Soll ein soeben verstorbenes Familienmitglied Organspender werden? Tatsächlich darf dies nach dem Tod von den Angehörigen entschieden werden. Wer sich aber nicht schon zu Lebzeiten klar dazu positioniert hat, der bürdet den Hinterbliebenen eine harte Entscheidung auf. Alles, was Sie zum Thema Organspende wissen sollten, erfahren Sie hier.
Organspende: Eine lebensrettende Entscheidung
In Deutschland steht die große Mehrheit der Menschen einer Organ- und Gewebespende eher positiv gegenüber – im Jahr 2022 waren dies 84 Prozent aller Befragten (Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, BZgA). Zum Spenden eigener Organe waren im Jahr 2021 mehr als die Hälfte der Befragten einer Umfrage der Krankenkasse Barmer GEK zufolge bereit.
Insgesamt haben 62 % der Deutschen eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende getroffen – doch nur 43 Prozent haben diese Entscheidung in Form eines Organspendeausweises und/oder einer Patientenverfügung dokumentiert. Auch wenn dieser Anteil in den letzten Jahren signifikant gestiegen ist, ist die Diskrepanz noch deutlich zu hoch. (Quelle: BZgA)
Sofern eine Person zu Lebzeiten keine Entscheidung dokumentiert hat, müssen die Angehörigen diese im Todesfall treffen. In dieser ohnehin für sie schwierigen Zeit müssen die Angehörigen versuchen, aufgrund des vermuteten Willens der oder des Verstorbenen eine Entscheidung zu treffen, und mit der Ungewissheit leben, eventuell gegen dessen Willen entschieden zu haben.
Diese Punkte spiegeln die Bedeutung einer selbstbestimmten und zu Lebzeiten dokumentierten Entscheidung wider.
Entnommen werden dürfen Organe in Deutschland nur, wenn eine eindeutige Zustimmung vorliegt – anders als in anderen Ländern, die mit „passiver Zusage“ arbeiten, was bedeutet, dass der Verstorbene explizit widersprochen haben muss. Was viele aber nicht wissen: Diese Zusage ist ganz einfach zu erbringen. Zwar ist die eindeutig beste Lösung ein Organspendeausweis, im Zweifelsfall reicht aber auch ein formloses Blatt Papier, auf dem das Einverständnis erklärt wird – oder ein Vermerk in der Patientenverfügung.
Organspendeausweis – unkompliziert erhältlich
Den Organspendeausweis nach § 2 des Transplantationsgesetzes finden Sie in zahlreichen Arztpraxen und Apotheken. Oder auch direkt im Internet, zum Beispiel auf der Website der Deutschen Stiftung Organtransplantation.
Das deutsche Transplantationsgesetz stellt sicher, dass die Organvergabe sehr genau geregelt ist und transparent abläuft.
So muss zum Beispiel eindeutig ein Hirntod diagnostiziert worden sein. Dies geschieht erst, wenn ein medizinisch festgelegter Kriterienkatalog abgearbeitet ist. Dazu gehört zum Beispiel das Fehlen von Hirnströmen oder der Atmung. Auch wenn die angehörige Person bisweilen äußerlich noch gar nicht verstorben wirkt, sind die medizinischen Kriterien für Hirntod streng und eindeutig. Zwei Ärztinnen oder Ärzte müssen den Hirntod unabhängig voneinander feststellen. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, dürfen diese Ärzte die Organe nicht selbst entnehmen.
Tatsächlich aber liegt ohnehin nur bei etwa einem Prozent aller im Krankenhaus Verstorbenen ein Hirntod vor – ein weiterer Grund dafür, warum es generell eher schwierig ist, das passende Spenderorgan zu erhalten: Nur etwa 3.000 Menschen eignen sich jedes Jahr überhaupt für eine Organentnahme – und nur 933 Menschen wurden im Jahr 2021 tatsächlich Organe entnommen.
Auch eine weitere Sorge mancher potenzieller Spender und Angehöriger ist unbegründet: Organentnahmen entstellen den Spender nicht. Tatsächlich handelt es sich häufig nur um sehr kleine, unauffällige Schnitte, die anschließend wieder vernäht werden. Auch bei einer Hornhauttransplantation sieht man anschließend dem Verstorbenen nichts an.
Eigentlich ja, denn tatsächlich gibt es für die Organspende keine Altersgrenze. Entscheidend ist allein der Zustand der Organe. Und der hängt nur bedingt davon ab, wie alt eine Person ist.
Viel wichtiger sind eventuelle Krankheiten: Verstorbenen mit akuten Krebserkrankungen oder positivem HIV-Befund werden zum Beispiel keine Organe entnommen. Ob ein Organ transplantiert werden kann, wird nach dem Tod medizinisch geprüft – und letztlich entscheidet die Ärztin oder der Arzt.
Zuletzt aktualisiert: Mai 2023
R+V-Team
Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.