Vererben will geplant sein
Sich zu Lebzeiten Gedanken darüber machen, was nach dem Tod mit dem eigenen Besitz passiert, ist nicht angenehm. Wenn es aber beispielsweise darum geht, eine Immobilie zu vererben, kann das für die Erben von großem Vorteil sein. Beim Aufsetzen des Testaments gibt es wichtige Punkte, die der Vererbende beachten sollte. Gerade unter dem Aspekt der Erbschaftsteuer können Immobilienbesitzer und Erbe bereits im Vorfeld einige Dinge regeln und dadurch verhindern, dass unnötig Steuern anfallen. Denn wer seinen Immobilienbesitz vererbt, hat ein Interesse daran, dass dieser ohne viel Aufwand und Kosten an die Familie geht.
Die gesetzliche Erbfolge
Grundsätzlich gilt auch bei den eigenen vier Wänden, dass Pflichtteile gemäß der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt werden müssen. Als Pflichtteil gilt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Anspruch darauf haben neben dem Ehepartner in sogenannter erster Ordnung die Kinder. An die Stelle verstorbener Kinder treten deren Kinder, also die Enkelkinder. Mehr dazu in unserem Ratgeberartikel
Pflichtteil am Erbe und gesetzliche Erbfolge
Erben können auf Auszahlung bestehen
Es besteht immer nur ein Anspruch auf Geld, nicht auf Sachwerte. Der Pflichtberechtigte kann also eine Auszahlung verlangen, auch wenn dafür die Immobilie verkauft werden muss.