sie die Kosten detaillierter erfassen. Dafür können Sie sowohl die 1-Prozent-Regelung anwenden bzw. ein Fahrtenbuch nutzen. Letzteres ist von Vorteil, wenn Sie nur wenige Privatfahrten mit Ihrem Firmenwagen durchführen. In diesem Fall erhalten Sie nämlich die Kosten für die dokumentierten beruflichen Fahrten akkurat erstattet. Die 1-Prozent-Methode sieht dagegen vor, dass Sie einen Pauschalbetrag überwiesen bekommen. Dieser ist nicht an die Menge und Art der Fahrten gekoppelt, sondern orientiert sich am Listenpreis des Fahrzeugs. Diese Methode ist daher sinnvoll, wenn Sie vergleichsweise viele Privatfahrten mit Ihrem Auto absolvieren.
Der Gesetzgeber hat sogenannte Höchstgrenzen festgelegt, in deren Rahmen Sie Vorsorgeaufwendungen versteuern können. Diese beinhalten beispielsweise auch die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungen.
- Höchstgrenze bei Selbstständigen
Hier liegt der Höchstbetrag bei 2.800 €. Selbstständige können im Vergleich zu Angestellten einen deutlich höheren Betrag von der Kfz-Versicherung absetzen, weil sie beispielsweise die Abgaben an die Krankenkassen selbst übernehmen müssen.
- Höchstgrenze für Angestellte
Bei Arbeitnehmern liegt die Höchstgrenze bei 1.900 € pro Jahr. Alles, was darüber hinausgeht, können sie nicht geltend machen.
- Höchstgrenze für Ehepaare
Falls Ehepartner die Einkommen gemeinsam angeben, so werden die Höchstbeträge der beiden Einkommen addiert, um den Gesamthöchstbetrag zu erhalten.
Zuletzt aktualisiert: Februar 2024
R+V Team
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