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    Rund um die Familie

    Kinderfotos veröffentlichen: Was Eltern beachten sollten

    Ob Sommerfest in der Schule oder die Geburtstagsfeier des besten Freundes: Bei vielen Anlässen werden Kinderfotos gemacht und dann in sozialen Netzwerken aller Welt gezeigt. Ein heikles Thema. Fragen Sie sich daher bereits im Vorfeld: Wann gilt das Recht am eigenen Bild? Wie können Sie Ihre Kinder schützen? Was müssen Sie bedenken, wenn Sie selbst Kinderfotos veröffentlichen?

    Das Recht am eigenen Bild

    Grundsätzlich gilt: Jeder kann selbst bestimmen, welche Fotos in welchem Umfang wo erscheinen dürfen – bei minderjährigen Kindern entscheiden das die Eltern. Doch es gibt auch Ausnahmen, die auch für das Thema Kinderfotos veröffentlichen relevant sind: Wer etwa unkenntlich in einer Menge aufgenommen wird oder gerade an einer interessanten Sehenswürdigkeit vorbeiläuft, muss mit einer Veröffentlichung leben.

    Das sagt das Kunsturheberrechtsgesetz (KUG)

    „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“ (§ 22 KUG) Ausnahme: „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben.“ (§ 23 KUG)

    Kinderfotos veröffentlichen von Veranstaltungen

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    Wenn die Kinder beim alljährlichen Laternenumzug fotografiert wurden und die Kinderfotos in der lokalen Zeitung erscheinen, können Eltern dagegen erst einmal nicht vorgehen. Es sei denn, es handelt sich um eine Porträtaufnahme oder der Name der abgebildeten Person steht unter dem Foto. Dann liegen die Rechte an Kinderbildern bei den Eltern. In diesem Fall müssen Journalisten ein Einverständnis einholen, um die Kinderfotos veröffentlichen zu dürfen.

    Handelt es sich um eine weniger öffentliche Veranstaltung, ist entscheidend, ob das Kind zu erkennen ist oder nicht. Dabei wird die Erkennbarkeit nicht nur über das Gesicht definiert, sondern auch über die Statur oder andere spezifische Merkmale wie Haarfarbe oder besondere Kleidungsstücke. Bei Kinderfotos mit Namen müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen, ob sie bei den Kinderbildern Rechte übertragen. Das gilt auch bei nicht kommerzieller Verwendung.

    Wichtig

    Wenn Sie Fotos vom Geburtstag Ihrer Kinder veröffentlichen, benötigen Sie dafür unter Umständen auch die Genehmigung der anderen Eltern – je nachdem, was auf den Kinderfotos zu sehen ist.

    Auf Nummer sicher gehen

    Einverständnis von Eltern und Jugendlichen einholen

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    Bei Babys und Kindern ist der Fall klar: Die Eltern bestimmen, ob jemand die Kinderfotos veröffentlichen darf. Lehrer können sich nicht auf die Zustimmung eines Kleinkindes verlassen, das sein Handeln mit allen Folgen noch nicht einschätzen kann.

    Problematischer wird es bei Jugendlichen. Im Zweifelsfall muss vor Gericht entschieden werden, ob Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren bereits reif genug sind, um selbst ihr Persönlichkeitsrecht wahrzunehmen.

    Schulen oder Veranstalter von Jugendfreizeiten sollten auf Nummer sicher gehen und ein doppeltes Einverständnis einholen: sowohl von Jden ugendlichen als auch von ihren Erziehungsberechtigten. Zudem muss diese so formuliert sein, dass jeder genau weiß, worauf er sich einlässt.

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    Kinderfotos veröffentlichen: Schulen und Kindergärten kein pauschales Einverständnis geben

    Schulen und Kindergärten sind oft verunsichert, was die Rechtslage beim Thema Kinderfotos veröffentlichen angeht. Pauschale Einverständniserklärungen, die für das gesamte Jahr gelten, scheinen eine unkomplizierte Lösung. Doch darauf sollten sich Eltern besser nicht einlassen, sondern erst klären, in welchem Rahmen die Kinderfotos veröffentlicht werden sollen.

    Auf das Internet oder auf Imagebroschüren hat natürlich ein noch größerer Personenkreis Zugriff als auf die Schülerzeitung. Stimmt man der Veröffentlichung zu, sollten Kinderfotos auf keinen Fall in Verbindung mit dem vollständigen Namen oder der Adresse erscheinen.

    Vorsicht bei Kinderfotos im Internet und sozialen Medien

    Bei der hohen Anzahl der Nutzer ist es kein Wunder, dass auch Schulen, Kindergärten und andere Jugendeinrichtungen im Internet und den sozialen Medien wie Instagram, Facebook und Co. aktiv sein wollen. Datenschützer und Initiativen kritisieren die Präsenz dieser Institutionen in sozialen Netzwerken, denn Kinderfotos im Internet sind besonders heikel. Beim Hochladen tritt der Nutzer auch für Kinderbilder Rechte am Bild an Facebook, Instagram usw. ab, die weitere Verwendung kann nicht mehr gesteuert werden. Zudem sind die Datenschutzbestimmungen teilweise sehr unkonkret formuliert.

    Groß ist auch die Sorge wegen Pädophiler, die nachweislich über Social Media Kinderfotos kopieren und mit Kindern Kontakt aufnehmen. Daher sollten Schulen und Kindergärten die Erziehungsberechtigten auf das Risiko von Bildveröffentlichungen in sozialen Netzwerken hinweisen: weltweite Abrufbarkeit der Kinderfotos sowie Nutzung und Veränderung der Bilder in anderen Zusammenhängen.

    Verwertung der Kinderfotos im Internet verbieten

    Finden Eltern Kinderfotos ihrer Sprösslinge im Netz, beispielsweise auf der Website ihres Kindergartens, können sie die weitere Verwertung verbieten. Wenn die Kinderfotos dann nicht entfernt werden, ist der nächste Schritt eine Abmahnung: Damit fordern sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Schmerzensgeld können Eltern allerdings nur verlangen, wenn die Persönlichkeitsrechte schwer verletzt wurden.

    Tipps für Eltern

    Kindern den sicheren Umgang mit Social Media beibringen

    • Instagram, Facebook oder TikTok zu verbieten, ist keine Lösung: Kinder sollten den Umgang mit sozialen Netzwerken lernen. Das gilt auch für das beliebte WhatsApp.

    • In der Regel sind in den Social-Media-Plattformen nur Nutzer mit einem Mindestalter von 13 Jahren erlaubt. Profile Minderjähriger werden über Suchmaschinen nicht erfasst und Posts sind nur für Freunde sowie Freunde von Freunden zugänglich. Kleinere Kinder halten sich jedoch nicht immer daran und geben ein falsches Geburtsdatum ein – sprechen Sie darüber mit Ihrem jüngeren Nachwuchs. 

    • Man sollte auch über Privatsphäre und Sicherheitseinstellungen mit den Kindern reden. Am besten legt man den Social-Media-Account dann gleich gemeinsam an.

    • Erklären Sie auch, dass die Kleinen mit Kinderfotos, Texten und Videos Spuren hinterlassen, die sich nicht so leicht wieder löschen lassen.

    • Sie sollten keine privaten Daten eingeben. Auch mit der Schule sollte man sich nicht vernetzen, sonst kann das Kind leicht aufgefunden werden.

    • Außerdem ist es wichtig, in Social Media nur Freunde zu akzeptieren, die Ihre Kinder auch wirklich kennen.

    • Kinder sollten selbst entscheiden, ob sie auf Instagram und Co. mit den Eltern vernetzt sein möchten und sich gegenseitig folgen. 

    • Computer gehören nicht ins Kinderzimmer, sondern besser an einem zugänglichen Ort stehen, an dem die Eltern auch Einblick haben.

    • Wer es ganz genau wissen will, greift zu Kindersicherungssoftware. Damit kann man zum Beispiel die Chats der Kinder auf Instagram und Co. mitverfolgen, Suchanfragen der Kinder überblicken, bestimmte Seiten sperren und die Computerzeit begrenzen.

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    Zuletzt aktualisiert: Juli 2024

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