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    Kinder absichern

    Wenn Kinder zündeln: Das Spiel mit dem Feuer

    Kinder im Alter zwischen sechs und zehn Jahren haben einen besonders stark ausgeprägten Spiel- und Nachahmungstrieb. Sehen sie Erwachsene oder ältere Geschwister beim Hantieren mit Feuer, wird ihre Neugier geweckt. Eltern sollten ihren Kindern daher rechtzeitig den sicheren Umgang mit Feuer beibringen.

    Icon Familie
    Kinder sind sich häufig nicht über die Konsequenzen ihres Handelns im Klaren.

    Oft passiert es ohne Hintergedanken

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    Kinder legen Brände in der Regel nicht bewusst. Im Grundschulalter bildet sich gerade erst ein vorausschauendes Gefahrenbewusstsein aus. Ab zehn Jahren entwickeln sie ein präventives Gefahrenbewusstsein.

    Die tatsächliche Reife im Umgang mit Gefahren unterscheidet sich jedoch von Kind zu Kind.

    Wer haftet bei Schäden durch Zündeln?

    Familien-Haftpflichtversicherung

    Eine Familien-Haftpflichtversicherung schließt minderjährige Kinder grundsätzlich mit ein. Doch Vorsicht: Kinder unter sieben Jahren haften nicht für Schäden, die sie verursachen. Sie gelten laut BGB vor dem Gesetz als nicht deliktsfähig. Im Brandfall könnte der Geschädigte also auf seinen Kosten sitzen bleiben.

    Die R+V verzichtet bei minderjährigen Mitversicherten auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit, soweit der Versicherungsnehmer die Regulierung wünscht und bietet in diesem Fall eine begrenzte Entschädigung an.

    Aufsichtspflicht

    Anders sieht es aus, wenn Eltern oder andere Aufsichtspersonen der zündelnden Kinder eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht zu vertreten haben. Ein Nachweis der Verletzung ist jedoch schwierig, da Kinder nicht rund um die Uhr überwacht werden können. Außerdem muss bewiesen sein, dass der Schaden bei ausreichender Aufsicht nicht entstanden wäre. Ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, kann nur von Fall zu Fall entschieden werden.

    Als Faustregel gilt: Je älter das Kind ist, desto geringer ist die Verpflichtung der Eltern, jederzeit ein Auge auf ihr Kind zu haben. Eine Rolle spielt auch, ob Kinder über die Gefahren aufgeklärt wurden, die das Zündeln mit sich bringt, und ob ihnen der Zugang zu Feuerutensilien erschwert wurde. Wird Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen, übernimmt die Haftpflichtversicherung berechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten.

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    Deliktsfähigkeit des Kindes

    Ab sieben Jahren sind Kinder bedingt deliktsfähig. Sie haften in Abhängigkeit ihrer persönlichen Entwicklung, ihrer geistigen Reife und der Frage, ob sie bewusst gehandelt haben – also in der Lage waren die Folgen ihrer Handlung zu erkennen. Die Beurteilung des persönlichen Wissensstandes eines Kindes hängt vom Einzelfall ab. Kann das Kind nicht zur Verantwortung gezogen werden, ist auch hier eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern oder der aufsichtspflichtigen Personen zu prüfen.

    Vorsatz

    Bei bedingtem Vorsatz bzw. bei Vorsatz nimmt das Kind die Konsequenzen seines Spiels mit dem Feuer wissend in Kauf. Ihm ist bewusst, welche Folgen sein Handeln haben kann. Hat das Kind den Schaden vorsätzlich herbeigeführt, ist der Versicherer leistungsfrei. Diese Frage kann immer nur im konkreten Einzelfall entschieden werden.

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    Unter Aufsicht an das Feuer heranführen

    Umsichtige Eltern erlauben ihren Kindern, unter Aufsicht Streichhölzer oder Feuerzeuge zu benutzen. Die Kinder dürfen beispielsweise eine Kerze anzünden und auspusten.
    Sie lernen dabei die richtige Handhabung von Streichhölzern und Feuerzeugen:
     

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    • Das Streichholz darf nicht zu weit hinten angefasst werden, sonst bricht es beim Entzünden ab.

    • Das brennende Hölzchen oder Feuerzeug muss waagerecht gehalten werden, sonst verbrennt sich das Kind die Finger.

    Führen Sie Ihr Kind nicht unnötig in Versuchung

    Achtlos liegengelassene Streichhölzer oder Feuerzeuge fordern Kinder geradezu zum Zündeln auf.

    Deshalb sollten Streichholzschachteln und Feuerzeuge nicht in Reichweite des Kindes liegen oder verstaut werden, besonders wenn Kinder häufig allein sind.

    Ein Eimer Wasser sollte beim Spielen mit Feuer immer bereitstehen.

    Gemeinsam den Umgang mit Feuer üben

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    Nach Möglichkeit richten Eltern ihren Kindern eine Feuerstelle ein, an der sie gemeinsam zündeln können. Dabei lernt das Kind auch, wie man ein Feuer löscht. Gemeinsame Lagerfeuer, in denen mit Ästen gekokelt oder Stockbrot gebraten wird, eignen sich hervorragend, um Kindern in einem sicheren Rahmen die Möglichkeit zu geben, sich auszuprobieren. Geben Sie Ihrem Kind ein gutes Beispiel für richtiges Verhalten im Umgang mit Feuer.

    Zündeln mit Ansage

    Die Regel, die Sie Ihrem Kind mitgeben, sollte lauten: Nie allein zündeln! 

    Nicht: Nie zündeln!

    Weitere Gelegenheiten zum kontrollierten Zündeln und Löschen

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    • Örtliche Feuerwehren bieten eine Brandschutzerziehung an. Dort gibt es kindgerechtes Material, um Kinder für die Gefahren des Feuers zu sensibilisieren. Auch Veranstaltungen in Kindergärten oder Schulen werden angeboten.

    • Melden Sie Ihr Kind bei der Kinderfeuerwehr an.

    • Regen Sie im Kindergarten oder in der Grundschule Ihres Kindes an, die Themen Feuer und Brandschutz in einer Unterrichtseinheit zu behandeln.

    Sichern Sie sich gegen Brandschäden ab

    Wenn Eltern ihre Pflichten erfüllt haben, sich das Spiel mit Feuer aber trotzdem zu einem Ernstfall entwickelt hat, dann ist Hilfe und Absicherung für das Zuhause wichtig.

    Die R+V-Hausratversicherung und die R+V-Wohngebäudeversicherung bieten Ihnen geeigneten Versicherungsschutz auch bei Schäden durch Brand.

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    Rauchwarnmelder können Leben retten!

    Gefahren erkennen und Rauchwarnmelder installieren

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    Damit aus Spaß nicht ganz schnell Ernst wird, sollten Sie Gefahrenquellen im Blick haben:

    Installieren Sie außerdem zu Hause Rauchwarnmelder, diese können helfen, das Schlimmste zu verhindern. Zwar stecken Kinder beim Zündeln selten absichtlich etwas in Brand, doch schnell fangen außer dem Blatt Papier oder der Kerze auch andere Dinge Feuer: Kleidungsstücke, trockene Äste oder Stroh in Gestecken, Möbel, Teppiche oder Vorhänge.

    Was tun, wenn es brennt?

    Verständigen Sie die Feuerwehr unter 112

    Antworten Sie bitte auf folgende Fragen:

    • Wo ist etwas passiert?

      Geben Sie den Brandort mit Straße, Hausnummer und Etage bekannt.

    • Was ist passiert?

      Schildern Sie die Situation so genau wie möglich.

    • Wie viele Betroffene?

      Geben Sie an, ob und wie Menschen oder Tiere betroffen sind.

    • Wer spricht?

      Nennen Sie nun Ihren Namen.

    • Warten Sie auf Rückfragen und Anweisungen des Feuerwehrbeamten.

      Beenden Sie nie das Gespräch von sich aus – erst nach deutlicher Aufforderung.

    Handeln Sie umsichtig

    • Informieren Sie gefährdete Personen und helfen Sie Kindern, Menschen mit Einschränkungen und älteren Menschen.

    • Benutzen Sie Flucht- und Rettungswege.

    • Benutzen Sie niemals Aufzüge.

    • Umgehen Sie stark verrauchte und/oder brennende Räume. Falls dies nicht möglich ist, halten Sie sich ein Tuch vor Nase und Mund, gehen Sie geduckt unter den Rauchschwaden hindurch ins Freie. Wenn nötig, kriechen Sie. Kohlenmonoxid und andere Gase können in wenigen Minuten zur Bewusstlosigkeit führen.

    • Wenn keine Fluchtmöglichkeit besteht, versuchen Sie sich am Fenster bemerkbar zu machen. Bei Rauchentwicklung im Raum legen Sie sich auf den Boden und atmen Sie flach über dem Boden.

    • Laufen Sie nicht zurück, um Ihr Hab und Gut zu retten. Sie können sich damit in Lebensgefahr bringen!

    Unterstützen Sie die Einsatzkräfte vor Ort

    • Erklären Sie, wo sich der Brandort befindet.

    • Erklären Sie, wo sich möglicherweise noch Personen in Gefahrenbereichen befinden.

    • Informieren Sie – sofern Sie Kenntnis darüber haben – welche Besonderheiten das Gebäude hat: Baustellen, weitere Zugänge, gefährliche, giftige oder explosive Stoffe, Gasleitungen.

    • Vermeiden Sie alle Behinderungen der Einsatzkräfte und befolgen Sie deren Anweisungen.

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    Checkliste zum Download Was tun, wenn es brennt?

     

     

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    Zuletzt aktualisiert: Februar 2018

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