Bettruhe nicht zwingend vorgeschrieben
Grundsätzlich ist alles erlaubt, was keinen negativen Einfluss auf den Heilungsprozess hat. Wer jedoch gegen den Rat des Arztes handelt, riskiert eine Abmahnung oder – im schlimmsten Fall – sogar die fristlose Kündigung.
„Was ein Patient tun darf und was nicht, hängt von der Krankheit und der individuellen Situation ab“, sagt Axel Döhr, Arbeitsrechtler bei der R+V. Denn nicht jede Krankheit fesselt den Patienten ständig ans Bett. Vor allem gegen Aktivitäten, die die Heilung fördern, können Arbeitgeber und Krankenkasse keine Einwände haben. Der Einkauf im Supermarkt oder der Gang zum Arzt und zur Apotheke sind in jedem Fall erlaubt. Wer erkältet ist, dem kann ein Spaziergang an der frischen Luft gut tun und ein Gipsarm ist auch kein Hindernis für einen Restaurantbesuch. Im Zweifelsfall rät Döhr, geplante Unternehmungen mit einem Arzt zu besprechen und sich diese schriftlich genehmigen zu lassen.