Kinder im Alter zwischen sechs und zehn Jahren haben einen besonders stark ausgeprägten Spiel- und Nachahmungstrieb. Sehen sie Erwachsene oder ältere Geschwister beim Hantieren mit Feuer, wird ihre Neugier geweckt. Eltern sollten ihren Kindern daher rechtzeitig den sicheren Umgang mit Feuer beibringen.
Wenn Kinder zündeln: Das Spiel mit dem Feuer
Kinder sind sich häufig nicht über die Konsequenzen ihres Handelns im Klaren. Sie legen Brände in der Regel nicht bewusst.
Erst im Grundschulalter bildet sich ein vorausschauendes Gefahrenbewusstsein aus. Ab zehn Jahren entwickeln sie ein präventives Gefahrenbewusstsein.
Die tatsächliche Reife im Umgang mit Gefahren unterscheidet sich jedoch von Kind zu Kind.
Ein Nachweis der Verletzung ist in der Regel schwierig, weil Kinder nicht rund um die Uhr überwacht werden können. Außerdem muss bewiesen sein, dass der Schaden bei ausreichender Aufsicht nicht entstanden wäre. Ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, kann nur von Fall zu Fall entschieden werden.
Als Faustregel gilt: Je älter das Kind ist, desto geringer ist die Verpflichtung der Eltern, jederzeit ein Auge auf ihr Kind zu haben. Eine Rolle spielt auch, ob Kinder über die Gefahren aufgeklärt wurden, die das Zündeln mit sich bringt, und ob ihnen der Zugang zu Feuerutensilien erschwert wurde. Wird Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen, übernimmt die Haftpflichtversicherung berechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten.
Ab sieben Jahren sind Kinder bedingt deliktsfähig. Sie haften in Abhängigkeit ihrer persönlichen Entwicklung, ihrer geistigen Reife und der Frage, ob sie bewusst gehandelt haben – also in der Lage waren die Folgen ihrer Handlung zu erkennen.
Die Beurteilung des persönlichen Wissensstandes eines Kindes hängt vom Einzelfall ab. Kann das Kind nicht zur Verantwortung gezogen werden, ist auch hier eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern oder der aufsichtspflichtigen Personen zu prüfen.
Bei bedingtem Vorsatz bzw. bei Vorsatz nimmt das Kind die Konsequenzen seines Spiels mit dem Feuer wissend in Kauf. Dem Kind ist bewusst, welche Folgen sein Handeln haben kann.
Hat das Kind den Schaden vorsätzlich herbeigeführt, ist der Versicherer leistungsfrei. Diese Frage kann immer nur im konkreten Einzelfall entschieden werden.
Umsichtige Eltern erlauben ihren Kindern, Streichhölzer oder Feuerzeuge unter Aufsicht zu benutzen. Die Kinder dürfen beispielsweise eine Kerze anzünden und auspusten. Sie lernen dabei die richtige Handhabung von Streichhölzern und Feuerzeugen. Beachten Sie folgende Regeln:
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Das Streichholz darf nicht zu weit hinten angefasst werden, sonst bricht es beim Entzünden ab.
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Das brennende Hölzchen oder Feuerzeug muss waagerecht gehalten werden, sonst verbrennt sich das Kind die Finger.
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Ein Eimer Wasser sollte beim Spielen mit Feuer immer bereitstehen.
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Achtlos liegengelassene Streichhölzer oder Feuerzeuge fordern Kinder geradezu zum Zündeln auf. Deshalb sollten Streichholzschachteln und Feuerzeuge nicht in Reichweite des Kindes liegen oder verstaut werden, besonders wenn Kinder häufig allein sind.
Nach Möglichkeit richten Eltern ihren Kindern eine Feuerstelle ein, an der sie gemeinsam zündeln können. Dabei lernt das Kind auch, wie man ein Feuer löscht. Gemeinsame Lagerfeuer, in denen mit Ästen gekokelt oder Stockbrot gebraten wird, eignen sich hervorragend, um Kindern in einem sicheren Rahmen die Möglichkeit zu geben, sich auszuprobieren. Geben Sie Ihrem Kind ein gutes Beispiel für richtiges Verhalten im Umgang mit Feuer.
Zündeln mit Ansage
Die Regel, die Sie Ihrem Kind mitgeben, sollte lauten: Nie allein zündeln! Nicht: Nie zündeln!
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Örtliche Feuerwehren bieten eine Brandschutzerziehung an. Dort gibt es kindgerechtes Material, um Kinder für die Gefahren des Feuers zu sensibilisieren. Auch Veranstaltungen in Kindergärten oder Schulen werden angeboten.
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Melden Sie Ihr Kind bei der Kinderfeuerwehr an.
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Regen Sie im Kindergarten oder in der Grundschule Ihres Kindes an, die Themen Feuer und Brandschutz in einer Unterrichtseinheit zu behandeln.
Damit aus Spaß nicht ganz schnell Ernst wird, sollten Sie Gefahrenquellen im Blick haben. Installieren Sie außerdem zu Hause Rauchwarnmelder, diese können helfen, das Schlimmste zu verhindern. Zwar stecken Kinder beim Zündeln selten absichtlich etwas in Brand, doch schnell fangen außer dem Blatt Papier oder der Kerze auch andere Dinge Feuer: Kleidungsstücke, trockene Äste oder Stroh in Gestecken, Möbel, Teppiche oder Vorhänge.
Zuletzt aktualisiert: November 2023
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