Eine rechtliche Vorschrift, die das von Autofahrern zu tragende Schuhwerk explizit regelt, gibt es in Deutschland nicht. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schweigt zu diesem Thema. Also ist es Privatpersonen gesetzlich nicht untersagt, mit Pantoffeln, Sandalen und ähnlichem Schuhwerk ein Fahrzeug zu führen. Denn was nicht verboten ist, ist grundsätzlich erlaubt.
Darf man also mit Flip-Flops mit dem Auto fahren? Im Zweifelsfall gilt allerdings immer der (Gummi-)Paragraf 1 StVO, in dem es heißt:
"Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Im schlimmsten Fall, also bei gelungenem Nachweis, dass ungeeignetes Schuhwerk zu einem Unfall führte, könnten Juristen daraus eine Schuld ableiten.
Anderes gilt für Berufskraftfahrer wie zum Beispiel Busfahrer oder Brummifahrer. Für diese schreibt der Gesetzgeber in den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften das Tragen von festen und geschlossenen Schuhen vor.