Bei der Frage: „Blinken bei abknickender Vorfahrtstraße, ja oder nein?“ herrscht bei vielen Verkehrsteilnehmern Verwirrung. Dabei sind die Vorschriften der StVO für die abknickende Vorfahrtstraße eindeutig. Wenn Fahrer und Fahrerin beim Einfahren in eine abbiegende Vorfahrstraße nicht blinken, riskieren sie nicht nur einen Unfall, sondern auch einen Punkt in Flensburg.
Bei abknickender Vorfahrtstraße blinken
Wenn eine Vorfahrtstraße an einer Kreuzung nicht geradeaus verläuft, sondern nach rechts oder links führt, spricht man von einer abknickenden Vorfahrtstraße. Auf einer solchen müssen Sie blinken. Als Ergänzung der anderen Verkehrszeichen klärt in der Regel ein Zusatzschild, wer an der Kreuzung Vorrang hat.
Grundsätzlich wird eine abgeknickte Vorfahrtsstraße durch bestimmte Regeln und das Zeichen 1002 sowie das bereits erwähnte zusätzliche Verkehrszeichen angekündigt. Diese Schilder und Zeichen zeigen den Verlauf der Fahrtrichtung und der Straße an. So gibt es mehrere Fahrtrichtungen: Von unten nach links, von oben nach rechts etc. Treffen Sie im Straßenverkehr auf eine solche abbiegende Hauptstraße, dürfen die Fahrerinnen und Fahrer zuerst fahren, die dem Verlauf dieser Straße folgen – die anderen Verkehrsteilnehmer müssen ihnen die Vorfahrt gewähren und warten.
Ob Sie an einer Kreuzung Vorfahrt haben, regeln in Deutschland drei Schilder:
- „Vorfahrts-Schild“
- „Vorfahrt-Gewähren-Schild“
- „Einmalige Vorfahrt“
Sollte keines dieser Schilder die Vorfahrt organisieren, gilt die Regel „rechts vor links“. Die abknickende Vorfahrt ist ein besonderer Fall der Straßenverkehrsordnung. Die Regeln bei der abknickenden Vorfahrt werden in den meisten Fällen durch ein Vorfahrts-Zeichen in Kombination mit einem Zusatzschild festgelegt, um den Verlauf der Fahrtrichtung zu zeigen.
Verwirrung bei der Frage, ob man bei einer abknickenden Vorfahrtsstraße mit Schild auch noch blinken muss, herrscht nicht nur in der Fahrschule. Wann welches Auto an der Kreuzung weiterfahren darf, wird von vielen Verkehrseilnehmern falsch eingeschätzt. Dazu kommt dann noch die Frage, ob und wann genau der Blinker gesetzt werden sollte.
Grundsätzlich gilt: Es hat das Fahrzeug Vorfahrt, welches dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtsstraße folgt. Ein Auto, das aus einer Nebenstraße kommt, muss demnach immer den Vorrang gewähren. Insgesamt regeln zehn Zusatzschilder den Sonderfall der abknickenden Vorfahrtstraße.
Geregelt werden alle Situationen durch die Schilder Nummer 1002-10 bis 1002-14 sowie die Schilder 1002-20 bis 1002-24.
Regel 1: Wenn Verkehrsteilnehmer bei abknickender Vorfahrt der Vorfahrtstraße folgen, müssen sie blinken. Es ist wichtig zu erkennen, in welche Richtung die Fahrzeuge abbiegen, da sich dieser Umstand für andere Fahrerinnen und Fahrer nicht automatisch erschließt. In dieser Situation ist immer wieder die Gefahr gegeben, dass es zu einem Unfall kommt.
Sind Sie einem solchen ausgesetzt, sind Sie durch die R+V Kfz-Versicherung aber bestens abgesichert! Unser 24h-Schadenservice ist rund um die Uhr für Sie da.
Regel 2: Der Blinker muss ebenfalls gesetzt werden, wenn Fahrzeuge eine abknickende Vorfahrtstraße nach rechts oder links verlassen. Bei dieser Situation handelt es sich um einen regulären Fall des Abbiegens im Straßenverkehr.
Regel 3: Wenn eine abknickende Vorfahrtstraße geradeaus verlassen wird, müssen die Fahrzeuge nicht blinken.
Achtung
Zu beachten ist bei der abknickenden Vorfahrt immer die Situation der Fußgänger. Auch wenn Sie bei der abknickenden Vorfahrtstraße mit Vorfahrt fahren dürfen, haben die Fußgänger oft Vorrang. Viele Autofahrerinnen und -fahrer verhalten sich an der Kreuzung und bei der abknickenden Vorfahrt verkehrt und Fußgänger sind häufig verwirrt oder wissen nicht, ob sie Vorrang haben oder nicht. Die Straßenverkehrsordnung schreibt in §9 Absatz 3 vor, dass an der abknickenden Vorfahrt besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen ist. Die Fahrzeuge müssen in der abgeknickten Vorfahrtstraße daher zumeist blinken und wenn nötig stehenbleiben.
Idealerweise schützen Verkehrsbehörden Fußgänger an abknickenden Vorfahrtstraßen zum Beispiel durch Geländer. Im Zweifel hat aber ein Fußgänger immer Vorrang.
Der neue Bußgeldkatalog 2021 schreibt die Punkte in Flensburg sowie das fällige Bußgeld vor, wenn Autofahrer und -fahrerinnen nicht warten können und anderen Verkehrsteilnehmern keinen Vorrang gewähren. Zu beachten ist dabei auch, dass jeder Punkt in Flensburg erst nach zwei Jahren wieder verfällt! Informieren Sie sich außerdem nicht nur über Regelungen, die abknickende Vorfahrtsstraße und das Blinken betreffen.
Verstoß |
Geldbuße |
Punkte |
Vorfahrt missachtet mit Behinderung |
25 € |
0 |
Vorfahrt missachtet mit Gefährdung |
100 € |
1 |
Vorfahrt missachtet mit Unfall |
120 € |
1 |
Zu schnell an die Vorfahrtstraße herangefahren |
10 € |
0 |
Stoppschild nicht beachtet mit Gefährdung |
100 € |
1 |
An Zebrastreifen zu schnell herangefahren, als Fußgänger überqueren wollte |
80 € |
1 |
An beschilderten Engstellen Entgegenkommenden Vorrang nicht gewährt |
5 € |
0 |
Quelle: Bußgeldkatalog 2021
Zuletzt aktualisiert: August 2024
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