Die Lichtanlage Ihres Autos spielt für die Sicherheit im Straßenverkehr eine wichtige Rolle. In unserem Magazin-Artikel erfahren Sie alles, was Sie über Auto-Lichter wissen müssen: Welche Lichter gibt es? Was sind die geltenden Vorschriften für die Beleuchtung am Auto? Welche Funktionen müssen die einzelnen Scheinwerfer erfüllen? Wie werden sie eingeschaltet? Gleich hier nachlesen!
Alles Wichtige über Auto-Lichter auf einen Blick
Das normale Licht am Auto umfasst vorschriftsgemäß die folgende Beleuchtung:
- Standlicht
- Parklicht
- Abblendlicht
- Tagfahrlicht
- Fernlicht
- Nebelscheinwerfer
- Blinklicht
Prüfzeichen sind wichtig: Egal, ob Nebelscheinwerfer oder Rücklicht. Alle lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Sie müssen der ECE-Regelung Nr. 48 (UN/ECE) entsprechen und ein Prüfzeichen tragen – meist ein E mit einer Ziffer im Kreis in einem Rechteck. Auch das veraltete Wellenzeichen im Rechteck ist noch gültig.
Das Standlicht ist die schwächste Beleuchtungsquelle am Fahrzeug, es wird auch Begrenzungslicht genannt. Mithilfe des Standlichts kennzeichnen Sie Ihr Fahrzeug, wenn Sie es an einer dunklen Stelle parken – vor allem außerhalb von Ortschaften.
Aber auch innerorts gilt: Ist das KFZ aus 50 Meter Entfernung nicht zu erkennen, sollte das Standlicht aktiviert werden.
Um es einzustellen, drehen Sie den Hauptschalter der Beleuchtung auf das Symbol der zwei Halbkreise, von denen jeweils drei Strahlen ausgehen.
Parklicht: Wie Sie es einschalten und wann Sie es einschalten müssen
Abblendlicht: Das am meisten benötigte Auto-Licht
Tagfahrlicht: Das automatische Licht
Das Fernlicht hat eine höhere Reichweite als das Abblendlicht des Autos, ca. 100 bis 200 Meter. Sie dürfen es aus diesem Grund nur bei Dunkelheit einschalten, wenn die Fahrbahn nicht durchgehend beleuchtet ist. Es hat eine hohe Leuchtkraft – setzen Sie es daher mit Bedacht ein, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden. Auch bei schwierigen Witterungsbedingungen wie Schneefall, Nebel oder starkem Regen empfiehlt es sich, das Fernlicht auszuschalten, da es sonst zu stark reflektiert und Ihre Sicht zusätzlich einschränken kann.
Befinden sich Wildtiere auf der Fahrbahn, sollten Sie das Fernlicht ebenfalls ausschalten. Werden diese zu stark geblendet, verfallen sie vor Schreck in eine Art Schockstarre und bleiben auf der Straße stehen.
So kommt es schnell zu einem Unfall beim Wildwechsel.
Das Fernlicht schalten Sie durch einen Hebel am Lenkrad ein, indem Sie diesen in Richtung Fahrer ziehen. Durch ein kurzes Antippen des Schalters in Richtung Armaturenbrett schalten Sie es wieder aus.
Bei der Lichthupe handelt es sich um ein kurzes Aufblenden des Fernlichts. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Lichthupe erlaubt in folgenden Fällen:
- Wenn der Fahrer eine Gefährdung für sich oder andere Teilnehmer im Straßenverkehr wahrnimmt.
- Beim Überholen anderer Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften.
Gemäß Bußgeldkatalog stellt das Verwenden der Lichthupe – z. B. zum Grüßen anderer Verkehrsteilnehmer – eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarngeld belegt werden.
Die Nebelscheinwerfer befinden sich ebenfalls vorne am Fahrzeug. Schalten Sie diese Auto-Lichter nicht nur bei Nebel, sondern grundsätzlich dann ein, wenn die Sichtverhältnisse schlecht sind und Sie unter 50 Meter Sichtweite haben. Sie dürfen diese Beleuchtung Ihres Autos also auch tagsüber und zusammen mit dem Abblendlicht verwenden.
Was jedoch nicht zulässig ist: Die Scheinwerfer anstatt des Tagfahrlichtes zu benutzen, da dadurch andere Verkehrsteilnehmer zu stark geblendet werden.
Sie aktivieren die Nebelscheinwerfer, indem Sie den Schalter auf die Stufe des Abblendlichtes herausziehen. Anschließend leuchtet ein grünes Symbol im Armaturenbrett auf.
Blinklichter: Funktion und Vorschriften
Warnblinklicht: In welchen Fällen dürfen oder müssen Sie es einschalten?
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Auto-Lichter korrekt einstellen, weil Sie sonst eventuell entgegenkommende Verkehrsteilnehmer blenden. Insbesondere wenn das Auto beladen ist, müssen Sie darauf achten, dass Sie die Auto-Beleuchtung immer entsprechend anpassen.
Auch am Heck Ihres Fahrzeugs befindet sich eine Standleuchte. Sie ist hinten in den Bremsleuchten oder Rückstrahlern verbaut und leuchtet im Gegensatz zu vorne nicht weiß, sondern rot. Schalten Sie das Standlicht ein, leuchten automatisch alle vorgesehenen Lichter vorne und hinten am Auto auf.
Die Bremslichter leuchten am Fahrzeugheck rot auf, wenn Sie das Bremspedal betätigen. Mit Hilfe dieser Auto-Lichter signalisieren Sie anderen Verkehrsteilnehmern, dass Sie die Geschwindigkeit reduzieren und beugen so Auffahrunfällen vor. Die Bremsleuchte ist ein automatisches Licht am Auto, das Sie nicht separat einschalten müssen.
Legen Sie den Rückwärtsgang ein, leuchten die Rückfahrscheinwerfer auf. Auch diese aktivieren sich automatisch, sobald Sie den entsprechenden Gang einlegen, und erlöschen, wenn Sie in den Vorwärtsgang umschalten.
Die Nebelschlussleuchte befindet sich am Heck des Autos und dient dazu, anderen Verkehrsteilnehmern bei dichtem Nebel zu signalisieren, dass ein Fahrzeug unterwegs ist. So können Sie auch bei schlechten Sichtverhältnissen Auffahrunfällen vorbeugen.
Anders als bei den Nebelscheinwerfern dürfen Sie die Nebelschlussleuchte erst bei einer Sichtweite unter 50 Metern aktivieren. Sie können sich an den Leitpfosten der Straßenränder orientieren, diese sind im Abstand von 50 m aufgestellt. Mit dieser Vorschrift wird verhindert, dass die Nebelschlussleuchte nachfolgenden Verkehr stark blendet und somit behindert. Sollten Sie trotz guter Sichtverhältnisse mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte fahren, kann dies mit einem Bußgeld in Höhe von 35 Euro sanktioniert werden.
Sie aktivieren die Nebelschlussleuchte, indem Sie den Schalter für die Aktivierung der Nebelscheinwerfer um eine weitere Stufe herausziehen. Im Armaturenbrett erscheint ein gelbes Symbol, wenn die Lichtanlage am Auto eingeschaltet ist.
Wohnwagen als typische Anhänger sind in der Regel breiter als der Zugwagen. Ragt ein Anhänger mehr als 40 Zentimeter über die Außenkanten der Begrenzungsleuchten am Zugwagen hinaus, muss er selbst mit eigenen Begrenzungsleuchten ausgestattet werden.
Die beiden Leuchten an der Vorderseite des Anhängers müssen weißes Licht nach vorne abstrahlen. Auch an Anhängern darf am hinteren Ende der beiden Längsseiten je eine nach vorn wirkende Leuchte für weißes Licht (Spurhalteleuchte) angebracht sein.
Anhänger, die nachts in geschlossenen Ortschaften auf der Straße abgestellt werden, müssen stets mit "eigener Lichtquelle" beleuchtet oder mit Park-Warntafeln kenntlich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt auch für Caravans! Dazu braucht man Tafeln an der Vorder- und Rückseite, deren schräge rot-weißen Streifen jeweils außen zur Straßenmitte hinweisen. Sie dürfen nur während des Parkens sichtbar sein, weshalb man am besten Klappschilder nimmt.
Eine der neuesten Erfindungen neben LED-Scheinwerfern am Auto ist das Laserlicht. Dank der Lasertechnik kann die Fahrzeugbeleuchtung deutlich kleiner und effizienter konstruiert werden.
Die Helligkeit von Laserlicht im Auto ist viermal so stark wie LED-Scheinwerfer. In Zukunft werden also Auto-Lichter konstruiert, die kleiner sind und trotzdem eine viel höhere Lichtleistung haben. Eine absolut vorteilhafte Innovation für bessere Sicht im Straßenverkehr!
Beliebt sind bei Bastlern vor allem Zusatzscheinwerfer für Fern- und Abblendlicht, die auf gleicher Höhe und symmetrisch zur Fahrzeugmitte montiert werden müssen. Dabei gelten folgende Regeln für Auto-Lichter:
- Sie dürfen mit dem Serienlicht weiß brennen, aber beim Abblenden muss das Fernlicht in allen Scheinwerfern ausgehen.
- Zusätzliche Nebelscheinwerfer in weiß oder gelb müssen immer paarweise montiert werden, nicht mehr als 25 cm über der Fahrbahn und nicht höher als die Scheinwerfer, um Blendungen zu vermeiden.
- Je tiefer die Scheinwerfer hängen, desto gefährdeter sind sie beim Überfahren von Hindernissen oder Randsteinen.
- Nebelscheinwerfer dürfen nicht abgedeckt werden.
- Suchscheinwerfer mit maximal 35 Watt sind erlaubt, ein Montageort ist nicht vorgeschrieben. Mit ihrem Schalter darf man sie nur kurzzeitig, aber nicht dauerhaft einschalten, wobei Schluss- und Kennzeichenleuchten weiter funktionieren müssen.
- Tagfahrleuchten sind ebenfalls nur paarweise zulässig. Sie müssen in gleicher Höhe wie das Serienlicht montiert werden und automatisch brennen, sobald der Zündschlüssel in Startposition gebracht wird und erlöschen, wenn die regulären Scheinwerfer oder Nebelleuchten eingeschaltet werden.
- Rückfahrscheinwerfer dürfen nur noch an Autos, die vor 1987 zugelassen wurden, montiert werden. Seit diesem Zeitpunkt sind sie serienmäßig in allen Autos vorhanden. Sie dürfen nur bei eingeschalteter Zündung und eingelegtem Rückwärtsgang brennen.
Am Auto zu basteln, kann Spaß machen – Sie sollten sich aber genau über die jeweiligen Regelungen informieren. Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit unseren Tipps weiterhelfen.
Zuletzt aktualisiert: April 2021
R+V Team
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