
BasisRente
Um die private Vorsorge zu unterstützen, fördert der Staat diese mit steuerlichen Anreizen. Eine Variante der Altersvorsorge für Freiberufler ist die BasisRente, auch Rürup-Rente genannt.
Lebenslange, garantierte Rentenzahlung
Ab Rentenbeginn wird eine lebenslange, garantierte Rente ausgezahlt. Der Rentenbeginn kann flexibel festgelegt werden. Gesetzlich ist lediglich ein Mindestalter von 62 Jahren vorgeschrieben.
Steuerliche Förderung
Die Beitragseinzahlungen werden steuerlich gefördert. Die Beiträge zur BasisRente können als Sonderausgaben bei der Steuer abgesetzt werden – bis zu bestimmten Höchstgrenzen pro Jahr. Für 2022 liegt die Höchstgrenze bei 94 Prozent der gezahlten Beiträge. Genauer: 94 Prozent von maximal 25.639 Euro jährlich bei Ledigen bzw. von maximal 51.278 Euro jährlich bei Ehepaaren und eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern.
In den folgenden Jahren steigt der Sonderausgabenabzug um jährlich zwei Prozentpunkte. Damit können dann ab dem Jahr 2025 100 Prozent der gezahlten Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
In unserem Artikel „Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen berechnen: so geht's“ zeigen wir Ihnen, wie die absetzbaren Beiträge berechnet werden.

Steuerliche Behandlung der Rentenleistung
Die steuerliche Förderung der Beiträge in der Ansparphase bewirkt, dass im Gegenzug für die spätere Auszahlung der Rentenleistung die nachgelagerte Besteuerung greift. Das heißt, die Einkünfte aus der Rente unterliegen der Einkommensteuer.
Der Besteuerungsanteil beläuft sich im Jahr 2022 auf 82 Prozent. Der Besteuerungsanteil nimmt jährlich um einen Prozentpunkt zu, bis im Jahr 2040 schließlich 100 Prozent erreicht sind. Der steuerfreie Anteil der Rente wird im Jahr des Rentenbeginns in Euro für die gesamte Laufzeit der Rente festgeschrieben.
Flexible Einzahlungsmöglichkeiten
Den Beitrag können Sie Ihrer Einkommenssituation anpassen. Auch Einmalzahlungen, beispielsweise aus einer Erbschaft, sind möglich.
Hinterbliebenenschutz inklusive
Für den Ehepartner/eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner bzw. waisenrentenberechtigte Kinder ist eine Hinterbliebenenabsicherung eingeschlossen.
Ergänzender Schutz
Als ergänzender Schutz kann zudem eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in diese Altersvorsorge für Freiberufler eingeschlossen werden.