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    Mittelfinger und andere Beleidigungen im Straßenverkehr: Diese Strafen drohen

    Im Straßenverkehr halten sich nicht alle immer an die Regeln: Es werden Vorfahrten genommen, rote Ampeln überfahren oder Kurven geschnitten. Manch einem platzt dabei der Kragen. Autofahrer, die zu Gefühlsausbrüchen neigen, sollten sich allerdings besser zusammenreißen: Bestimmte Schimpfwörter, Kraftausdrücke und Gesten hat der Gesetzgeber im Straßenverkehr mit Strafen belegt. Sie möchten mehr erfahren? Für diesen Artikel haben wir eine Liste der fünf Gesten erstellt, die im Straßenverkehr Strafen nach sich ziehen können.

    Strafen für Beleidigungen im Straßenverkehr

    1. „Arschloch“ zeigen – reichlich obszön und verboten

      Das Arschloch-Zeichen reiht sich in die Liste der Beleidigungen ein, die beim Autofahren Strafen nach sich ziehen. Falls Sie es nicht kennen: Sie zeigen es, indem Sie mit Daumen und Zeigefinger einen Kreis bilden. Tun Sie das in Richtung eines anderen Verkehrsteilnehmers, kann dies als Beleidigung gewertet werden.

    2. Lange Nase machen – bei Kindern beliebt

      Die sogenannte „lange Nase“ wird gern von Kindern gemacht. Als Erwachsener sollten Sie die rüde Geste allerdings unterlassen. Die Handbewegung kann nämlich als Beleidigung gewertet werden und gilt dann als Straftat. Auch diese Geste zieht im Straßenverkehr Strafen nach sich.

    3. Vogel zeigen – das sollten Sie lieber lassen

      „Bei dir piept’s wohl!“ – diese abfällige Geste gilt im Straßenverkehr als harmlos, kann aber saftige Strafzahlungen nach sich ziehen. Wenn die Beleidigung durch einen Kläger zur Anzeige gebracht wird, kann eine Strafe folgen.

    4. Scheibenwischer wedeln – besser nicht!

      Auch den Scheibenwischer zu zeigen, gilt nicht als Kavaliersdelikt. Die flache Hand rhythmisch vor dem Gesicht auf und ab zu bewegen, kann als Beleidung gewertet werden.

    5. Mittelfinger im Straßenverkehr zeigen – das wird teuer!

      Den Mittelfinger kennt vermutlich jedes Kind. Dieses eindeutige Handzeichen kann niemand falsch verstehen, daher gilt es auch im Straßenverkehr als Beleidigung. Zeigen Sie einem anderen Verkehrsteilnehmer den Mittelfinger, kann das Gericht entweder eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängen. Diese ro. Diese Geste zählt somit zu den schwersten unserer fünf Beleidigungen im Straßenverkehr. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betroffene die Tat innerhalb von drei Monaten anzeigt und im Anschluss vor Gericht beweist, dass Sie den Mittelfinger gezeigt haben.

    Unser Tipp: die Nerven behalten

    Deshalb lohnt es sich, im Straßenverkehr lieber die Ruhe zu bewahren – das schont nicht nur die Nerven, sondern auch den Geldbeutel. Falls es doch einmal zu einem Missverständnis oder einem ungewollten Konflikt kommt, kann eine gute Rechtsschutzversicherung helfen, sich gegen Vorwürfe zu wehren und finanzielle Folgen zu minimieren oder gar abzuwenden.

    Bei einem Rechtsstreit gut abgesichert

    Gerade der Straßenverkehr ist hin und wieder mit stressigen Situationen verbunden, in denen Sie als Autofahrerin oder Autofahrer schon mal in Rage geraten. In solchen stressigen Momenten kann es im Affekt schon einmal zu einer Geste kommen, die Sie in der darauffolgenden Sekunde schon wieder bereuen. Fühlt sich die andere Person hinterm Steuer sehr beleidigt, kann das die aufgeführten juristischen Konsequenzen nach sich ziehen.

    Damit Sie in einem solchen Fall fachkundige Unterstützung und kompetente Ratschläge erhalten, ist eine umfassende Rechtsschutzversicherung mit dem Schwerpunkt auf Verkehrsrechtsschutz hilfreich. 

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    Wie werden Geldstrafen für Beleidigungen berechnet?

    Die Strafen für Beleidigungen im Straßenverkehr sind nicht einfach feste Geldbeträge, sondern richten sich nach dem Einkommen der betroffenen Person. Das nennt man Tagessätze. Die Anzahl der Tagessätze bestimmt sich nach der Schwere der Beleidigung. Häufig werden Beleidigungen im Straßenverkehr mit 20 bis 30 Tagessätzen bestraft. 

    • Ein Tagessatz ist der 30. Teil eines monatlichen Nettoeinkommens. Verdient jemand z. B. 3.000 Euro netto im Monat, beträgt ein Tagessatz 100 Euro. 
    • Wird eine Strafe von 30 Tagessätzen verhängt, wären das in diesem Fall 3.000 Euro. 

    Oder, anders ausgedrückt: Je mehr ein Verurteilter verdient, desto mehr zahlt er.

    Ab wann ist eine Beleidigung (im Straßenverkehr) strafbar?

    Ob eine Beleidigung strafbar ist, wird in § 185 StGB geregelt. 

    Eine Beleidigung ist dann strafbar, wenn jemand absichtlich Worte oder Gesten benutzt, die die Ehre einer anderen Person verletzen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob sich die Person tatsächlich beleidigt fühlt – entscheidend ist, ob ein neutraler Betrachter die Äußerung oder Geste als herabwürdigend oder respektlos empfinden würde. Ein Fluchen im Autoinneren, das für die betroffene Person nicht erkennbar ist, gilt somit nicht als Beleidigung. 

    Im Strafgesetzbuch steht: „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

    FAQs

    Fragen und Antworten zu „Mittelfinger und andere Beleidigungen im Straßenverkehr“

    Eine ehrliche Entschuldigung kann in manchen Fällen helfen, eine Anzeige zurückzunehmen. Inwieweit das möglich ist, liegt jedoch im Ermessen der beleidigten Person.

    Bei einer Beleidigung handelt es sich um ein Strafdelikt und nicht um ein Verkehrsdelikt, wodurch normalerweise eine Beleidigung zwar bestraft wird, dies jedoch in der Regel keine Auswirkungen auf den Führerschein hat.

    Eine Zeugenaussage kann genügen. Wenn eine neutrale dritte Person die Beleidigung beobachtet hat, kann dies als Beweis ausreichen.

    Anders, als viele vermuten, gibt es im deutschen Strafrecht keinen eigenen Tatbestand der Beamtenbeleidigung. Weil aber Beamte im Dienst besonders geschützt sind, werden Beleidigungen ihnen gegenüber oft strenger bestraft. Wenn man z. B. einem Polizeibeamten den Mittelfinger zeigt, kann das bis zu 4.000 Euro kosten. Über die genaue Höhe der Strafe entscheidet ein Gericht.

    Eine Beleidigung muss innerhalb von drei Monaten nach dem Vorfall angezeigt werden, damit es zu einer Strafverfolgung kommen kann.

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    Zuletzt aktualisiert: März 2025

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