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    Direktversicherung

    Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung.

    • lebenslange garantierte Rentenzahlungen
    • Steuervorteile und Sozialabgabenersparnisse
    • bei Arbeitgeberwechsel: Übertragung auf neuen Arbeitgeber oder private Weiterführung des Vertrags möglich
    • Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenabsicherung zusätzlich mitversicherbar
    Beratungstermin vereinbaren Ansprechpartner suchen

    Direktversicherung durch Entgelt­umwandlung

    Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch.

    Als Arbeitnehmer haben Sie gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Mit der Direktversicherung finanzieren Sie ihre Zusatzrente aus Ihrem Bruttoeinkommen - dadurch sparen Sie sofort Steuern und Sozialabgaben.

    Die Direktversicherung bietet Ihnen:

    • Ab Rentenbeginn lebenslange garantierte Rente

      Sie erhalten ab dem vollendeten 62. Lebensjahr oder mit dem Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung, z. B. zum 65. Lebensjahr, eine garantierte lebenslange zusätzliche Rente. Auf Wunsch können Sie auch eine einmalige Kapitalleistung vereinbaren.

    • Arbeitgeber übernimmt Vertragsangelegenheiten für Sie

      Ihr Arbeitgeber hält einen Teil Ihres Gehalts zurück und zahlt diesen für Sie in eine Rentenversicherung bei der R+V Lebensversicherung AG ein - auch mit Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld) oder vermögenswirksamen Leistungen möglich.

    • Betriebsrente gesetzlich gestärkt – jetzt noch attraktiver durch 15% Arbeitgeberzuschuss

      Bei einer Entgeltumwandlung sparen i. d. R. Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sozialabgaben. Ab 2019 sind die Arbeitgeber bei Neuverträgen verpflichtet, ihre ersparten Sozialabgaben an Sie weiterzugeben und in Ihre bAV einzuzahlen. Das können pauschal 15 % Zuschuss sein. Dadurch wird Ihre Betriebsrente noch attraktiver.

    • Steuer- und Sozialabgabenfreiheit in der Ansparphase

      Sie können Beiträge von bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG GRV West) der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu 4% der BBG GRV West sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersversorgung einzahlen.

    • Weitere Steuervorteile

      Die Besteuerung erfolgt erst mit der Auszahlung in der Rentenzeit und somit in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz als während der Erwerbszeit.

    • Arbeitgeberwechsel: Ihr Rentenanspruch bleibt erhalten

      Bei einem Wechsel des Arbeitgebers können Sie die Versicherung privat oder über Ihren neuen Arbeitgeber weiterführen. Alternativ können Sie das aufgebaute Kapital auch in die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitgebers mitnehmen.

    Anspruch auf Entgeltumwandlung

    Seit 2002 besteht für Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch, über ihren Arbeitgeber einen Teil ihres künftigen Gehalts in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln. Der Anspruch besteht bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Selbstverständlich kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber auch ein höherer Beitrag in Versorgungsleistungen umgewandelt werden. Bei tariflichem Einkommen gilt die tarifvertragliche Regelung als Basis für die Entgeltumwandlung.

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Wunsch des Arbeitnehmers nach einer Entgeltumwandlung nachzukommen und eine geeignete Form der betrieblichen Altersversorgung anzubieten.

    Die Sozialversicherungsgrößen zur Gesetzlichen Rentenversicherung und Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind wichtige Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hier finden Sie die aktuellen Sozialversicherungsgrößen.

    Versicherungsbedingungen für die Direktversicherung durch Entgeltumwandlung

    Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.

    Bedingungsheft der R+V Lebensversicherung AG

    Sinnvolle Ergänzungen zur Direktversicherung

    Der Schauspielder Wayne Howard Carpendale und Moderatorin Annemarie Carpendale posieren zusammen in einer modern eingerichteten Wohnung.

    Ergänzender Schutz zur Direktversicherung

    Um in der Zeit bis zum Rentenbeginn auch gegen die finanziellen Folgen einer möglichen Berufsunfähigkeit abgesichert zu sein, können Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) einschließen.

    Für die finanzielle Sicherheit Ihrer Angehörigen ist der Einschluss einer Hinterbliebenenabsicherung möglich.

    Frau und Mann genießen Kuchen in einem Cafe.

    Alternative Lösungen für Ihre Altersvorsorge

    Sie möchten auch die Möglichkeiten der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge kennen lernen? Dann informieren Sie sich über unsere BasisRente.

    Service Hotline

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    Vertragsservice

    0800 533-1167

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