Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) kann sich durch Unfälle oder Veränderungen der Vertragsgrundlage ändern.
Änderung der SF-Klasse zum Jahreswechsel
Sie werden zur Hauptfälligkeit Ihres Vertrages (in der Regel zum 1. Januar eines Jahres) in eine neue SF-Klasse eingestuft.
Gründe für die Einstufung in eine bessere SF-Klasse:
- Der Vertrag besteht seit mindestens sechs Monaten im Versicherungsjahr
- Im vergangenen Versicherungsjahr hatten Sie keinen Schaden
Gründe für die Einstufung in eine schlechtere SF-Klasse:
- Ein Schadensfall
- Der Vertrag war mehr als sechs Monate unterbrochen
Änderung der SF-Klasse nach Versicherungsbeginn:
Der Versicherungsschein beinhaltet die Daten von Ihrem Antrag bei der R+V. Es kann zu Änderungen kommen:
- Wenn Ihre angegebene Schadenfreiheitsklasse von Ihrem Vorversicherer nicht bestätigt wird. Das kann passieren, wenn Sie den Namen Ihrer Vorversicherung, Ihre Versicherungsscheinnummer oder Ihren Vor- und Nachnamen nicht richtig angegeben haben.
- Wenn Sie bei Ihrem Vorversicherer eine Sondereinstufung hatten. Die R+V rechnet Ihnen nur Ihre tatsächlichen schadenfreien Jahre an.
- Wenn Sie im laufenden Jahr einen Schaden bei Ihrer bisherigen Versicherung geltend gemacht haben, stufen wir Sie gemäß der R+V-Rückstufungstabelle (siehe Tabellen in unseren AGB) neu ein.