Jeder zweite Deutsche benötigt im Laufe seines Lebens Zahnersatz und setzt sich somit zwangsläufig mit der Frage nach der besten Alternative für seine fehlenden natürlichen Zähne auseinander. Sind Implantate immer die beste Lösung oder kommen auch die klassischen Versorgungsformen wie eine festsitzende Brücke oder eine Teilprothese in Frage?
Implantat oder Brücke? Was bei Zahnersatz zu beachten ist
Was sind Zahnimplantate?
Zahnimplantate ersetzen fehlende oder beschädigte Zähne. Ein Zahnimplantat ist eine künstliche Zahnwurzel, die durch einen meist ambulant durchgeführten operativen Eingriff in den Kieferknochen geschraubt wird. Da sich der Knochen mit dem Zahnimplantat fest verbindet, bildet es eine solide Basis für stabilen Zahnersatz bei gleichzeitiger Erhaltung der Knochensubstanz.
Zudem gehört zu einem Zahnimplantat auch der darauf befestigte Zahnersatz (Suprakonstruktion). Dabei kann es sich um eine Krone, Brücke oder auch um eine Prothese handeln.
Ein Implantat kann sowohl im Frontzahnbereich (beispielsweise ein Schneidezahn) als auch für den Seitenzahnbereich eingebracht werden. Für das Schließen größerer Lücken und bei stark verminderter Restbezahnung können mehrere Implantate gesetzt werden.
Eine wesentliche Rolle spielen das Vertrauen in den Zahnarzt und sein Können. Da die Zahnheilkunde in den vergangenen Jahrzehnten enorme wissenschaftliche und technische Fortschritte gemacht hat, sind aktuelle Fachkenntnisse und eine ausreichende Expertise des Arztes in Sachen Zahnersatz wichtig.
Das Implantat gilt in vielen Fällen als die medizinisch nachhaltigste, aber auch die teuerste Lösung für Zahnersatz. Wenngleich ein Implantat einen verlorenen Zahn qualitativ nicht ersetzen kann, stellt es zumeist die beste Alternative dar. Dennoch sollte Ihr Arzt auch weitere Zahnersatz-Alternativen in Betracht ziehen und Ihnen die jeweiligen Behandlungsvarianten erläutern. Die Wahl der Behandlung sollte nach Möglichkeit medizinisch, ästhetisch und auch finanziell passend für Sie sein, damit es später nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt.
Klären Sie mit Ihrem Zahnarzt, ob die zu behandelnde Lücke mit einem Implantat geschlossen werden sollte. Als Voraussetzung für ein Implantat muss der Kieferknochen nämlich genügend Substanz für die Verankerung des Implantats aufweisen. Falls dies nicht der Fall ist, muss der Knochen unter Umständen künstlich aufgebaut werden. Zudem sollte ausreichend Platz für den Zahnersatz vorhanden sein.
Sollten Sie nicht nur einen Einzelzahn-Ersatz, sondern eine Vielzahl an Zähnen oder sogar einen Komplettersatz benötigen, muss nicht der gesamte Ober- oder Unterkiefer mit Implantaten bestückt werden.
Oft ist in diesem Fall eine Kombination aus Implantaten und eigenen Zähnen als festsitzende Brücke sinnvoll. Sind keine eigenen Zähne mehr vorhanden, reichen in der Regel für eine festsitzende Brücke vier bis sechs Implantate pro Kiefer aus.
Eine Brücke zählt zu den klassischen Versorgungsformen beim Zahnersatz. Zahntechnisch gefertigte Ersatzzähne werden an den noch verbliebenen Zähnen verankert. Bei einer Lücke von bis zu drei fehlenden Zähnen ist eine Brücke machbar, darüber hinaus kommen nur noch eine herausnehmbare Teilprothese, eine Vollprothese oder Implantate in Frage.
Die Brücke benötigt verbliebene Zähne als Brückenpfeiler, damit bei den starken Kräften, die auf das Gebiss wirken, genügend Stabilität gewährleistet ist. Um die Brücke an diesen Pfeilern zu fixieren, werden die Zähne neben der Lücke in eine verkleinerte Form gebracht. Dabei wird gesunde Zahnsubstanz abgeschliffen, um eine Verankerung und ausreichende Materialstärke des Brückenmaterials zu gewährleisten.
Dies ist neben dem Verlust der Zahnhartsubstanz ein wesentlicher Nachteil dieser Zahnersatzvariante. Allerdings sind Zeitaufwand und Kosten geringer als bei einem Implantat.
Zwischen den verschiedenen Materialien für Brücken kann ein erheblicher Unterschied liegen. Entscheiden Sie sich für eine Vollgussbrücke („Kassenbrücke“), können Sie von einer kostengünstigeren Zahnersatz-Variante mit geringerem Eigenanteil ausgehen. Allerdings werden die vom Zahntechniker angefertigten Brücken teilweise oder nicht verblendet: Das bedeutet, dass das Ergebnis zwar funktional nicht aber unbedingt optisch hohen Anforderungen entspricht.
Wählen Sie dagegen zum Beispiel eine vollverblendete Keramikbrücke, so zählt die Keramikverblendung nicht mehr zu der gesetzlichen Kassenleistung, sondern wird dem Patienten als Privatleistung abgerechnet und muss von ihm aus eigener Tasche beglichen werden. Lediglich den Festkostenzuschuss zur „Kassenbrücke“ erhält der Patient trotzdem.
Bei der vollverblendeten Keramikbrücke handelt es sich um die ästhetisch anspruchsvollere Lösung, denn Keramik lässt sich in Farbe und Form ideal an die vorhandenen Zähne anpassen und wirkt sehr natürlich.
Prothese
Vollprothesen
Klammerteilprothesen
Doppelkronen- und Geschiebeprothesen
Zuletzt aktualisiert: April 2022
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