Betriebsrentenstärkungsgesetz: bAV jetzt noch attraktiver
Anfang 2018 trat das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Ziel der bAV-Reform ist es, die betriebliche Altersversorgung (bAV) für Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch attraktiver zu machen – vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen. Darüber hinaus wird der Anreiz zur Eigenvorsorge für Beschäftigte mit geringerem Einkommen verbessert.
Von der betrieblichen Altersversorgung können Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren: So zahlen Arbeitnehmer weniger Steuern und Sozialabgaben und Arbeitgeber können qualifizierte Mitarbeiter für die Zukunft gewinnen und binden.