Sie haben im Oktober keine Zeit gefunden, um die Winterreifen aufzuziehen? Auch wenn der Winter augenscheinlich noch in weiter Ferne ist, kann es zu einem plötzlichen Temperatursturz kommen. Im schlimmsten Fall befinden Sie sich zu diesem Zeitpunkt gerade mit Sommerreifen auf der Autobahn. Mit Sommerreifen im Winter zu fahren, kann Strafen nach sich ziehen, vor allem wenn es zu einem Unfall kommt. Fahren ohne Winterreifen: Wir verraten, welche Konsequenzen Ihnen drohen.

Fahren ohne Winterreifen: Dann drohen Bußgelder
In Deutschland haben wir eine sogenannte situative Winterreifen-Pflicht. In § 3 Abs. (3a) der Straßenverkehrsordnung StVO steht hierzu Folgendes: „Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.“
Das bedeutet: Gemäß Straßenverkehrsordnung gibt es zwar eine Winterreifenpflicht, diese ist allerdings nicht an einen bestimmten Zeitraum oder an ein explizites Datum geknüpft. Es gibt weiterhin keine Regelung, ab welcher Temperatur ein Bußgeld fällig wird, wenn Sie ohne Winterreifen fahren.
Verkehrsteilnehmer sind aber in der Regel auf der sicheren Seite, wenn sie von Oktober bis Ostern mit Winterreifen unterwegs sind. Sofern Sie im Winter mit Sommerreifen fahren, ist das noch keine Ordnungswidrikeit. Wenn es aber beispielsweise 2 Wochen nach Ostern wider Erwarten doch schneit und Sie ohne Winterreifen Auto fahren, verstoßen Sie gegen die situative Winterreifenpflicht, die von den Wetterverhältnissen und nicht von einem bestimmtem Datum abhängig ist. Es ist ratsam, etwas länger mit winterlichen Straßenverhältnissen zu rechnen.
Die speziellen Reifenmodelle für die kalten Monate gibt es nicht ohne Grund. Sie haben eine andere Oberfläche, sind häufig verzahnt und verfügen über mehr Grip – nur so können Sie Schnee, Kälte und eisigen Fahrbahnen trotzen.
2024 gab es eine Änderung in der Winterreifenverordnung: Es reicht nicht mehr wie früher aus, wenn die Reifen mit einer M+S-Kennzeichnung versehen sind, da diese keinen einheitlichen Prüfkriterien unterliegt. Die gesetzlichen Anforderungen erfüllen nur Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke).
Sofern Allwetterreifen über das vorgeschriebene Alpine-Symbol verfügen, können Sie auch Ganzjahresreifen verwenden. Wenn Ihre Ganzjahresreifen nur die M+S-Kennzeichnung haben, kann es passieren, dass Sie wegen Fahrens ohne Winterreifen ein Bußgeld erhalten.
Wer bei Schnee- und Eisglätte mit Sommerreifen unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich, sondern stellt auch eine Gefahr für andere Autofahrer dar. Aus diesem Grund ahndet der Gesetzgeber einen Verstoß gegen die Winterreifenpflicht mit Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister (früher „Verkehrszentralregister“), wenn Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Reifen Auto fahren:
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
Einfacher Verstoß | 60 EUR | 1 |
Behinderung | 80 EUR | 1 |
Gefährdung | 100 EUR | 1 |
Unfall | 120 EUR | 1 |
Auch wenn Sie das Auto nicht selbst fahren, sondern nur der Halter des Fahrzeugs sind, müssen Sie gemäß Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße von 75 EUR und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Sie müssen aber nicht nur mit einem Bußgeld rechnen, wenn Sie mit Sommerreifen im Winter fahren. Kommt es zu einem Unfall, weil Sie ohne Winterreifen unterwegs sind, kann das gravierende Konsequenzen bei Ihrer Kfz-Versicherung haben. Bei der Kaskoversicherung kann es z. B. zu einer Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit sowie zu einem verminderten Versicherungsschutz kommen.
Hier wird immer der Einzelfall betrachtet. Es ist ein Unterschied, ob Sie im Oktober vom ersten Blitzeis überrascht werden, oder im Januar – trotz wochenlangen Schneefalls – mit Sommerreifen fahren. In diesem Fall droht Ihnen ohne Winterreifen mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Bußgeld. Zudem handeln Sie grob fahrlässig. Dasselbe gilt für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier kann die Benutzung von Sommerreifen auf Schnee eine Mithaftung des Geschädigten begründen.
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe für alle Autoreifen beträgt 1,6 mm. Nicht nur das Fahren ohne Winterreifen ist fahrlässig. Sind Sie mit abgefahrenen Winterreifen Teil des Straßenverkehrs, drohen dieselben Strafen, wie wenn Sie mit der falschen Bereifung unterwegs sind:
- Einfacher Verstoß: 60 EUR
- Mit Behinderung: 80 EUR
- Mit Gefährdung: 100 EUR
- Mit Unfall: 120 EUR
Der ADAC empfiehlt darüber hinaus, dass bei Sommerreifen mindestens 3 mm und bei Winterreifen mindestens 4 mm Reifenprofil vorhanden sein sollte, um ein gutes Fahrverhalten zu gewährleisten.
Manchmal kommt es vor, dass die Sommer- und Winterreifen eines Fahrzeugs unterschiedlich stark abgefahren bzw. in unterschiedlich gutem Zustand sind. Das bedeutet, dass die Vorderreifen eine bessere Profiltiefe aufweisen als die Hinterreifen oder umgekehrt. Manche Autobesitzern haben dann die „geniale“ Idee, 2 gute Sommerreifen mit 2 guten Winterreifen zu kombinieren, um so durch die kalte und nasse Jahreszeit zu kommen.
Diesen Plan sollten Sie schnell verwerfen. Sie erfüllen die Winterreifenpflicht erst dann, wenn alle 4 Positionen mit Winterreifen versehen sind. Das Fahren ohne Winterreifen ist auch dann verboten, wenn 2 der 4 Räder mit Winterreifen ausgestattet sind. Einzig, wenn Sie an allen 4 Positionen Winterreifen montieren, sind Sie für nasse und glatte Straßenverhältnisse gewappnet.
Winterreifenpflicht im Ausland
Bevor Sie mit den Auto ins Ausland fahren, sollten Sie sich über die dort geltenden Regeln informieren. In jedem Land werden fürs Fahren mit dem Auto ohne Winterreifen andere Sanktionen verhängt.
- In Frankreich beispielsweise sind Winterreifen und teilweise sogar Schneeketten auf bestimmten Gebirgsstraßen vorgeschrieben. Es drohen Bußgelder in Höhe von 135 EUR.
- In Italien können sogar bis zu 338 EUR fällig werden. Außerdem kann hier jede Provinz durch Rechtsverordnungen eigene Regelungen zur Winterreifenpflicht treffen.
- Auch bei den Profiltiefen kommt es zu Unterschieden: In Estland genügt eine Profiltiefe von 3 mm, Österreich schreibt je nach Reifenart eine Mindestprofiltiefe von 4 bis 5 mm vor.
Zuletzt aktualisiert: September 2025
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