Welche Reparaturkosten fürs Auto sind steuerlich absetzbar?
Absetzen kann der Autofahrer alle Kosten, die nicht von der Versicherung gedeckt sind oder von anderer Stelle erstattet werden. Besitzt beispielsweise der Unfallgegner keine Kfz-Haftpflichtversicherung, bleibt der Betroffene auf Unfallkosten sitzen – eine Steuerklärung lohnt sich entsprechend nicht.
Zwar ist die Haftpflichtversicherung für Autofahrer gesetzlich vorgeschrieben, dem Geschädigten nutzt das aber leider nichts. Vor allem dann nicht, wenn der unversicherte Unfallgegner nicht in der Lage ist, die Unfallschäden zu bezahlen. Dafür können Autofahrer mehr als nur die reinen Reparaturkosten des Pkw beim Finanzamt geltend machen. Zu den Unfallkosten, die als berufliche Werbungskosten absetzbar sind, zählen unter anderem folgende Aufwendungen.
Checkliste abzugsfähige Unfallkosten:
- Reparaturkosten (auch wenn es sich nicht um das eigene, sondern um ein geliehenes Fahrzeug handelt)
- Rechtsanwalts- und Gerichtskosten
- Ausgaben für Leihwagen und Taxifahrten
- Fahrten zur Werkstatt, zur Rechtsberatung oder zum Gericht
- Telefonkosten und Schriftverkehr
- notwendige Reparatur oder Neuanschaffung von Arbeitsmitteln
In der Steuererklärung ist als Werbungskosten im Bereich der Unfallkosten übrigens auch die Selbstbeteiligung steuerlich absetzbar, bei einer Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. Wenn durch Kfz-Reparaturkosten der Versicherungsbetrag steigt, fällt das dagegen nicht mehr unter die Werbungskosten.