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    Eigentum schützen

    Fahrrad fahren: Das Glück auf zwei Rädern

    Ob jung oder alt – die Leidenschaft für das Fahrrad verbindet. Als Radfahrer ist man unabhängig, schont die Umwelt und hält sich fit. Fahrradfahren ist beliebt: als Fortbewegungsmittel im Alltag und als Freizeitaktivität am Wochenende. Wir geben Tipps, welche Fahrradwege für Radfahrer geeignet sind, wie Sie Radtouren planen und sicher im Sattel bleiben.

    Das richtige Fahrradfahren

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    Fahrrad fahren kann fast jeder – doch es gibt Tricks, wie Sie Ihre Freude am Fahrradfahren erhöhen können. Das Fahrrad muss erst einmal richtig eingestellt sein. Das bedeutet, dass Ihr Fahrrad zu Ihrer Größe passt und der Sattel hoch genug eingestellt ist. Die unteren Pedalen sollten Sie mit ausgestrecktem Bein und geradem Fuß erreichen können. Der Lenker muss immer etwas höher als der Sattel sein. Ist das Fahrrad richtig eingestellt, sollten Sie beim Fahren darauf achten, kontinuierlich in die Pedale zu treten und sich nicht nur rollen lassen – so schonen Sie die Gelenke.

    Fahrrad fahren, verschnaufen, Rad abschließen

    Wenn Sie eine mehrtägige Radtour planen, buchen Sie am besten die Übernachtungsmöglichkeiten im Vorfeld – es sei denn, Sie sind ein Freund von Spontaneität. Campingplätze an Fahrradwegen sind beliebte Schlafplätze, was allerdings auch mehr Gepäck auf dem Gepäckträger bedeutet

    Denken Sie daran, Ihr Fahrrad richtig abzuschließen und Ihr Gepäck sicher zu verstauen. Mit einem Zusatzbaustein der R+V-Hausratversicherung schützen Sie Ihr Rad vor den finanziellen Folgen eines Diebstahls.

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    Radtour planen

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    Radtouren werden in Deutschland und anderen Urlaubsländern immer beliebter. Für eine gelungene Radtour ist die Planung das A und O. Die Wahl der Fahrradwege hängt stark davon ab, welche Menschen an der Radtour beteiligt sind. Interessen, Alter, Fitnesszustand sind wichtige Kriterien, die Sie bevor Sie eine Radtour planen berücksichtigen sollten. Für Senioren oder Familien mit Kindern eignen sich eher flache Fahrradwege an Flüssen entlang. Rennradfahrer, trainierte Radler, sowie Mountainbiker zieht es meist eher in die Berge.

    Sie möchten eine Radtour planen, haben zwar ein Ziel, aber noch niemanden, der mitradeln würde? Für eine gemeinsame Radtour können Sie in der ADFC-Mitradelzentrale nach Menschen suchen, die das gleiche Reiseziel haben, wie Sie.

    Fahrradwege und Verkehrsregeln

    Genau wie jeder Verkehrsteilnehmer müssen sich auch Fahrradfahrer an bestimmte Verkehrsregeln, Gesetze und Vorschriften halten. Radfahrer müssen hintereinanderfahren, nebeneinander dürfen sie nur dann fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Es gibt aber auch Ausnahmen – dann zeigen Zusatzschilder, wenn Radfahrer auch in der Gegenrichtung fahren dürfen.

    Verkehrsschild: Beginn einer Fahrradstraße.
    Verkehrsschild: Sonderweg Radfahrer.
    Verkehrsschild: Gemeinsamer Fuß- und Radweg.
    Verkehrsschild: Getrennter Fuß- und Radweg.
    Verkehrsschild: Beginn einer Fahrradstraße.

    Fahrradstraße

    Fahrradstraßen sind Radlern vorbehalten. Auf diesem Fahrradweg bestimmen Radfahrer das Tempo und dürfen auch nebeneinanderfahren. Für Autos ist die Fahrradstraße verboten.

    Verkehrsschild: Sonderweg Radfahrer.

    Radweg

    Radfahrer müssen den Fahrradweg benutzen, wenn er ausdrücklich gekennzeichnet ist (Radweg­benutzungspflicht). Ist der Fahrradweg etwa durch Schnee oder Eis nicht befahrbar, dürfen sie auf die Straße ausweichen.

    Verkehrsschild: Gemeinsamer Fuß- und Radweg.

    Gemeinsamer Fuß- und Radweg

    Der waagerechte Strich zeigt, dass Fußgänger und Radfahrer hier gemeinsam unterwegs sind. Keine Benutzungspflicht der Radwege besteht, wenn der Weg wegen Schnee oder Eis nicht befahrbar ist.

    Verkehrsschild: Getrennter Fuß- und Radweg.

    Getrennter Fuß- und Radweg

    Auch dieser Weg kann von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden. Es muss also jeder aufpassen, dass er auf dem für sich markierten Weg bleibt.

    Verkehrsschild: Radverkehr links.
    Verkehrsschild: Radverkehr rechts.
    Verkehrsschild: Radverkehr im Gegenverkehr und Einbahnstraße.
    Verkehrsschild: Verbot für Radfahrer.
    Verkehrsschild: Radverkehr links.

    Radfahrer kreuzen von links

    Ein dreieckiges Schild mit rotem Rahmen und dem Symbol eines Fahrrades kennzeichnet Fahrradwege, an denen Radfahrer kreuzen könnten.

    Verkehrsschild: Radverkehr rechts.

    Radfahrer kreuzen von rechts

    Mit dem Gefahrzeichen sind Stellen gekennzeichnet an denen Radverkehr auf Fahrbahnen oder Gehwegen von der linken oder rechten Seite kreuzt.

    Verkehrsschild: Radverkehr im Gegenverkehr und Einbahnstraße.

    Fahrrad auf der Einbahnstraße

    Wenn keine Radwege vorhanden sind, dann dürfen Radfahrer den rechten Seitenstreifen benutzen. Die Einbahnstraßen dürfen von Radfahrern in beide Richtungen befahren werden.

    Verkehrsschild: Verbot für Radfahrer.

    Radverbot

    Mit diesem Verkehrsschild wird das Befahren mit dem Fahrrad untersagt. Besonders in verkehrsberuhigten von Fußgängern genutzten Gehwegen können Radfahrverbote zur Verringerung von Unfallgefahren beitragen.

    Fünf Gründe, warum Fahrradfahren gesund ist

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    Aktiviert die Glückshormone

    Der Körper beginnt nach 30 bis 40 Minuten Ausdauersport Endorphine und Serotonin auszuschütten – besonders dann, wenn die Radtour bei Sonnenschein im Grünen stattfindet. Die Glückshormone vertreiben negative Gedanken und machen uns widerstandsfähiger gegen Stress.

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    Stärkt den Rücken

    Die häufigste Ursache für Rückenprobleme sind Bewegungsmangel und Fehlbelastung der Rückenmuskulatur. Fahrradfahren wirkt dem schonend entgegen. Wer auf dem Fahrradweg in die Pedale tritt, fördert den Stoffwechsel der Bandscheibe.

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    Stabilisiert Herz und Kreislauf

    Fünfmal pro Woche, mindestens 30 Minuten Fahrradfahren entlastet das Herz und fördert die Durchblutung. Durch regelmäßiges Radfahren sinkt der Blutdruck und das Risiko einer Gefäßverengung. Dadurch wird die Herzinfarkt-Gefahr um bis zu 50 Prozent verringert.

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    Verbrennt Fett

    Fahrradfahren bringt die Fettverbrennung in Schwung und ist ideal zum Abnehmen. Wichtig ist für den Langzeit-Effekt allerdings, dass Sie mehrmals die Woche mindestens 30 Minuten radeln. Erst dann kann der Körper auf seine Fettreserven zugreifen.

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    Schützt die Gelenke

    Das regelmäßige Treten in die Pedale entlastet beim Fahrradfahren die Gelenke. Durch die kreisförmige Beinbewegung werden die Gelenkknorpel an Knie und Hüfte mit Sauerstoff versorgt – das schützt vor Arthrose. Dadurch, dass der Sattel das meiste des Körpergewichts trägt, werden die Kniegelenke kaum beansprucht.

    Die Leichtigkeit des Radelns: E-Bikes und Pedelecs

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    Elektrofahrräder, auch E-Bikes und Pedelecs genannt sind auf dem Fahrradmarkt lange kein Geheimtipp mehr. Ob Wochenendausflug in die Region oder der schnelle Einkauf um die Ecke, das Auto können Sie jetzt beruhigt stehen lassen. Immer mehr Menschen möchten sich ohne große Anstrengungen, kostengünstig, aktiv und umweltbewusst fortbewegen. E-Bikes oder auch Pedelecs, die genau diese Eigenschaften vereinen, sind auf dem Vormarsch.

    Schützen Sie Ihr Fahrrad

    Fahrradfahren ist nicht nur gesund und hält fit, Fahrradfahrer stehen darüberhinaus auch kaum im Stau und sind zudem unabhängig. Beliebt ist das Fahrrad allerdings nicht nur bei seinen Besitzern, sondern auch bei Dieben.

    Stellen Sie Ihr Fahrrad immer an einer sicheren Stelle ab und gut verschließen es gut. Mit einem Zusatzbaustein der R+V-Hausratversicherung können Sie Ihr Fahrrad vor den finanziellen Folgen eines Diebstahls schützen. Gegen einen geringen Mehrbeitrag kann auch ein Pedelec gegen Diebstahl mitversichert werden.

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    E-Bike

    Elektrofahrräder werden in zwei Kategorien eingeteilt, in E-Bikes und Pedelecs. Der Unterschied zwischen den beiden liegt in der Kraftunterstützung. E-Bike ist die Abkürzung für Elektrobike. Beim E-Bike gibt es einen Drehgriff am Lenkrad wie bei einem Mofa. Dadurch ist es leistungsstärker. Mit Betätigung des Drehgriffs schaltet sich der Motor hinzu. Die Motorleistung des E-Bikes kann aber auch unabhängig vom Treten des Fahrers eingeschaltet werden. Das E-Bike kann bis zu 45 km/h erreichen und ist daher zulassungs- und versicherungspflichtig.

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    Pedelec

    Pedelec ist die Abkürzung für Pedal Electric Cycle. Beim Pedelec kommt die Unterstützung des Motors nur zusätzlich zum Treten. Über eine Gangschaltung kann die Stärke der Motorunterstützung reguliert werden. Dadurch können ansteigende Strecken leichter bewältigt werden. Zusätzlich gibt es bei manchen Modellen eine Anfahrtshilfe, die mit bis zu 6 km/h auch ohne zu strampeln mit antreibt. Allerdings schaltet sich der Motor ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h automatisch aus.

    Fahrradfahren: Sicher auf den Fahrradwegen

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    Das Fahrverhalten der anderen Verkehrsteilnehmer können Sie als Radfahrer nicht beeinflussen. Was Sie aber sehr wohl beeinflussen können, ist neben Ihrem eigenen Fahrverhalten Ihre Sichtbarkeit. Durch fluoreszierende Jacken zum Beispiel fallen Sie auf dem Fahrradweg mehr auf. Diese Jacken reflektieren ultraviolettes Licht und erscheinen so im Tageslicht heller als normale Farben. Dieser Effekt funktioniert allerdings nur am Tag – nachts sind die Jacken und Hosen genauso schlecht zu sehen wie jedes andere Kleidungsstück. Nachts oder in der Dämmerung ist reflektierende Kleidung für den Radfahrer empfehlenswert.

    Weitere Tipps für die richtige Fahrradbekleidung

    • Reflektoren an Knie und Knöcheln, damit Autofahrer im Dunkeln den Radfahrer erkennen

    • Funktionskleidung, die Schweiß abtransportiert, für regelmäßige und längere Touren

    • Atmungsaktive Outdoor-Jacken für längere Touren, die vor Wind und Regen schützen

    • Für längere Radtouren erhöhen gepolsterte Radlerhosen den Komfort

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    Kinder auf dem Fahrrad

    Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Beim Überqueren eines Fahrradwegs müssen die Kinder absteigen. Gefahren lauern allerdings überall – schützen Sie Ihr Kind vor bösen Überraschungen mit dem KinderRundumschutz von R+V.

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    Kinder unter sieben Jahren

    Kinder unter sieben Jahren dürfen nur von mindestens 16 Jahre alten Personen in einem speziellen Sitz auf dem Fahrrad mitgenommen werden. Der Sitz muss in etwa der Größe des Kindes entsprechen. Die Füße müssen so hoch gelegen sein, dass sie nicht in die Speichen geraten können. Der Sitz oder die Fußstützen dürfen nicht an bewegliche Teile des Rades befestigt werden.

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    Zuletzt aktualisiert: Februar 2023

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