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    Kinder absichern

    Wenn Kinder zündeln: Das Spiel mit dem Feuer

    Kinder im Alter zwischen sechs und zehn Jahren haben einen besonders stark ausgeprägten Spiel- und Nachahmungstrieb. Sehen sie Erwachsene oder ältere Geschwister beim Hantieren mit Feuer, wird ihre Neugier geweckt. Eltern sollten ihren Kindern daher rechtzeitig den sicheren Umgang mit Feuer beibringen.

    Oft passiert es ohne Hintergedanken

    Kinder sind sich häufig nicht über die Konsequenzen ihres Handelns im Klaren. Sie legen Brände in der Regel nicht bewusst.

    Erst im Grundschulalter bildet sich ein vorausschauendes Gefahrenbewusstsein aus. Ab zehn Jahren entwickeln sie ein präventives Gefahrenbewusstsein.

    Die tatsächliche Reife im Umgang mit Gefahren unterscheidet sich jedoch von Kind zu Kind.

    Wer haftet bei Schäden durch Zündeln?

    Kinder unter sieben Jahren haften nicht für Schäden, die sie verursachen. Sie gelten laut BGB vor dem Gesetz als nicht deliktsfähig. Im Brandfall könnte der Geschädigte also auf seinen Kosten sitzen bleiben.

    Die R+V verzichtet auf Einwand der Deliktsunfähigkeit

    Die R+V-Haftpflichtversicherung verzichtet – je nach gewähltem Tarif – bei minderjährigen Mitversicherten auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit, soweit der Versicherungsnehmer es wünscht.

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    Fragen und Antworten zum Thema Haftung bei Kindern

    Ein Nachweis der Verletzung ist in der Regel schwierig, weil Kinder nicht rund um die Uhr überwacht werden können. Außerdem muss bewiesen sein, dass der Schaden bei ausreichender Aufsicht nicht entstanden wäre. Ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, kann nur von Fall zu Fall entschieden werden.

    Als Faustregel gilt: Je älter das Kind ist, desto geringer ist die Verpflichtung der Eltern, jederzeit ein Auge auf ihr Kind zu haben. Eine Rolle spielt auch, ob Kinder über die Gefahren aufgeklärt wurden, die das Zündeln mit sich bringt, und ob ihnen der Zugang zu Feuerutensilien erschwert wurde. Wird Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen, übernimmt die Haftpflichtversicherung berechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten.

    Ab sieben Jahren sind Kinder bedingt deliktsfähig. Sie haften in Abhängigkeit ihrer persönlichen Entwicklung, ihrer geistigen Reife und der Frage, ob sie bewusst gehandelt haben – also in der Lage waren die Folgen ihrer Handlung zu erkennen.

    Die Beurteilung des persönlichen Wissensstandes eines Kindes hängt vom Einzelfall ab. Kann das Kind nicht zur Verantwortung gezogen werden, ist auch hier eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern oder der aufsichtspflichtigen Personen zu prüfen.

    Bei bedingtem Vorsatz bzw. bei Vorsatz nimmt das Kind die Konsequenzen seines Spiels mit dem Feuer wissend in Kauf. Dem Kind ist bewusst, welche Folgen sein Handeln haben kann.

    Hat das Kind den Schaden vorsätzlich herbeigeführt, ist der Versicherer leistungsfrei. Diese Frage kann immer nur im konkreten Einzelfall entschieden werden.

    Führen Sie Ihr Kind unter Aufsicht an das Feuer heran

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    Umsichtige Eltern erlauben ihren Kindern, Streichhölzer oder Feuerzeuge unter Aufsicht zu benutzen. Die Kinder dürfen beispielsweise eine Kerze anzünden und auspusten. Sie lernen dabei die richtige Handhabung von Streichhölzern und Feuerzeugen. Beachten Sie folgende Regeln:
     

    • Das Streichholz darf nicht zu weit hinten angefasst werden, sonst bricht es beim Entzünden ab.

    • Das brennende Hölzchen oder Feuerzeug muss waagerecht gehalten werden, sonst verbrennt sich das Kind die Finger.

    • Ein Eimer Wasser sollte beim Spielen mit Feuer immer bereitstehen.

    • Achtlos liegengelassene Streichhölzer oder Feuerzeuge fordern Kinder geradezu zum Zündeln auf. Deshalb sollten Streichholzschachteln und Feuerzeuge nicht in Reichweite des Kindes liegen oder verstaut werden, besonders wenn Kinder häufig allein sind.

    Gemeinsam den Umgang mit Feuer üben

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    Nach Möglichkeit richten Eltern ihren Kindern eine Feuerstelle ein, an der sie gemeinsam zündeln können. Dabei lernt das Kind auch, wie man ein Feuer löscht. Gemeinsame Lagerfeuer, in denen mit Ästen gekokelt oder Stockbrot gebraten wird, eignen sich hervorragend, um Kindern in einem sicheren Rahmen die Möglichkeit zu geben, sich auszuprobieren. Geben Sie Ihrem Kind ein gutes Beispiel für richtiges Verhalten im Umgang mit Feuer.

    Zündeln mit Ansage

    Die Regel, die Sie Ihrem Kind mitgeben, sollte lauten: Nie allein zündeln! Nicht: Nie zündeln!

    Weitere Gelegenheiten zum kontrollierten Zündeln und Löschen

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    • Örtliche Feuerwehren bieten eine Brandschutzerziehung an. Dort gibt es kindgerechtes Material, um Kinder für die Gefahren des Feuers zu sensibilisieren. Auch Veranstaltungen in Kindergärten oder Schulen werden angeboten.

    • Melden Sie Ihr Kind bei der Kinderfeuerwehr an.

    • Regen Sie im Kindergarten oder in der Grundschule Ihres Kindes an, die Themen Feuer und Brandschutz in einer Unterrichtseinheit zu behandeln.

    Gefahren erkennen und Rauchwarnmelder installieren

    Damit aus Spaß nicht ganz schnell Ernst wird, sollten Sie Gefahrenquellen im Blick haben. Installieren Sie außerdem zu Hause Rauchwarnmelder, diese können helfen, das Schlimmste zu verhindern. Zwar stecken Kinder beim Zündeln selten absichtlich etwas in Brand, doch schnell fangen außer dem Blatt Papier oder der Kerze auch andere Dinge Feuer: Kleidungsstücke, trockene Äste oder Stroh in Gestecken, Möbel, Teppiche oder Vorhänge.

    Was tun, wenn es brennt?

    Verständigen Sie die Feuerwehr unter 112

    • Wo ist es passiert? Geben Sie den Brandort mit Straße, Hausnummer und Etage bekannt.

    • Was ist passiert? Schildern Sie die Situation so genau wie möglich.

    • Wie viele Betroffene? Geben Sie an, ob und wie Menschen oder Tiere betroffen sind.

    • Wer spricht? Nennen Sie nun Ihren Namen.

    • Warten Sie auf Rückfragen und Anweisungen des Feuerwehrbeamten. Beenden Sie nie das Gespräch von sich aus – erst nach deutlicher Aufforderung.

    Handeln Sie umsichtig

    • Informieren Sie gefährdete Personen und helfen Sie Kindern, Menschen mit Einschränkungen und älteren Menschen.

    • Benutzen Sie Flucht- und Rettungswege.

    • Benutzen Sie niemals Aufzüge.

    • Umgehen Sie stark verrauchte und/oder brennende Räume. Falls dies nicht möglich ist, halten Sie sich ein Tuch vor Nase und Mund, gehen Sie geduckt unter den Rauchschwaden hindurch ins Freie. Wenn nötig, kriechen Sie. Kohlenmonoxid und andere Gase können in wenigen Minuten zur Bewusstlosigkeit führen.

    • Wenn keine Fluchtmöglichkeit besteht, versuchen Sie sich am Fenster bemerkbar zu machen. Bei Rauchentwicklung im Raum legen Sie sich auf den Boden und atmen Sie flach über dem Boden.

    • Laufen Sie nicht zurück, um Ihr Hab und Gut zu retten. Sie können sich damit in Lebensgefahr bringen!

    Unterstützen Sie die Einsatzkräfte vor Ort

    • Erklären Sie, wo sich der Brandort befindet.

    • Erklären Sie, wo sich möglicherweise noch Personen in Gefahrenbereichen befinden.

    • Informieren Sie – sofern Sie Kenntnis darüber haben – welche Besonderheiten das Gebäude hat: Baustellen, weitere Zugänge, gefährliche, giftige oder explosive Stoffe, Gasleitungen.

    • Vermeiden Sie alle Behinderungen der Einsatzkräfte und befolgen Sie deren Anweisungen.

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    Was tun, wenn es brennt?

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    Zuletzt aktualisiert: November 2023

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