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    Junge Leute

    Wohngemeinschaft – richtig abgesichert im Schadensfall

    Viele Studenten, vor allem Erstsemester, suchen zu Beginn des Semesters eine preiswerte Unterkunft, am besten in zentraler Lage oder in der Nähe der Hochschule. Da Wohnheimzimmer meist nur beschränkt verfügbar sind, endet die Suche nicht selten mit dem Einzug in eine Studenten-WG (Wohngemeinschaft).

    Laut Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) lebten 2009 rund 26 Prozent der Studenten in WGs, das entspricht einer leichten Steigerung im Vergleich zu 2006.

    Ausschlaggebende Argumente für eine WG sind für viele Studenten die verhältnismäßig niedrige Miete und das Aufteilen der Nebenkosten. Auch soziale Aspekte, wie gemeinsames Lernen, WG-Partys oder Kochabende spielen in einer Wohngemeinschaft eine wichtige Rolle. Für Viele beginnt daher mit dem Auszug aus dem Elternhaus in eine WG der erste Schritt in die Selbstständigkeit.

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    Wohngemeinschaft: Hauptmieter und Untermieter

    In einer Wohngemeinschaft schließen sich laut Mietrecht zwei oder mehrere Personen zusammen und teilen sich eine Wohneinheit, ohne damit eine Familie zu gründen. Für gewöhnlich gibt es mindestens einen Hauptmieter, der den Vertrag mit dem Vermieter abschließt. Auch die Kündigung der Wohnung kann nur über den oder die Hauptmieter laufen. Darüber hinaus wohnen in dem angemieteten Objekt noch weitere Mitbewohner, oft als Untermieter. Es sollte im Vorfeld mit dem Vermieter abgesprochen und schriftlich fixiert werden, wie sich die Wohnsituation darstellt, also wie viele Personen in der Wohnung leben werden. Zieht ein Mitbewohner aus, zum Beispiel aufgrund eines Auslandssemesters, muss eine eventuelle Weitervermietung mit dem Vermieter abgesprochen werden. Sich in diesem Fall nicht mit dem Vermieter abzustimmen, kann ein Kündigungsgrund sein.

    Grundsätzlich sind drei Arten von Mietverträgen denkbar:

    • Ein Hauptmieter und mehrere Untermieter,
    • alle Mieter sind Hauptmieter,
    • jeder Mieter schließt einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter ab.

    In den meisten Fällen sind alle Mieter als Hauptmieter eingetragen und unterschreiben den Mietvertrag gemeinsam. Die konkrete Gestaltung des Mietvertrags sollte im Vorfeld zwischen den Parteien geklärt werden, damit beim Auszug einer Person keine Probleme auftreten.

    Wer haftet in einer Wohngemeinschaft?

    Viele junge Leute unter einem Dach. Da kann bei einer WG-Party oder in einem unachtsamen Moment schnell etwas zu Bruch gehen. Doch wer ist dann für den Schaden verantwortlich?

    Generell haften die Hauptmieter für Schäden, die in der Wohnung entstehen. Deshalb ist eine richtige Absicherung als WG-Bewohner besonders wichtig.

    • Versicherung der Eltern prüfen
      Studenten, die den Einzug in eine WG beabsichtigen, sollten sich zunächst erkundigen, ob sie weiterhin über die Versicherungen der Eltern mitversichert sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine eigene Absicherung wichtig.
    • Abschluss einer eigenen Versicherung
      Es gibt viele günstige Angebote für den schmalen Geldbeutel. Die R+V-PrivatPolice ist ein Produkt, das die wesentlichen Risiken des Alltags absichert. Ob ein Rohrbruch, der die Wohnung des Nachbarn unter Wasser setzt oder ein Wohnungsbrand, der erhebliche Schäden am eigenen Hausrat anrichtet. Wenn so etwas passiert, kann es schnell sehr teuer werden. Insbesondere junge Menschen sollten deshalb für diese Fälle vorsorgen.
      Und wer ein Auto besitzt, kann über die R+V-PrivatPolice zusätzlich eine Verkehrsrechtsschutz abschließen. So ist man auch bei einem Verkehrsunfall mit unklarer Rechtslage abgesichert.

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    Zuletzt aktualisiert: Mai 2014

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