Eltern sorgen sich bei Ausflügen mit der Familie vor allem um die Sicherheit ihrer Sprösslinge. Tatsächlich sind Mitfahrer im jüngeren Alter aufgrund verschiedener Faktoren einem höheren Risiko bei Unfällen ausgesetzt. Ein normaler Sicherheitsgurt ist auf Erwachsene ausgerichtet und kann bei einem Kind unter 1,50 m nicht exakt angelegt werden.
Die Folge: Der Gurt geht über den Hals statt über die Schulter – und das Kind könnte bei einem Unfall stranguliert werden. Deshalb müssen Erziehungsberechtigte die sogenannte Kindersitzpflicht einhalten.
Kindersitzpflicht in Deutschland: Was Eltern beachten müssen
Die Kindersitzpflicht besteht in Deutschland seit 1993. So heißt es in § 21 der StVO (Straßenverkehrsordnung) zur Personenbeförderung:
„Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den […] genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.“
Das Gesetz legt also unter anderem fest, ab welcher Größe Kinder ohne Kindersitz mitfahren dürfen.
Die „genannten Anforderungen“ beruhen auf den UN/ECE-Regelungen, wobei die Abkürzung UN/ECE für „United Nations Economic Commission for Europe“ steht. Diese Wirtschaftskommission legt fest, welche Vorrichtungen für Kraftfahrzeuge im europäischen Raum genehmigt sind. Ob ein Kinderautositz alle gesetzlichen Kriterien erfüllt, können Sie dem jeweiligen Prüfzeichen entnehmen. Aktuell gibt es drei zulässige Normen:
- UN ECE Reg. 44/04
- UN ECE Reg. 44/03
- UN ECE Reg. 129 (i-Size)
Kindersitze aus den Kategorien “Reg. 44/03“ bzw. „Reg. 44/04“ unterteilen sich in fest definierte Gewichtsklassen. Insgesamt haben Sie gemäß dem Gesetz für Kindersitze im Auto die Wahl zwischen fünf möglichen Stufen:
Gewicht |
Klasse |
Kindersitzart |
Geschätztes Alter |
max. 10kg
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0
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Babyschale (quer oder rückwärts) |
bis ca. 1 Jahr
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max. 13kg
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0+ |
Babyschale (rückwärts) |
bis ca. 1,5 Jahre
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9-18kg
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I
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Kindersitz (vorwärts) Reboarder (rückwärts) |
ca. 1,5 - 4 Jahre
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25 - 25kg
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II
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Sitzerhöhung mit/ ohne Rückstütze Reboarder (rückwärts) |
bis ca. 7 Jahre
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22 - 23kg
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III
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Sitzerhöhung mit/ohne Rückstütze (vorwärts) |
ca. 7 - 12 Jahre
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Quelle: https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/kindersicherheit/kindersitzberater/kindersitz-normen/
Die dritte Norm mit dem Zeichen „Reg. 129“ – auch i-Size genannt – richtet sich nach der Größe des Kindes. Dabei können Hersteller die jeweiligen Größenbereiche selbst festlegen. Das i-Size-Prinzip wurde erstmals 2013 eingeführt und zielt darauf ab, die Kindersitzpflicht noch besser auf den individuellen Körperbau eines jeden Kindes abzustimmen. Anbei finden Sie die wichtigsten Unterschiede der drei zulässigen Prüfzeichen noch einmal im Überblick:
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UN ECE Reg. 44/03 |
UN ECE Reg. 44/04 |
UN ECE Reg. 129 (i-Size) |
Gültig seit
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1995
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2005
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2013/ 2017/ 2019 |
Maßstab
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Feste Gewichtsklassen |
Feste |
Größeneinteilung |
Seiten-aufpralltest |
n.a.
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n.a.
|
ja
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Quelle: https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/kindersicherheit/kindersitzberater/kindersitz-normen/
Eine Sitzerhöhung ist gemäß der Kindersitzpflicht nötig, wenn Ihr Kind aus seinem herkömmlichen Sitz herausgewachsen ist. Das erkennen Sie beispielsweise daran, dass der Kopf des Kindes deutlich über die obere Kante des Kindersitzes ragt.
In diesem Fall gibt es unterschiedliche Typen von Erhöhungen, die Sie nutzen können:
-
Sitzerhöhung mit Rückenlehne: Diese verfügt über zwei Führungshörner und eine Rückenlehne mit Kopfstütze. Durch diese Form des Kinderrückhaltesystems ist Ihr Kind optimal geschützt.
-
Sitzerhöhung mit Gurtführung: Beinhaltet zwei Führungshörner, aber üblicherweise keinen Seitenschutz.
-
Einfache Sitzerhöhung: Bietet weder Schutz für Becken-, Schulter- noch Kopfbereich.
Je nachdem, wie und wo Sie ein bestimmtes Modell in Ihrem Fahrzeug montieren, lassen sich die UN/ECE-Regelungen zur Kindersitzpflicht in weitere Unterkategorien einteilen:
- „Universal“: Diese Bezeichnung bedeutet, dass Sie den Kindersitz in gängigen Fahrzeugtypen ohne besondere Vorrichtungen einbauen können.
- „Semi-Universal“: In diesem Fall liegt ein Isofix-Befestigungssystem vor, das eine direkte Verbindung zwischen Kinder- und Autositz herstellt. Dafür brauchen Sie ein Auto mit passenden Isofix-Kontaktstellen.
- „Fahrzeugtypisch“: Hierzu gehören Kindersitze, die exakt auf die Besonderheiten von bestimmten Automodellen zugeschnitten sind.
Darüber hinaus spielt für die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr auch die Positionierung des Sitzes eine entscheidende Rolle.
Prinzipiell gilt: Bis zum Alter von zwei Jahren ist es Pflicht, den Kindersitz rückwärts anzubringen. Das liegt daran, dass in den ersten Lebensjahren der Kopf noch einen Großteil des Körpergewichtes ausmacht. Sollte es zu einem Frontalaufprall kommen, erleiden Säuglinge und Kleinkinder in vorwärts gerichteten Sitzen mit hoher Wahrscheinlichkeit schwere Verletzungen an Kopf und Wirbelsäule. Außerdem empfiehlt es sich, den Kindersitz immer auf der Rückbank (am besten auf dem mittleren Rücksitz) zu montieren. So halten Sie die Aufprallgefahr möglichst gering. Falls Sie es nicht vermeiden können, Ihren Nachwuchs auf dem Beifahrersitz zu transportieren, müssen Sie laut Kindersitzpflicht unbedingt den entsprechenden Airbag ausschalten. Ansonsten riskieren Sie tödliche Verletzungen, wenn der Airbag aufgeht.
Eltern, die sich nicht an die Vorschriften der Kindersitzpflicht halten, riskieren nicht nur eine höhere Verletzungsgefahr, sondern auch finanzielle Sanktionen. Sollte die Polizei bei einer Verkehrskontrolle feststellen, dass Sie junge Mitfahrer nicht ordnungsgemäß abgesichert haben, drohen Strafen.
Verstoß |
Strafe |
Babyschale auf dem Beifahrersitz mit eingeschaltetem Airbag |
25€ Verwarngeld |
Ein nicht ausreichend gesichertes Kind |
30€ Verwarngeld |
Mehrere nicht ausreichend gesicherte Kinder |
35€ Verwarngeld |
Ein völlig ungesichertes Kind |
60€ Bußgeld 1 Punkt in Flensburg |
Mehrere völlig ungesicherte Kinder |
70€ Bußgeld 1 Punkt in Flensburg |
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/kindersitz/
Bevor Sie zum nächsten Urlaub mit dem Wohnmobil oder Pkw aufbrechen, sollten Sie sich über die jeweilige Verkehrsordnung an Ihrem Aufenthaltsort informieren. Ab wie viel Jahren ist kein Kindersitz mehr nötig?
Innerhalb Europas legen einzelne Länder individuell fest, ab welcher Größe oder ab welchem Alter ein Transport ohne Kindersitz erlaubt ist. Die Schweiz orientiert sich ebenso wie Deutschland an den Richtlinien der Kategorie „Reg. 44“. Dagegen brauchen Sie in Österreich eine Rückhalteeinrichtung für Kinder bis zu 14 Jahren – ohne Kindersitz dürfen sie ab Größen von 150 cm fahren.
In Belgien und Spanien liegt die Höchstgrenze für die Körpergröße wiederum nur bei 135 cm. Ähnliche Regeln gibt Frankreich vor: Dort verfällt die Kindersitzpflicht ab einem Alter von 10 Jahren.
Nicht nur für Autos gibt es spezielle Kindersitz-Vorschriften, auch Fahrradfahrer müssen sich an Vorgaben halten. Wollen Sie Ihr Kind auf dem Fahrrad transportieren, muss ein Kindersitz vorhanden sein, der so angebracht ist, dass die kleinen Füße sich nicht in den Speichen verhaken können. Übrigens dürfen Sie Kinder nur bis zum vollendeten siebten Lebensjahr auf Ihrem Fahrrad mitnehmen.
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2022
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