Sie haben zwischen zwei Meetings an zwei verschiedenen Orten keine Zeit für eine Mittagspause – und sind hungrig. Die Lösung: Sie nutzen die Fahrt zum nächsten Termin, um einen kleinen Snack zu sich zu nehmen. Das schnelle Essen und Trinken am Steuer spart Zeit – und sorgt dafür, dass die anschließende Besprechung nicht durch lautes Magenknurren gestört wird. Aber ist die Mahlzeit auf dem Fahrersitz überhaupt erlaubt?
Verkehrsirrtümer: Essen und Trinken am Steuer?
Grundsätzlich ist es in Deutschland nicht verboten, während der Fahrt zu essen. Entscheiden Sie sich jedoch für einen Imbiss, der Ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt, kann es passieren, dass aus der Zwischenmahlzeit eine grobe Fahrlässigkeit wird. Was Sie beim Essen und Trinken am Steuer beachten sollten und welche Speisen und Getränke nicht ins Auto gehören, erfahren Sie hier.
Beim Essen und Trinken am Steuer ist vor allem eines wichtig: Lassen Sie sich nicht ablenken. Ein frischer Salat ist zwar gesund, Sie müssen jedoch beide Hände vom Steuer nehmen, um Grünzeug, Tomaten und Dressing ohne Kleckern zum Mund zu führen. Im Schadenfall tragen Sie eine Mitschuld, wenn Sie durch Essen oder Trinken nachweislich abgelenkt waren. Am besten entscheiden Sie sich für unkompliziertes Finger Food: Ein Sandwich oder ein Müsliriegel können ohne umständliches Hantieren verzehrt werden und sind deshalb als Snack für unterwegs gut geeignet.
Während langer Autofahrten ist es wichtig, dass Sie viel trinken. So bleiben Sie konzentriert und leistungsfähig. Doch auch beim Trinken am Steuer gilt: Schenken Sie Ihre Aufmerksamkeit dem Verkehrsgeschehen, nicht dem Getränk. Was Sie trinken, bleibt Ihnen überlassen. Kurioserweise ist es sogar erlaubt, auf dem Fahrersitz ein Bier zu trinken – solange Sie dabei die zulässigen Promillegrenzen nicht überschreiten. Empfehlenswert ist Alkoholkonsum am Steuer jedoch nicht. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden, müssen Sie damit rechnen, eine Teilschuld zu tragen.
Zuletzt aktualisiert: Januar 2019
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