Sie haben im Oktober keine Zeit gefunden, um die Winterreifen aufzuziehen? Auch wenn der Winter augenscheinlich noch in weiter Ferne ist, kann es zu einem plötzlichen Temperatursturz kommen. Im schlimmsten Fall befinden Sie sich zu diesem Zeitpunkt gerade mit Sommerreifen auf der Autobahn. Mit Sommerreifen im Winter zu fahren ist eine Handlung, die Strafen nach sich ziehen kann. Fahren ohne Winterreifen – wir verraten Ihnen, welche Konsequenzen Ihnen drohen.
Fahren ohne Winterreifen? Dann drohen Strafen
Werfen wir zunächst einen Blick in die StVO:
Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.
Gemäß Straßenverkehrsordnung gibt es zwar eine Winterreifenpflicht, diese ist allerdings nicht an einen bestimmten Zeitraum oder an ein explizites Datum geknüpft. Es gibt weiterhin keine Regelung, ab wie viel Grad ein Bußgeld fällig wird, wenn Sie ohne Winterreifen fahren. Verkehrsteilnehmer sind aber immer auf der sicheren Seite, wenn sie von Oktober bis Ostern mit Winterreifen unterwegs sind. Sofern Sie im Winter mit Sommerreifen fahren, steht dies auch nicht unter Strafe. Sollte es aber zwei Wochen nach Ostern wider Erwarten doch noch einmal schneien und Sie fahren ohne Winterreifen, verstoßen Sie dennoch gegen die „situative“ Winterreifenpflicht, die eben von Wetterverhältnissen und nicht vom Datum abhängig ist. Es ist ratsam, die kalte Jahreszeit immer etwas länger einzuplanen.
Die speziellen Modelle für die kalten Monate gibt es nicht ohne Grund. Sie haben eine ganz andere Oberfläche, sind häufig verzahnt und verfügen über mehr Grip – nur so können Sie Schnee, Kälte und eisigen Fahrbahnen trotzen. Mittlerweile gibt es aber eine Änderung in der Winterreifenverordnung. Es reicht künftig nicht mehr aus, wenn die Reifen mit einer M+S-Kennzeichnung versehen sind, da diese keinen einheitlichen Prüfkriterien unterliegt. Sie erhalten nicht sofort ein Bußgeld oder eine Strafe für das Fahren ohne die richtigen Winterreifen. Der Gesetzgeber hat eine Übergangsregelung geschaffen: Bis zum 30. September 2024 gelten Reifen mit M+S-Kennzeichnung als wintertauglich – vorausgesetzt sie wurden bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt. Ansonsten gilt: Die gesetzlichen Anforderungen erfüllen nur Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke).
Sofern Allwetterreifen über das vorgeschriebene Alpine-Symbol verfügen, können Sie Ganzjahresreifen verwenden. Besitzen Ihre Modelle jedoch nur die M+S-Kennzeichnung, müssen Sie damit rechnen, dass Sie ab 2024 wegen Fahrens ohne Winterreifen zu einer Geldstrafe verpflichtet werden.
Wer bei Schnee- und Eisglätte mit Sommerreifen unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich, sondern stellt auch eine Gefahr für andere Autofahrer dar. Aus diesem Grund ahndet der Gesetzgeber einen Verstoß gegen die Winterreifenpflicht mit Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister (früher „Verkehrszentralregister“), wenn Sie im Winter ohne Winterreifen fahren:
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
Einfacher Verstoß | 60 Euro | 1 |
Behinderung | 80 Euro | 1 |
Gefährdung | 100 Euro | 1 |
Unfall | 120 Euro | 1 |
Auch der Halter des Fahrzeugs, der das Fahren ohne Winterreifen erlaubt, muss gemäß Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Sie müssen aber nicht nur mit einem Bußgeld rechnen, wenn Sie mit Sommerreifen im Winter fahren. Kommt es zu einem Unfall, weil Sie ohne Winterreifen unterwegs sind, gibt es gravierende Konsequenzen hinsichtlich der Kfz-Versicherung. Bei der Kaskoversicherung kann es zu einer erheblichen Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit sowie zu einem verminderten Versicherungsschutz kommen. Hier muss allerdings der Einzelfall betrachtet werden. Es ist ein Unterschied, ob Sie im Oktober vom ersten Blitzeis überrascht werden, oder im Januar – trotz wochenlangen Schneefalls – mit Sommerreifen fahren. In diesem Fall droht Ihnen ohne Winterreifen ein Bußgeld. Zudem handeln Sie grob fahrlässig. Dasselbe gilt für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier kann die Benutzung von Sommerreifen auf Schnee eine Mithaftung des Geschädigten begründen.
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe für alle Autoreifen beträgt 1,6 mm. Nicht nur das Fahren ohne Winterreifen ist fahrlässig. Sind Sie mit abgefahrenen Winterreifen Teil des Straßenverkehrs, drohen dieselben Strafen als wenn Sie mit der falschen Bereifung unterwegs sind:
- Einfacher Verstoß: 60 Euro
- Mit Behinderung: 80 Euro
- Mit Gefährdung: 100 Euro
- Mit Unfall: 120 Euro
Der ADAC empfiehlt darüber hinaus, dass bei Sommerreifen mindestens 3 mm und bei Winterreifen mindestens 4 mm Reifenprofil vorhanden sein sollte, um ein gutes Fahrverhalten zu gewährleisten.
Manchmal kommt es vor, dass die Sommer- und Winterreifen eines Fahrzeugs unterschiedlich stark abgefahren bzw. in unterschiedlich gutem Zustand sind. Das bedeutet, dass die Vorderreifen eine bessere Profiltiefe aufweisen als die Hinterreifen oder umgekehrt. Bei manchen Pkw-Besitzern ergibt sich eventuell hieraus die Annahme, zwei gute Sommerreifen mit zwei guten Winterreifen zu kombinieren, um so durch die kalte und nasse Jahreszeit zu kommen.
Diesen Plan sollten Sie jedoch schnell verwerfen. Sie erfüllen die Winterreifenpflicht erst dann, wenn alle vier Positionen mit Winterreifen versehen sind. Das Fahren ohne Winterreifen ist auch dann strafbar, wenn zwei der vier Räder mit Winterreifen ausgestattet sind. Einzig, wenn Sie an allen vier Posten Winterreifen montieren, sind Sie für nasse und glatte Straßenverhältnisse gewappnet.
Wir empfehlen, dass Sie sich vor einer Reise ins Ausland über die Rechtslage informieren. In jedem Land werden fürs Fahren ohne Winterreifen andere Strafen verhängt. In Frankreich beispielsweise sind Winterreifen und teilweise sogar Schneeketten auf bestimmten Gebirgsstraßen vorgeschrieben. Es drohen Geldbußen in Höhe von 135 Euro. In Italien können sogar bis zu 338 Euro fällig werden, allerdings kann hier sogar jede Provinz durch Rechtsverordnungen eigene Regelungen zur Winterreifenpflicht treffen. Auch bei den Profiltiefen kommt es zu Unterschieden: In Estland genügt eine Profiltiefe von 3 mm, Österreich schreibt je nach Reifenart eine Mindestprofiltiefe von 4 bis 5 mm vor.
Zuletzt aktualisiert: Februar 2024
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