Parkscheibe richtig einstellen
    HILFREICHE INFOS FÜR AUTOFAHRER

    Parkscheibe einstellen: So geht es richtig

    Egal, ob nur ein kurzer Supermarkteinkauf ansteht oder ein gemächlicher Kaffeeklatsch mit offenem Ende – ist die Parkscheibe vorgeschrieben, müssen Sie diese richtig einstellen. Außerdem gilt es, die maximale Parkzeit zu berücksichtigen, ansonsten droht ein Bußgeld. Strafzettel können Sie verhindern, wenn Sie von vornherein alles richtig machen.

    Die wichtigsten Infos auf einen Blick

    Damit Sie nicht lange suchen müssen, hier das Wichtigste kurz zusammenfasst:

    • Parkscheiben müssen überall dort aufgestellt werden, wo ein entsprechendes Verkehrsschild steht oder wenn der Parkscheinautomat außer Betrieb ist.

    • Mithilfe der Parkscheibe muss der parkende Autofahrer seine Ankunftszeit angeben. Dabei stellen Sie die Parkzeit immer vor, auf die nächste halbe Stunde nach Ihrer Ankunft. Parken Sie um 14.08 Uhr stellen Sie die Parkscheibe auf 14.30 Uhr vor. Ab dem Zeitpunkt des Einstellens setzt die maximale Parkzeit an.

    • Bei Überschreitung der vorgegebenen Parkzeit oder beim Vergessen der Parkscheibe werden Verwarngelder bis zu 30 Euro fällig.

    Egal ob kurze oder lange Parkzeit – wann Sie die Parkscheibe zücken müssen

    Das Parkzeit-System ist vor allem für diejenigen unkomfortabel, die ihre voraussichtliche Rückkehrzeit nicht auf die Stunde genau einschätzen können – denn schon bei einer minimalen Überschreitung der zulässigen Parkzeit muss mit einem Strafzettel gerechnet werden. Auch auf das Vergessen der Parkscheibe wird entsprechend reagiert.
    Zum Glück für spontane oder zerstreute Autofahrer gibt es aber nur zwei Situationen, in denen die Parkscheibe vorgeschrieben ist: Wenn ein Verkehrsschild darauf hinweist oder wenn der Parkscheinautomat außer Betrieb ist. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, sich an die Höchstparkdauer zu halten, die auf dem Automaten angegeben ist. Das Verkehrsschild stellt unmissverständlich die klassische blaue Parkscheibe dar und ist mit der maximalen Parkzeit versehen.

    Hinweisschild mit Aufschrift: max. 1,5 Std. mit Parkscheibe

    Aufgepasst: Bei der Interpretation des Schildes gilt es immer zu beachten, dass auch weitere Schilder darüber oder darunter angebracht sein können. Sie können in Verbindung mit dem Parkscheiben-Verkehrsschild beispielsweise darauf aufmerksam machen, dass Autofahrer ohne Bewohnerparkausweis an einigen Tagen nur zu bestimmten Uhrzeiten und innerhalb eines begrenzten Zeitraums parken dürfen.

    Bei Verkehrsschild oder defektem Automaten – wie Sie die Parkscheibe richtig einstellen

    Eine Parkscheibe zu stellen ist von allen Anforderungen rund um die Parkzeit vermutlich die einfachste Übung: Alles, was Sie tun müssen, ist Ihre Ankunftszeit um eine halbe Stunde aufzurunden. Das ist deswegen leicht zu merken, weil auf der Parkscheibe ausschließlich die gerade Uhrzeit und die darauffolgende halbe Stunde mit einem Strich markiert sind. Grundsätzlich gilt also: Der Zeiger muss immer auf einen Strich zeigen. Positionieren Sie den Zeiger also nie zwischen zwei Markierungen.

    Wie kann ich die Parkzeit spontan verlängern?

    Wenn ein neuer Parkvorgang eingeleitet wird, setzt die maximale Parkzeit aufs Neue an. Deswegen können Sie zwischenzeitig einmal um den Block fahren und das Fahrzeug an der gleichen Stelle wieder einparken. Entscheidend ist nur, dass auch andere Verkehrsteilnehmer irgendeine Chance bekommen, diesen Parkplatz zu nutzen. Ein paar Meter vor und zurück zu fahren reicht deswegen nicht aus.

    In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie den Parkplatz um 18:15 Uhr erreicht haben, stellen Sie den Zeiger auf 18:30 Uhr. Parken Sie Ihr Auto dagegen um 18:45 Uhr, muss die Parkscheibe auf 19:00 Uhr eingestellt werden. Ab dem Moment des Einstellens gilt die maximale Parkzeit in diesem Bereich. Aus diesem Grund bleiben manche Autofahrer ein paar Minuten im Auto sitzen, um etwas mehr Parkzeit zu gewinnen. Andere kehren während des Einkaufsbummels zu ihrem Auto zurück, um die Parkscheibe umzustellen – diese Idee wird von der StVO allerdings nicht toleriert und als fehlende Parkscheibe geahndet.

    Aussehen der Parkscheibe

    Nie wieder Knöllchen – Fragen und Antworten rund um die StVO-Vorschriften

    • Wie muss die Parkscheibe aussehen?

    Das Aussehen der Parkscheibe ist genau reglementiert: Zum Beispiel muss sie in blauer Farbe gestaltet sein – und zwar in genau dem leuchtenden Mittelblau, der für Verkehrsschilder vorgesehen ist. Die drehbare Anzeige mit den Uhrzeiten ist dagegen nur in weißer Farbe zugelassen. Außerdem muss die Parkscheibe elf Zentimeter breit und fünfzehn Zentimeter hoch sein. Die genauen Vorgaben können Sie dem Musterbild 318 der StVO entnehmen.

    • Sind digitale Parkscheiben zugelassen?

    Digitale Parkscheiben sind dann zugelassen, wenn eine Typengenehmigung für sie vorliegt. Wichtig ist nämlich, dass sich die eingestellte Zeit nicht verändern kann. Auch hier gelten bezüglich des Aussehens einige Bedingungen – über dem Display muss zum Beispiel das Wort „Ankunftszeit“ stehen. Beim ADAC finden Sie nähere Informationen zu den Richtlinien für digitale Parkscheiben.

    • Brauche ich auch als Motorradfahrer eine Parkscheibe?

    Auch Motorradfahrer müssen Parkscheiben anbringen, wenn sie am Parkplatz vorgesehen sind. Die genaue Stelle ist nicht vorgeschrieben – selbstverständlich muss sie aber halten. Eine Möglichkeit besteht zum Beispiel darin, die Parkscheibe zu lochen und mit einem Kabelbinder zu befestigen.

    • Keine Parkscheibe zur Hand: Kann ich die Ankunftszeit auf einen Zettel notieren?

    Die strengen Vorschriften zum Aussehen der Parkscheibe lassen schon vermuten, dass ein Zettel mit der Ankunftszeit nicht anerkannt wird. In diesem Fall fällt ein Verwarngeld von 10 Euro an.

    • Warum muss ich auf einigen Supermarktparkplätzen die Parkscheibe stellen?

    Vor allem Supermarktketten verlangen auf ihren privaten Parkplätzen häufig die Parkscheibe, um sicherzustellen, dass ausschließlich Kunden ihre Parkplätze nutzen. So möchten sie auch Dauerparkern entgegenwirken. Bei einer Missachtung der geltenden Vorschriften kann das Fahrzeug hier sogar abgeschleppt werden.

    • Wo muss ich die Parkscheibe platzieren?

    Es gibt keine festgelegte Stelle für die Parkscheibe. Vorgeschrieben ist nur, dass sie gut sichtbar sein muss – üblicherweise wird sie deswegen hinter der Frontscheibe platziert.

     

    Bei Verstoß droht eine Geldstrafe.
    • Welche Verwarngelder können anfallen?

    Bei einer Zeitüberschreitung von 30 Minuten droht ein Verwarngeld von 10 Euro, bei einer Stunde 15 Euro, bei bis zu zwei Stunden 20 Euro und bei bis zu drei Stunden 25 Euro. Bei einer Überschreitung über drei Stunden muss mit einer Strafgebühr von 30 Euro gerechnet werden.

     

     

    Egal, ob Sie nur kurz für das Wochenende einkaufen wollen oder bei einem Abendessen mit Freunden die Zeit vergessen – R+V wünscht Ihnen einen knöllchenfreien Parkaufenthalt!

    Fotocredits: CasarsaGuru, tommaso79, Kerrick, wakila, Mickis-Fotowelt / iStockphoto

    Frau und Mann unterwegs mit dem Campingauto.

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