kindergeburtstag-aufsichtspflicht-stage
    Kinder absichern

    Aufsichtspflicht Kinder­geburtstag: Wer haftet bei einem Unfall?

    Der Kindergeburtstag: Auf diesen Tag freut sich jedes Kind. Die Eltern erwartet meist ein riesiger Organisationsakt, damit dieser besondere Tag möglichst den Wünschen der Kleinen entspricht. Von Schwimmbadbesuch, Kletterpark oder Schatzsuche im Wald ist alles dabei. Doch wer hat eigentlich die Aufsichtspflicht und haftet, wenn einem kleinen Gast etwas zustößt?

    Einladung zum Kindergeburtstag

    Neben der Organisation ist der Kindergeburtstag für die gastgebenden Eltern mit viel Verantwortung verbunden. Denn die Einladung, die die Eltern aussprechen, entspricht einem Angebot zur vertraglichen Übernahme der Aufsichtspflicht. Ganz gleich, ob die Einladung schriftlich oder mündlich erfolgt, sie gilt für die gesamte Dauer der Feier.

    Wenn Sie also Ihr eigenes Kind auf die Geburtstagsfeier bringen, zu der Ihr Kind eingeladen wurde, stimmen Sie diesem Angebot zu. Die Aufsichtspflicht obliegt den gastgebenden Eltern.

    kindergeburtstag-einladung.jpg

    Sie haben die Aufsichtspflicht beim Kindergeburtstag: Sichern Sie sich ab

    Ein verletzter Knöchel im Kletterpark oder eine Platzwunde beim Toben auf dem Abenteuerspielplatz – solche Unfälle beim Kindergeburtstag sind schnell passiert.

    Schutz vor dem Ernstfall haben Sie mit der Privathaftpflichtversicherung der R+V, inklusive der Absicherung für Schäden durch deliktsunfähige Kinder.

    Jetzt online abschließen

    Unsere Ansprechpartner vor Ort unterstützen Sie gerne mit weiteren Informationen.

    Jetzt beraten lassen

    Aufsichtspflicht für andere Kinder

    Konkret bedeutet das: Die Gastgeber können dafür zur Verantwortung gezogen werden, wenn einem Kind etwas passiert oder wenn es anderen einen Schaden zufügt.

    Ob sie die Aufsichtspflicht tatsächlich verletzt haben oder nicht, wird allerdings immer im Einzelfall entschieden. So spielt die Art der Aktivität und das Alter der Kinder eine Rolle.

    Was bedeutet „deliktsunfähige Kinder" ?

    Kinder unter sieben Jahren gelten vor dem deutschen Gesetz als deliktsunfähig. Das heißt, sie sind schuldunfähig und haften nicht für Schäden, die sie verursachen.

    Ab sieben Jahren spricht der Gesetzgeber Kindern bestimmte Fähigkeiten zu, das heißt, dass sie die Tragweite ihrer Handlungen besser abschätzen können.

    Verursachen Kinder Schäden im Straßenverkehr, liegt die Haftungsgrenze bei zehn Jahren.

    Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, müssen sie für Schäden durch deliktsunfähige Kinder aufkommen.

    Kindergeburtstag-kletterwald

    Fallbeispiel: Aufsichtspflicht verletzt

    Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat einen Erwachsenen zur Zahlung von 2.500 Euro Schmerzensgeld und 590 Euro Schadenersatz verurteilt, weil er seine Aufsichtspflicht nicht eingehalten hat.

    Die sieben- bis zwölfjährigen Kinder spielten Minigolf. Eines der Kinder hat einem andern mit dem Minigolfschläger einen Schneidezahn ausgeschlagen. Die gastgebenden Eltern standen zu weit von der Minigolfanlage entfernt und haben somit ihre Aufsichtspflicht verletzt. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Kinder mit dem Umgang eines Minigolfschlägers nicht vertraut waren.

    kindergeburtstag-minigolf

    KinderRund­umschutz beim Kindergeburtstag

    Nicht nur beim Kindergeburtstag passieren kleinere und größere Unfälle, auch der Alltag hält einige Überraschungen bereit.

    Der KinderRundumschutz von R+V bietet eine umfassende Absicherung für Ihr Kind, Patenkind oder für Enkel. Er kombiniert finanzielle Vorsorge und Gesundheitsschutz mit einem passenden Unfallschutz und ist darum eine echte „Rundum-sorglos-Lösung“ für Familien.

    Zum KinderRundumschutz

    Haben Sie Fragen? Gerne stehen Ihnen unsere Ansprechpartner vor Ort mit weiteren Informationen zur Verfügung.

    Termin vereinbaren

    Die schönsten Spiele für den Kindergeburtstag

    Klassische Kindergeburtstag-Spiele

    Klassische Spiele wie Topfschlagen, Sackhüpfen oder Blinde Kuh sind nach wie vor sehr beliebt bei den kleinen Gästen. Überlegen Sie doch einmal, was Ihr Lieblingsspiel auf Kindergeburtstagen war, und starten Sie ein Revival.

    kindergeburtstag-sackhuepfen.jpg
    kindergeburtstag-aufsichtspflicht-geschenke_contentSlider_Large
    kindergeburtstag-reise_contentSlider_Large
    kindergeburtstag-schokolade_contentSlider_Large
    kindergeburtstag-schnitzeljagd_contentSlider_Large
    kindergeburtstag-aufsichtspflicht-schatzsuche.jpg
    kindergeburtstag-aufsichtspflicht-geschenke_contentSlider_Large

    Flaschendrehen

    Was wäre ein Kindergeburtstag ohne Geschenke? Damit die Übergabe nicht nebenbei an der Haustür stattfindet und jedes Geschenk auch gewürdigt werden kann, bietet es sich an, diesen Programmpunkt mit einem Spiel zu kombinieren, zum Beispiel „Flaschendrehen“. Das Kind, auf das der Flaschenhals zeigt, darf sein Geschenk überreichen.

    kindergeburtstag-reise_contentSlider_Large

    Reise nach Jerusalem

    Auch nach Jahrzehnten ist die „Reise nach Jerusalem“ beliebt bei Kindern. Die Stühle werden Rücken an Rücken aufgestellt. Es gibt immer einen Stuhl weniger als die Anzahl der Kinder. Während Musik läuft, laufen alle Kinder um die Stühle herum. Stoppt die Musik setzt sich jeder auf einen freien Stuhl. Wer keinen erwischt, scheidet aus.

    kindergeburtstag-schokolade_contentSlider_Large

    Schokoladen-Essen

    Beliebt bei allen Altersgruppen ist „Schokoladenessen“. Reihum darf jedes Kind dreimal würfeln, fällt eine Sechs, geht das Wettrennen los: Das Kind muss Mütze, Schal und Handschuhe anziehen und versuchen, mit Messer und Gabel eine Tafel Schokolade zu verspeisen – so lange, bis das nächste Kind eine Sechs würfelt.

    kindergeburtstag-schnitzeljagd_contentSlider_Large

    Schnitzeljagd

    Bei älteren Kindern darf es auch schon eine echte Schnitzeljagd sein: Durch Rätsel und Hinweise, wie zum Beispiel Pfeile auf dem Boden, gelangen sie von Station zu Station und kommen dem Schatz so immer näher. Am Ende wartet eine Truhe voller „Schätze“, wie zum Beispiel kleine Süßigkeiten oder Bastelmaterial für eine gemeinsame Aktivität.

    kindergeburtstag-aufsichtspflicht-schatzsuche.jpg

    Schatzsuche

    Die Schatzsuche können Sie – je nach Alter der Kinder – unterschiedlich gestalten: Dreijährige freuen sich beispielsweise über „Goldnuggets“, die sie mit einem Sieb im Sandkasten finden und in ein kleines Geschenk eintauschen können. Bemalen Sie dafür einfach gesammelte Steine mit Goldfarbe und verstecken Sie diese im Sand.

    Tipps für den Kindergeburtstag

    kindergeburtstag-partnerlook.jpg
    • Ausflug mit jüngeren Kindern: Warnwesten anziehen.

    • „Partnerlook“ – in die Einladung schreiben, dass alle Kinder z. B. ein blaues T-Shirt tragen oder mit den Kindern im Vorfeld T-Shirts bemalen, so dass die Kinder gut sichtbar sind.

    • Bei „älteren“ Kindern, die ohne Eltern an dem Kindergeburtstag teilnehmen, weitere Personen (Familienangehörige oder Babysitter) um Unterstützung bitten.

    • Alter des Kindes sollte Anzahl der Geburtstagsgäste entsprechen: Zum dritten Geburtstag dürfen drei Gäste eingeladen werden, zum vierten Geburtstag vier und so weiter.

    • Faustregel: Je jünger die Kinder, desto gefährlicher die Situation.

    Ein Geschenk für die Zukunft

    Machen Sie Ihren Kleinsten ein Geschenk, das für jedes Alter passt und nachhaltig Nutzen bringt.

    Verschenken Sie das Versicherungspaket R+V-KinderRundumschutz. Das bietet dem Kind Gesundheits- und Unfallschutz und die finanzielle Vorsorge in einem Paket an.

    Zum KinderRundumschutz

    Sie stellen mit diesem Rundumschutz die richtigen Weichen für die Zukunft der Kinder.

    Gerne stehen Ihnen unsere Ansprechpartner vor Ort mit weiteren Informationen zur Verfügung.

    Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren

    Was tun, wenn sich ein Kind verletzt hat?

    kindergeburtstag-unfall.jpg

    Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zu einem Unfall gekommen sein, müssen Sie je nach Schwere der Verletzung entscheiden, was zu tun ist. Bei kleineren Blessuren reicht es aus, diese selbst zu versorgen und die Eltern des verletzten Kindes zu verständigen.

    Muss die Verletzung fachkundig verarztet werden, kann es notwendig sein, das verletzte Kind zu einem Arzt oder in eine Klinik zu bringen. Informieren Sie in diesem Fall umgehend die Eltern des Kindes. Für solche Fälle sollten unbedingt Personen auf Abruf verfügbar sein, so dass sichergestellt ist, dass die restlichen Geburtstagsgäste weiterhin beaufsichtigt sind.

    Ist die Verletzung so schwer, dass eine schnelle Behandlung erforderlich ist, zögern Sie nicht, den Notarzt zu rufen.

    Notfall-Nummern:

    • Notarzt und Feuerwehr:
      112
    • Polizei:
      110

    Gelungener Kindergeburtstag - glückliche Kinder

    Gemeinsam Kuchen essen, Geschenke auspacken, Spiele spielen – das alles gehört zu einem gelungenen Kindergeburtstag dazu. Je nach Alter der Kinder dürfen die Aktivitäten natürlich auch abenteuerlustig und spannend sein. Trotzdem sollten Eltern immer auch die möglichen Gefahren im Vorfeld abschätzen und genau überlegen, ob das Vorhaben altersgerecht ist und vor allem, wie viele kleine Gäste sie tatsächlich in der Situation ausreichend beaufsichtigen können. Für Kinder ist es oft am schönsten, gemeinsam Zeit zu verbringen und tolle Erinnerungen zu sammeln.

    kindergeburtstag-gluecklichekinder

    Produkte zu diesem Ratgeber-Artikel

    Das könnte Sie auch interessieren


    Zuletzt aktualisiert: November 2023

    R+V-Team

    Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.