zahnzusatzversicherung
    Zahngesundheit

    Zahnzusatzversicherung: Wichtige Begriffe erklärt

    Da zahnmedizinische Leistungen oftmals teuer sein können und die Festzuschüsse zur Regelversorgung nur einen kleinen Teil der Kosten für Zahnersatz abdecken, empfiehlt sich eine Zahnzusatzversicherung. Allerdings sollte die Versicherung auch das beinhalten, was sich der Versicherungsnehmer wünscht. Unser Glossar erklärt die wichtigsten Fachbegriffe.

    Das sorgfältige Führen eines Bonusheftes kann den Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich erhöhen. Dazu müssen Sie nachweisen, dass in den vergangenen Jahren regelmäßige Kontrolluntersuchungen stattgefunden haben.

    Ohne Bonusheft deckt der Festzuschuss in der Regel 60 Prozent der Kosten für eine medizinisch notwendige Regelversorgung. Ist das Bonusheft fünf Jahre lückenlos geführt, erhöht sich der der Festkostenzuschuss auf 70 Prozent und nach 10 Jahren sogar auf 75 Prozent der Regelversorgungs-Kosten.

    Sollten Sie es zwischendurch versäumt haben, Ihr Bonusheft mit zum Zahnarzt zu nehmen, kann die Praxis Ihre Termine auch später nachtragen.

    Die Brücke ist ein Zahnersatz, der seine Abstützung auf den angrenzenden Zähnen und deren Zahnhalteapparat oder deren Zahnimplantaten findet.

    Mit dieser Methode des Zahnersatzes werden eine oder mehrere Zahnlücken durch künstliche Zähne überbrückt – daher der Name „Brücke“.

    Aufgepasst!

    Die Kosten für eine Brücke hängen von der jeweiligen Ausführung ab, also davon, welches Material verwendet wird und wie groß die Spanne der Brücke ist.

    Der Festkostenzuschuss für Zahnersatz ist seit 2005 gesetzlich geregelt. Die Krankenkasse übernimmt demnach eine festgelegte Summe anhand des vom Zahnarzt festgestellten Befundes und der geplanten Maßnahme.

    Der Zuschuss bei Zahnersatz ist je nach Therapieplanung manchmal sehr gering, da er sich an der jeweiligen Regelversorgung (siehe unten) orientiert. Er deckt bei einer hochwertigen Versorgung oft nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten ab. Die Differenz muss der Patient aus eigener Tasche zahlen, wenn er keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat.

    Aufgepasst!

    Alle zahnärztlichen Leistungen, die die Krankenkasse nicht übernimmt, werden dem Patienten nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) privat in Rechnung gestellt.

    In der Gebührenordnung ist die Vergütung der privatzahnärztlichen Zahnarztleistungen verankert. Alle privatzahnärztlichen Leistungen rechnet der Zahnarzt anhand der GOZ ab und kann je nach Schwierigkeitsgrad spezielle Gebührenfaktoren hinzuziehen.

    Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

    In der Regel darf eine Gebühr zwischen dem 1-fachen und dem 2,3-fachen Satz bemessen werden. Die Gebührenspanne gilt für einfache bis schwierige Behandlungsfälle. Im Einzelfall kann der 2,3-fache Satz überschritten werden, jedoch höchstens bis zum 3,5-fachen Satz, wenn es die Besonderheiten bei einzelnen Leistungen und individuellen Gegebenheiten rechtfertigt. Sofern der Zahnarzt eine Gebühr über dem 3,5-fachen Satz vorsieht, bedarf es einer sachlichen, rechtsgültigen Honorar-Vereinbarung.

    Aufgepasst!

    Die wenigsten Tarife sehen eine Erstattung von zahnärztlichen Honoraren über dem 3,5-fachen Satz vor. Bei der richtigen Wahl für Ihre Zahnzusatzversicherung sollten Sie allerdings darauf achten, dass der Tarif die Zahnarztkosten zumindest bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ erstattet.

    Wenn Sie Zahnersatz benötigen, erstellt Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Dieser Plan dokumentiert ausführlich, wie die Behandlung aussehen soll und welche Kosten voraussichtlich entstehen.

    Die gesetzliche Krankenversicherung teilt Ihnen auf Grundlage des Heil- und Kostenplans die Höhe des Zuschusses mit. Es ist empfehlenswert, eine Kopie des Plans auch beim privaten Krankenversicherer vorab zur Prüfung einzureichen. Bei manchen Versicherern ist ein vorheriges Einreichen des Heil- und Kostenplans sogar Voraussetzung für eine volle tarifliche Erstattung.

    Aufgepasst!

    Wenn Sie den Heil- und Kostenplan erhalten und diesen nicht verstehen oder noch Klärungsbedarf haben, zögern Sie nicht und fragen Sie in Ihrer Zahnarztpraxis nach.

    Zahnimplantate gelten in den meisten Fällen als die optimale Lösung nach dem Verlust eines Zahnes – man kann sich darunter im Prinzip eine künstliche Zahnwurzel vorstellen, die in den Kieferknochen eingesetzt wird. Implantate bestehen meist aus drei Teilen: dem im Knochen verankerten Implantatkörper, dem Implantataufbau und der darauf befestigten Implantatkrone. Im Gegensatz zur Brücke muss das Implantat nicht an benachbarten Zähnen befestigt werden, sondern ist fest im Kiefer verankert.

    Implantate stellen meist einen sicheren und langfristigen Zahnersatz dar, sind aber auch kostspielig, sodass sich eine passende Zusatzversicherung in diesem Fall als sehr lohnenswert erweist.

    Aufgepasst!

    Suchen Sie einen Zahnarzt mit einer passenden Expertise auf, wenn Sie über eine Implantatversorgung nachdenken und sich fachmännisch beraten lassen wollen.

    Gut versorgt mit der R+V-Zahnzusatzversicherung

    Die R+V-Zahnzusatzversicherung hilft, den Eigenanteil, auch bei hochwertigen Füllungen zu reduzieren. Bei der R+V sind Leistungen für Kunststoff-Füllungen im Tarif ZahnVorsorge enthalten, Inlays können mit den Tarifen Zahn abgesichert werden.

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    Haben Sie Fragen zu den R+V-Krankenzusatzversicherungen? Wir beraten Sie gerne und finden mit Ihnen gemeinsam eine Lösung, die zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt.

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    Ein Inlay, auch als Einlagefüllung bezeichnet, ist eine Zahnfüllung, die in den Zahn eingesetzt wird. Es wird speziell für den Patienten in einem Labor angefertigt und passgenau in den Zahn eingeklebt. Ein Inlay kann aus verschiedenen Materialien wie beispielsweise Keramik oder Kunststoff hergestellt werden. Es gilt als besonders langlebig und gut verträglich.

    Aufgepasst!

    Hochwertige Inlays können sehr teuer sein und werden nur zu einem Minimalteil von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst. Zudem beinhaltet nicht jede Zahnzusatzversicherung Inlays, da diese von den Versicherern häufig unterschiedlich zugeordnet werden (Zahnersatz vs. Zahnfüllung).

    Kieferorthopädische Fehlstellungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen in fünf verschiedene Indikationsgruppen eingestuft. Diese Einstufung ist für die gesetzliche Krankenversicherung relevant, da diese erst ab KIG 3, d. h. bei einer ausgeprägten Zahn- bzw. Kieferfehlstellung, die Kosten übernimmt.

    Den Großteil der Behandlungen bei Kindern bilden allerdings leichte Zahnfehlstellungen und Behandlungen aus ästhetischen Gründen, welche zu KIG 1 und KIG 2 zählen. Zudem gilt für alle Indikationsgruppen, dass sogenannte Mehrkosten, z. B. für zahnfarbene Brackets oder durchsichtige Bögen, nicht von der Krankenkasse übernommen und daher selbst getragen werden müssen.

    Aufgepasst!

    Bereits bei kleineren Fehlstellungen kann eine kieferorthopädische Zahnkorrektur angeraten sein. Lassen Sie sich gegebenenfalls beraten.

    Wenn die vorhandenen Knochen nicht ausreichen oder die Struktur des Kieferknochens nicht passt, um ein Zahnimplantat fest im Kiefer zu verankern, ist ein Knochenaufbau notwendig. Grund dafür ist der Abbau des Knochens, der in Folge von Zahnlosigkeit oder Zahnerkrankungen entsteht und ohne entsprechende Behandlung weiter fortschreiten kann.

    Aufgepasst!

    Je höher und fester der Kieferknochen ist, desto besser sind die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Einsetzen von Zahnimplantaten. Daher ist der Knochenaufbau eine wichtige Leistung, die aber nicht von allen Versicherern übernommen wird.

    Spricht man von „Krone“ ist die Überkronung der natürlichen Zahnkrone eines Zahnes zur Zahnerhaltung gemeint. Dabei wird der Zahn vom Zahnarzt präpariert und ein Gebissabdruck genommen. Im zahntechnischen Labor wird dann ein genau auf den Zahnstumpf passender zahnförmiger Überzug hergestellt, der den beschliffenen natürlichen Zahn komplett umfasst und einschließt.

    Aufgepasst!

    Die Kosten einer Krone hängen vom Befund und den verwendeten Materialien ab. Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten in der Regel nur zu einem bestimmten Prozentsatz.

    Viele Tarife enthalten, insbesondere in den ersten ein bis fünf Jahren, eine sogenannte Leistungshöchstgrenze oder auch Summenbegrenzung (sogenannte Zahn- oder Leistungsstaffel). Zumeist finden sich hier gestaffelte Summen, die der Versicherte pro Jahr nicht überschreiten darf, ansonsten muss er die Mehrkosten selbst tragen. Nach fünfjähriger Versicherung ist die Übernahme oft unbegrenzt.

    Aufgepasst!

    Beachten Sie, dass die Zahnstaffel bei Behandlungen, die nachweislich auf einen Unfall zurückzuführen sind, bei einigen Versicherern entfällt. Natürlich vorausgesetzt, Sie waren zum Unfallzeitpunkt bereits zusatzversichert.

    Die Krankenkassen zahlen einen Festzuschuss, der sich am Befund des Zahnarztes orientiert und die Regelversorgung sicherstellt. Die Regelversorgung umfasst die für eine wirtschaftliche und zweckmäßige Versorgung notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen. Darüber hinausgehende Leistungen für eine höherwertige Versorgung werden nicht bezuschusst. Ein Eigenanteil ist auch bei Regelversorgung möglich und kann bei Zahnersatz erheblich sein.

    Aufgepasst!

    Hochwertige Zahnersatzmaterialien, Zahnersatzarten (wie z. B. Implantate) und moderne Therapieformen/Techniken bei der Behandlungsmethode sind nicht Teil der krankenkassenärztlichen Grundversorgung. Die Mehrkosten hierfür müssen Sie selbst bezahlen.

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    Bei Parodontose (medizinisch korrekt „Parodontitis“) handelt es sich um eine bakterielle Entzündung des Gewebes, das den Zahn umgibt und ihn im Kieferknochen verankert. Eine Behandlung der Parodontose soll die Entzündung stoppen und zeitgleich das Gewebe, das die Zähne stützt, dauerhaft erhalten.

    Bleibt die Erkrankung unbehandelt, wird durch die chronische Entzündung zunehmend Gewebe abgebaut. Das Zahnfleisch geht zurück und es entstehen Zahntaschen, in denen sich Bakterien noch stärker festsetzen können. Die Entzündung kann auf den Kieferknochen übergreifen und dazu führen, dass die Zähne sich lockern und ausfallen. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt eine Parodontosebehandlung erst ab einer Taschentiefe von 3,5 mm und mehr.

    Aufgepasst!

    Parodontose ist die Hauptursache für Zahnverlust bei Erwachsenen. Umso wichtiger ist eine gute Mundhygiene, d. h. es sollten nicht nur die Zähne, sondern auch die Zahnzwischenräume sorgfältig gereinigt werden. Neben der häuslichen Zahnpflege ist eine professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt zu empfehlen.

    Die meisten Zahnzusatzversicherungen setzen voraus, dass der Versicherte zunächst einige Monate Beitrag gezahlt haben muss, bevor er die Leistungen der Police in Anspruch nehmen kann. Deshalb spricht man in diesem Zusammenhang von Wartezeiten. Die Dauer kann je nach Versicherer zwischen drei und acht Monaten variieren.

    Es gibt allerdings auch gute Tarife, die selbst für Zahnersatz auf eine Wartezeit verzichten. Sie sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass auch Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit nur für Behandlungen leisten, die erstmalig nach Abschluss der Versicherung angeraten worden sind. Das bedeutet: Wenn Ihr Zahnarzt bereits vor Abschluss der Zahnversicherung einen Behandlungsbedarf vom Zahnarzt diagnostiziert hat, kann diese anstehende Behandlung nicht mehr versichert werden.

    Aufgepasst!

    Schließen Sie die Versicherung also möglichst frühzeitig ab und warten Sie nicht, bis Behandlungsbedarf absehbar ist.

    Jeder Zahn hat eine Zahnwurzel. Diese kann aus mehreren Kanälen bestehen. In jedem Wurzelkanal befindet sich Zahnmark. Bei starken Zahnschmerzen ist oft die Entzündung oder das Absterben des Zahnmarks die Ursache.

    Die Entfernung des Zahnmarks an einem bestimmten Zahn wird als Wurzelbehandlung bezeichnet. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt eine Wurzelbehandlung nur bei bestimmten Befunden und guter Erfolgsaussicht, im hinteren Zahnbereich ist dies z. B. häufig nicht der Fall.

    Aufgepasst!

    Nach der Wurzelbehandlung empfehlen viele Zahnärzte den behandelten Zahn zu überkronen, da dieser sonst abbrechen könnte. Falls der Zahn trotz Wurzelbehandlung gezogen werden muss, sollten Sie sich nach den Alternativen bei Zahnersatz erkundigen.

    Haben Sie keine Scheu, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, wenn Sie bereits eine ungewollte Zahnlücke durch einen fehlenden Zahn haben. Hier bieten die Versicherer verschiedene Lösungen an, wie damit umgegangen wird.

    Aufgepasst!

    Informieren Sie sich einfach bei Ihrem Wunschversicherer, wie dieser mit fehlenden Zähnen umgeht.

    Mit der richtigen Zahnprophylaxe beugen Sie Karies, Zahnfleischentzündung und Parodontitis vor. Neben der täglichen Mund- und Zahnpflege und regelmäßigen Kontrolluntersuchungen, sollten Sie mindestens einmal pro Jahr eine professionelle Zahnreinigung (PZR) durchführen lassen. Die Prophylaxe ist als kontinuierliche und wichtige Präventionsmaßnahme anzusehen. Einige Tarife der Zahnzusatzversicherung decken die Prophylaxe ab, andere beinhalten diesen Vorsorgebaustein nicht.

    Aufgepasst!

    Die meisten Zahnarztpraxen verfügen mittlerweile über viel Erfahrung bei der professionellen Zahnreinigung.

    Die Patientenakte ist das Dokument des Zahnarztes, in dem alle Befunde sowie der aktuelle Gesundheitszustand von Gebiss und Zahnfleisch festgehalten werden. Zudem werden an dieser Stelle bereits durchgeführte Maßnahmen und angeratene Versorgungen notiert. Wenn ein Befund vorhanden ist, bevor eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wurde, dann wird für diesen Befund in der Regel keine Leistung fließen.

    Aufgepasst!

    Zahnmediziner betiteln die Zähne mit Zahlen, sodass der Patient oft nicht versteht, was gemeint ist und worum es geht. Ihr Zahnarzt wird jedoch alles im Detail mit Ihnen besprechen und Ihnen Behandlungsalternativen aufzeigen. Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen.

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    Zuletzt aktualisiert: Februar 2022

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