1. Bauen + Wohnen

    Haus oder Wohnung kaufen: Vor- und Nachteile

    Vor der Anschaffung einer Immobilie steht eine grundsätzliche Entscheidung an: Soll es eine Wohnung oder ein Haus sein? Eine Wohnung ist meist preiswerter, dafür lebt man mit vielen Nachbarn, die man sich nicht aussuchen kann. Ein Haus bietet mehr Individualität, aber die Betriebskosten sind höher. Das Für und Wider beider Wohnformen stellen wir vor.

    Nicht immer ist eine Eigentumswohnung günstiger als ein Haus.

    Eigentumswohnung vs. Einfamilienhaus: Nicht nur der Preis entscheidet

    Ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung zwischen eigener Wohnung und eigenem Haus ist der Kaufpreis bzw. die Baukosten. Aber nicht immer ist eine Eigentumswohnung günstiger als ein Haus. So kann eine Eigentumswohnung in guter Lage in einer Großstadt unter Umständen teurer sein als ein Einfamilienhaus auf dem Land.

    Neben den Kosten spielen aber noch andere Faktoren eine Rolle. Wollen Sie in dem Objekt selbst wohnen, sollten Sie vor allem Ihre persönliche Lebenssituation berücksichtigen. Sind Sie kinderlos und bevorzugen Sie einen urbanen Lebensstil? Dann fühlen Sie sich wahrscheinlich in einer Reihenhaussiedlung auf dem Land auf Dauer nicht wohl, während eine Familie mit Kindern dies vermutlich als ideal empfinden wird.

    Wohnung oder Haus: Pro und Contra

    Einfamilienhaus

    Mehr Abgeschiedenheit als bei einer Eigentumswohnung

    Mehr persönliche Freiheiten

    Im Allgemeinen stärkerer Wertzuwachs als bei einer Eigentumswohnung

    In der Regel höhere Anschaffungskosten als bei einer Eigentumswohnung

    Höhere Bewirtschaftungskosten

    Wenn Sie sich für ein Einfamilienhaus entscheiden, haben Sie die Wahl zwischen einem Reihenhaus, einer Doppelhaushälfte oder einem freistehenden Haus.

    Reihenhaus

    Vergleichsweise preiswert in der Anschaffung

    Vorteile beim Heizen (nur zwei Außenwände beim Reihenmittelhaus)

    Erstellung oft schlüsselfertig

    Relativ geringer Grundstücksbedarf

    Meist nur kleiner Garten

    Verwirklichung eigener Vorstellungen nur bedingt möglich

    Grundstückslage ist vorgegeben

    Gerade bei älteren Objekten oft schlechte Schalldämmung

    Grenzbebauung (direkter Nachbarkontakt)

    Oft nicht leicht wieder zu verkaufen

    Doppelhaushälfte

    Nur ein direkter Nachbar

    Wiederverkauf mitunter leichter möglich als beim Reihenhaus (je nach Lage und Ausstattung)

    Grundstück in der Regel größer als beim Reihenhaus

    Höhere Heizkosten (drei Außenwände)

    Wenn beim Bauträger gekauft, können eigene Ideen nur bedingt realisiert werden

    Freistehendes Haus

    Abgeschiedenheit und persönliche Freiheit

    Kein direkter Nachbar

    Hohes Maß an Freizügigkeit

    Größtmögliche Freiheit bei der Verwirklichung eigener Ideen und Wünsche

    Höhere Bewirtschaftungskosten

    Größerer Grundstückbedarf als beim Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte

    Höhere Heizkosten (vier Außenwände)

    Eigentumswohnung

    Erwerb auch im Stadtzentrum möglich

    In der Regel günstiger in der Anschaffung als ein Haus

    Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums durch Verwalter/Hausmeister

    Keine Bauplatzsuche notwendig

    Oft nur geringer Wertzuwachs (je nach Lage und Ausstattung)

    In vielen Dingen entscheidet die Eigentümerversammlung

    Zusätzliche Kosten für Verwalter

    Anonymität in Großwohnanlagen

    Viele Nachbarn, die man sich nicht aussuchen kann

    Meist kein Gartenanteil

     

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    Wer bei dem Kauf einer Immobilie nur an den Kaufpreis denkt, denkt nicht weit genug. Denn Immobilien-Besitzer haben eine Reihe monatlicher Belastungen zu tragen, die sich schnell zu einem erheblichen Betrag zusammen summieren können. Diese Kosten, beispielsweise Grundsteuer, Müll- und Abwassergebühren, Strom-, Wasser- und Heizungskosten sowie die erforderlichen Versicherungen, sollten daher von Anfang an in die finanzielle Planung – zuzüglich zu den monatlichen Zins- und Tilgungskosten – einbezogen werden. Auch für laufend erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen sollte monatlich ein fester Betrag zurückgelegt werden. Käufer einer Eigentumswohnung haben ohnehin keine Wahl, denn sie müssen sich an der Instandhaltungsrücklage der gesamten Wohnungs-Eigentümergemeinschaft (WEG) beteiligen.

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    Autor/in

    K. Waldheim

    Oktober 2018

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