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    Fünf Gesten, die Strafen im Straßenverkehr nach sich ziehen

    Auf deutschen Straßen herrscht ein buntes und hektisches Treiben. Vorfahrten werden genommen, rote Ampeln überfahren, Kurven geschnitten usw. Manch einem platzt dabei hin und wieder der Kragen. Autofahrer, die zu Gefühlsausbrüchen neigen, sollten sich allerdings zusammenreißen – bestimmte Schimpfwörter, Kraftausdrücke und Gesten hat der Gesetzgeber im Straßenverkehr nämlich mit Bußgeldern belegt. Sie möchten mehr erfahren? Im Folgenden haben wir eine Liste der fünf Gesten erstellt, die im Straßenverkehr Strafen nach sich ziehen.

    Bußgelder für Beleidigungen im Straßenverkehr

    1. „Arschloch“ zeigen – reichlich obszön und verboten

      Auch das Arschloch-Zeichen reiht sich in die Liste der Beleidigungen ein, die beim Autofahren Strafen nach sich ziehen. Falls Sie es nicht kennen: Sie zeigen es, indem Sie mit Daumen und Zeigefinger einen Kreis bilden. Tun Sie das in Richtung eines anderen Verkehrsteilnehmers, droht eine Strafe in Höhe von 150 bis 300 €.

    2. Lange Nase machen – bei Kindern beliebt

      Die sogenannte „lange Nase“ wird gern von Kindern gemacht. Als Erwachsener sollten Sie die rüde Geste allerdings unterlassen. Die Handbewegung kann nämlich als Beleidigung gewertet werden und gilt dann als Straftat. Auch diese Geste zieht im Straßenverkehr Strafen nach sich. Bußgelder bewegen sich zwischen 100 und 700 €.

    3. Vogel zeigen – das sollten Sie lieber lassen

      „Bei dir piept’s wohl!“ – diese abfällige Geste gilt im Straßenverkehr als harmlos, kann aber saftige Strafzahlungen nach sich ziehen. Wenn die Beleidigung durch einen Kläger zur Anzeige gebracht wird, zahlen Sie bis zu 750 €.

    4. Scheibenwischer wedeln – besser nicht!

      Auch den Scheibenwischer zu zeigen, gilt nicht als Kavaliersdelikt. Die flache Hand rhythmisch vor dem Gesicht auf und ab zu bewegen, kann ein Bußgeld in Höhe von 1.000 € nach sich ziehen.

    5. Mittelfinger zeigen – das wird teuer!

      Den Mittelfinger kennt vermutlich jedes Kind. Dieses eindeutige Handzeichen kann niemand falsch verstehen, daher gilt es auch im Straßenverkehr als Beleidigung. Zeigen Sie einem anderen Verkehrsteilnehmer den Mittelfinger, kann das Gericht entweder eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängen. Geldstrafen betragen bis zu 4.000 €. Diese Geste zählt somit zu der teuersten unserer 5 Beleidigungen im Straßenverkehr. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betroffene die Tat innerhalb von drei Monaten anzeigt und im Anschluss vor Gericht beweist, dass Sie den Mittelfinger gezeigt haben.

    Hinweis

    Gerade der Straßenverkehr ist hin und wieder mit stressigen Situationen verbunden, in denen Sie als Autofahrerin oder Autofahrer schon mal in Rage geraten. In solchen stressigen Momenten kann es im Affekt schon einmal zu einer Geste kommen, die Sie in der darauffolgenden Sekunde schon wieder bereuen. Fühlt sich die andere Person hinterm Steuer sehr beleidigt, kann das die aufgeführten juristischen Konsequenzen nach sich ziehen. Damit Sie in einem solchen Fall fachkundige Unterstützung und kompetente Ratschläge erhalten, ist eine umfassende Rechtsschutzversicherung mit dem Schwerpunkt auf Verkehrsrechtsschutz hilfreich. Mit versierten Ansprechpartnern erhalten Sie die notwendige Unterstützung im Umgang mit solchen Vorfällen.

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    Zuletzt aktualisiert: September 2024

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