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Wir beraten Sie gerne.
Eine Wurzelbehandlung kommt dann in Frage, wenn ein Zahn erhalten bleiben kann, der sonst gezogen werden müsste. Wann und ob das der Fall ist, entscheidet die Zahnärztin oder der Zahnarzt, nachdem der betroffene Zahn untersucht und mit Ihnen ein Anamnese-Gespräch duchgeführt wurde.
Der Ablauf des Eingriffs gestaltet sich wie folgt:
Die Dauer einer Wurzelbehandlung hängt von mehreren Faktoren ab und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. So stellt sich die Frage, welcher Zahn behandelt werden muss. Backenzähne nehmen weit mehr Zeit in Anspruch als die vorderen Schneidezähne. Ebenfalls muss der Grad der Infektion miteinbezogen werden. Ist diese sehr stark, erfolgen in der Regel mehrere Sitzungen.
GENIESSEN SIE EXKLUSIVE VORTEILE
Nach einer Wurzelbehandlung klagen Patientinnen und Patienten häufig über Schwellungen und Schmerzen im Bereich des behandelten Zahns. Diese können zusätzlich von Druckschmerzen begleitet werden.
Es gibt allerdings noch weitere Gründe, die zu Risiken und Komplikationen durch den Eingriff führen könnten:
Eine erneute Wurzelbehandlung (Revision) kann nötig werden, wenn Kanäle so stark verzweigt sind , dass beim Eingriff keine komplett sterile Reinigung erfolgen konnte. Dann können sich Keime wieder entzünden und eine erneute Behandlung muss vorgenommen werden.
Leiden Sie nach einer Wurzelspitzenbehandlung unter Aufbissschmerzen, kann es sein, dass eine Entzündung der Wurzelspitze vorliegt. Dann könnte eine Wurzelspitzenresektion nötig werden, oder der Zahn muss komplett gezogen werden.
Bei der Wurzelspitzenresektion handelt es sich um einen kieferchirurgischen Eingriff, der von außen, also durch den Kieferknochen hindurch und nicht über die Zahnkrone erfolgt. Anschließend wird nicht die ganze Wurzel entfernt, sondern lediglich die Spitze (zwei bis drei Millimeter), samt des umliegenden, entzündeten Bereichs.
Die Kosten für eine Wurzelbehandlung werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn der zu behandelnde Zahn erhalten bleiben kann. Oft gelingt das bei Backenzähnen aber nicht. In diesem Fall müssen Sie selbst für die Kosten aufkommen. Die Zahnzusatzversicherung der R+V lohnt sich dann besonders für Sie. Sie greift auch dann zu hundert Prozent, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Kostenübernahme abgelehnt hat. Sprechen Sie dazu gern mit unseren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der R+V.
Eine Zahnzusatzversicherung hilft, den Eigenanteil bei Zahnbehandlungen zu reduzieren und übernimmt andere sogar komplett. Der Tarif ZahnVorsorge der R+V umfasst unter anderem eine jährliche professionelle Zahnreinigung inkl. Politur und Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung und hilft Ihnen so, Ihre Zähne vor Karies zu schützen.
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