Medikamente im Straßenverkehr
    HILFREICHE INFOS FÜR AUTOFAHRER

    Medikamente im Straßenverkehr können die Fahrtauglichkeit beim Autofahren beeinträchtigen

    Unwohlsein und Kopfschmerzen lassen den Griff in die Hausapotheke manchmal notwendig erscheinen. Doch Statistiken belegen: Bestimmte Medikamente setzen die Fahrtüchtigkeit beim Autofahren herab und erhöhen die Unfallgefahr. Erfahren Sie, welche Wirkstoffe Risiken bergen und mit welchen rechtlichen Folgen Sie gegebenenfalls rechnen müssen.

    Medikamente im Straßenverkehr, das verkannte Risiko

    Es gibt Krankheiten, die eine Medikamenteneinnahme voraussetzen, wenn Sie Autofahren wollen. Gleichzeitig gibt es aber auch Arzneien, die prinzipiell harmlos erscheinen, Ihre Fahrtüchtigkeit aber massiv beeinflussen – ohne dass Ihnen dieser Umstand bewusst ist. Besonders unterschätzt werden unter anderem:

    • Beruhigungsmittel
    • Schlafmittel
    • Allergiemittel
    • Starke Schmerzmittel
    • Augenpräparate
    • Erkältungsmittel
    • v.m.

    Aus diesem Grund lautet unsere ausdrückliche Empfehlung: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über Ihre Medikamente und klären Sie im Vorfeld ab, ob diese beim Autofahren oder generell im Straßenverkehr negative Auswirkungen haben können. Ist dies der Fall, sollten Sie im Zweifelsfall lieber zu Öffentlichen Nahverkehrsmitteln greifen.

    Medikamente, bei denen man nicht Autofahren darf

    Grundsätzlich ist jeder Autofahrer selbst dafür zuständig, seine eigene Fahrtüchtigkeit richtig einzuschätzen. Daher gibt es auch per se kein Gesetz, welches es Ihnen verbietet, Medikamente einzunehmen und dennoch Autozufahren. Zu den verbotenen Medikamenten beim Autofahren gehören dennoch beispielsweise Präparate mit Alkohol, weil diese den Blutalkohol erhöhen (können) und somit zu einer unsicheren Fahrweise führen. Unterschätzen Sie zudem niemals plötzlich auftretende Wechselwirkungen! Starke Schmerzmittel wirken oftmals verstärkt, wenn sie zeitgleich mit anderen Medikamenten eingenommen werden. Informationen dazu finden Sie im Beipackzettel.

    Folgende Auflistung gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Medikamente Ihre Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr beeinträchtigen können:

    • Antibiotika beim Autofahren: Es gibt Antibiotika, die neurologische Nebenwirkungen haben können. Zudem gibt es viele Präparate, die den Blutdruck erhöhen.
    • Antidepressiva beim Autofahren: Diese Mittel können Ihre Fahrtüchtigkeit sogar massiv einschränken. Aus diesem Grund wird nicht empfohlen, wenn Sie mit derlei Medikamenten Autofahren.
    • Ibuprofen beim Autofahren: Schmerzmittel können durchaus die Konzentrationsfähigkeit stark einschränken. Dennoch geht man allgemein davon aus, dass Ibuprofen allein die Fahrtüchtigkeit lediglich wenig beeinflusst.
    • Tilidin beim Autofahren: Hierbei handelt es sich um ein Opioid. Diese sind im Straßenverkehr verboten. Bei der Einnahme können Schwindel und sogar Sehstörungen auftreten.
    • Opipramol beim Autofahren: Bei diesem Medikament handelt es sich um ein Antidepressivum. Prinzipiell ist Autofahren mit Antidepressiva zwar erlaubt, jedoch ausschließlich dann, wenn Sie sicherstellen können, dass Sie auch wirklich niemanden gefährden.
    • Novalgin beim Autofahren: Hier kommt es ganz auf die Dosierung an. Fällt diese höher aus, ist eine Beeinträchtigung des Sehvermögens nicht auszuschließen. Diese Medikamente sind im Straßenverkehr daher mit Vorsicht zu genießen.
    • Tavor beim Autofahren: Experten raten ab, gerade am Anfang der Behandlung mit diesem Medikament Autozufahren. Einschränkungen des Reaktionsvermögens sind bekannte Nebenwirkungen.
    • Ortoton beim Autofahren: Zu den Nebenwirkungen gehören unter anderem Schwindel und Benommenheit. Bitte fahren Sie kein Fahrzeug, wenn Sie die Filmtabletten einnehmen.

    Ähnlich wie ein Sekundenschlaf gibt es im Vorfeld allerdings oftmals Anzeichen dafür, dass Medikamente Ihre Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr einschränken. Bemerken Sie beispielsweise Müdigkeit oder Schwindelgefühle, wird Ihnen übel oder treten Kopfschmerzen auf, sollten Sie sich mit Ihrem Arzt in Verbindung setzen. Denn dann ist die Chance recht hoch, dass Sie Ihr Medikament nicht vertragen.

    Wie wirken sich Medikamente im Straßenverkehr aus?

    Jeder Mensch verfügt über eine andere körperliche Verfassung. Aus diesem Grund kann man nicht pauschal davon ausgehen, dass jedes Medikament dieselben Nebenwirkungen auslöst. Dennoch ist bekannt, dass viele Präparate die Reaktionsgeschwindigkeit verringern, die Sehkraft beeinträchtigen oder zu Müdigkeit führen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie Ihren Arzt immer darüber informieren, welche Medikamente Sie nehmen, damit dieser die Wechselwirkungen einschätzen kann und Sie nicht zu einer potenziellen Gefahr im Straßenverkehr werden.

    Medikamente und Straßenverkehr – was tun, wenn Sie Präparate brauchen?

    Nun stellen Sie sich vielleicht die Frage, mit welchen Medikamenten man Auto fahren darf. Wie bereits erwähnt, gibt es kein Gesetz, welches Ihnen die Medikamenteneinnahme verbietet. Gerade bei Patienten, die über Diabetes oder Bluthochdruck klagen, sind Präparate sogar zwingend notwendig, damit sie ihren Alltag normal bewältigen können. Je länger Sie die Medikamente nehmen, umso mehr verbessert sich Ihre Fahrtüchtigkeit. Es ist aber ratsam, dies vorher mit dem behandelnden Arzt zu besprechen.

    Medikamente im Straßenverkehr – welche Strafen gibt es?

    § 24a StVG (Straßenverkehrsgesetz) besagt, dass berauschende Mittel bzw. Medikamente im Straßenverkehr nicht erlaubt sind und eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Bis zu 3.000 Euro kann das Bußgeld betragen. Generell gilt: Nehmen Sie Medikamente zu sich, fahren Sie anschließend Auto und bauen Sie einen Unfall, kann das gravierende rechtliche Konsequenzen für Sie haben.

    Achtung: Bedenken Sie auch, bei einer Kombination aus Medikamenten, Autofahren und Unfall kann der Kaskoschutz durch den Kfz-Versicherer verweigert werden.

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    Zuletzt aktualisiert: November 2020

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