HILFREICHE INFOS FÜR AUTOFAHRER

    Unfallkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen

    Ein Autounfall ist oft schmerzhaft, immer ärgerlich – und er kostet Geld. Einen Trost gibt es wenigstens: Ist der Unfall auf dem Arbeitsweg passiert, lassen sich die Unfallkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sie möchten wissen, wie? Das erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

    Was sind jährliche Werbungskosten

    Als Werbungskosten bezeichnet man sämtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit entstehen.

    Laut Einkommenssteuergesetz handelt es sich um: „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“.

    Fahren Sie beispielsweise mit dem Auto zur Betriebsstätte, sind die entstehenden Spritkosten ein Punkt, den Sie bei der Steuererklärung absetzen können.

    Grundsätzlich berücksichtigt das Finanzamt bei Arbeitnehmern pauschal 1.000 €.

    Unfall auf dem Arbeitsweg: Voraussetzungen, um Werbungskosten abzusetzen

    Einige Punkte müssen Sie als Autofahrer beachten, damit das Finanzamt die Kosten anerkennt:

    1. Der Autounfall muss auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder auf einer dienstlichen Fahrt passieren.
    2. Sie müssen die Unfallkosten tatsächlich selbst gezahlt haben. Die angefallenen Ausgaben darf auch keine Versicherung, der Arbeitgeber oder ein anderer am Unfall Beteiligter erstattet haben.

    Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, können Sie die Unfallkosten als Werbungskosten – außergewöhnliche Belastung – absetzen.

    Was gehört zum Arbeitsweg?

    Damit das Finanzamt die Autofahrt als Arbeitsweg anerkennt, muss sich der Fahrer auf dem Weg zur Arbeitsstätte, auf dem Weg zurück nach Hause oder auf einer dienstlichen Fahrt befunden haben. Umwege sind nur erlaubt, wenn Sie berufliche Gründe haben. Dazu gehören zum Beispiel:

    • um Mitglieder einer Fahrgemeinschaft (die einen berufliche Anlass haben muss) abzuholen
    • um den Partner zur Arbeit zu bringen oder dort abzuholen
    • Fahrten zur Tankstelle oder zum Kauf von Arbeitsmitteln
    • Fahrten zu Weiterbildungen oder Vorstellungsgesprächen
    • Fahrten aufgrund einer doppelten Haushaltsführung

    Gönnt sich der Fahrer dagegen einen Umweg, um Einkäufe zu erledigen, handelt es sich um keinen Arbeitsweg mehr – auch nicht, wenn er nur das Brötchen für die Frühstückspause besorgt. Die entstandenen Unfallkosten sind nicht mehr steuerlich als Werbungskosten absetzbar.

    Welche Reparaturkosten fürs Auto sind steuerlich absetzbar?

    Absetzen kann der Autofahrer alle Kosten, die nicht von der Versicherung gedeckt sind oder von anderer Stelle erstattet werden. Besitzt beispielsweise der Unfallgegner keine Kfz-Haftpflichtversicherung, bleibt der Betroffene auf Unfallkosten sitzen – eine Steuerklärung lohnt sich entsprechend nicht.

    Zwar ist die Haftpflichtversicherung für Autofahrer gesetzlich vorgeschrieben, dem Geschädigten nutzt das aber leider nichts. Vor allem dann nicht, wenn der unversicherte Unfallgegner nicht in der Lage ist, die Unfallschäden zu bezahlen. Dafür können Autofahrer mehr als nur die reinen Reparaturkosten des Pkw beim Finanzamt geltend machen. Zu den Unfallkosten, die als berufliche Werbungskosten absetzbar sind, zählen unter anderem folgende Aufwendungen.

    Checkliste abzugsfähige Unfallkosten:

    • Reparaturkosten (auch wenn es sich nicht um das eigene, sondern um ein geliehenes Fahrzeug handelt)
    • Rechtsanwalts- und Gerichtskosten
    • Ausgaben für Leihwagen und Taxifahrten
    • Fahrten zur Werkstatt, zur Rechtsberatung oder zum Gericht
    • Telefonkosten und Schriftverkehr
    • notwendige Reparatur oder Neuanschaffung von Arbeitsmitteln

    In der Steuererklärung ist als Werbungskosten im Bereich der Unfallkosten übrigens auch die Selbstbeteiligung steuerlich absetzbar, bei einer Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. Wenn durch Kfz-Reparaturkosten der Versicherungsbetrag steigt, fällt das dagegen nicht mehr unter die Werbungskosten.

    Unfallschuld

    Relevant, wenn Sie Unfallkosten als Werbungskosten absetzen wollen?

    Wer an dem Unfall schuld war, ist für das Finanzamt nicht interessant. Deshalb kann der Betroffene auch nicht nur Unfallkosten als Werbungskosten absetzen, sondern ebenfalls Schadenersatz-Zahlungen – mit zwei Ausnahmen: Er darf den Unfallschaden weder absichtlich noch durch Alkoholeinfluss verursacht haben.

    Unfallkosten als Werbungskosten steuerlich absetzen

    Welche Nachweise brauchen Sie?

    Sie benötigen so ziemlich alles, was nachweist, dass ein Unfall passiert ist und dadurch Ausgaben entstanden sind.

    Für die Steuererklärung gilt: Wenn möglich sollten Betroffene eine Bestätigung des Arbeitgebers über den Anlass der Fahrt beilegen. Auch Rechnungen, Quittungen, Gutachten, ein polizeilicher Bericht oder Fotos sind hilfreich. Wer seine Steuererklärung online erstellt, sollte die Unterlagen für etwaige Rückfragen parat halten. Dienstliche Unfallkosten sind Werbungskosten. In seltenen, privaten Fällen können Betroffene die Kosten aber als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen absetzen. 

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    Zuletzt aktualisiert: Februar 2022

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