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    Rund ums Tier

    Warnung vor dem Hund: Haftung trotz Schild

    Auf dem Schild am Gartentor steht groß „Warnung vor dem Hund“. Wer jetzt das Grundstück betritt und von einem freilaufenden Vierbeiner gebissen wird, ist selbst schuld – sollte man meinen. Doch das ist falsch: Jeder Grundstückseigentümer muss die Allgemeinheit vor Gefahren schützen, die von seinem Grundstück ausgehen. Dazu zählt auch ein freilaufender Hund. Wenn dieser beißt, kann der Geschädigte den Hundehalter dafür haftbar machen.

    Hundebesitzer in der Pflicht

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    Wenn es zu einem Hundebiss kommt, kann der Geschädigte die Hundebesitzer trotz eines Warnschildes für die Verletzungen verantwortlich machen. Der Grund: Ein Schild allein reicht als Absicherung nicht aus. Das Grundstück muss so geschützt sein, dass niemand es betreten kann.

    Selbst ein Gartentor, das sich von außen nur durch Übergreifen öffnen lässt, gilt nicht als ausreichend. Ein freilaufender Hund stellt eine Gefährdung dar, vor der andere geschützt werden müssen. Dabei ist es unerheblich, ob eine Person das Grundstück auf Einladung des Hundebesitzers betritt oder unerlaubt. Selbst wenn jemand unbefugt in das Grundstück eindringt, also beispielsweise spielende Kinder über den Zaun klettern, ist der Hundebesitzer noch in der Pflicht.

    Im schlimmsten Fall haftet der Hundehalter ein Leben lang mit seinem gesamten Vermögen.

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