Im Jahr 2024 wurden bei der Polizeit 245.900 Fahrraddiebstähle angezeigt, das sind 674 Fahrraddiebstähle pro Tag. Da längst nicht alle Diebstähle bei der Polizei angezeigt werden, liegt die tatsächliche Zahl viel höher. Nur die wenigsten Diebstähle werden aufgeklärt – 2024 lag die Aufklärungsquote nach Polizeiangaben bei unter 10 %. Umso wichtiger sind eine gute Versicherung und vorbeugenden Maßnahmen, um einem Diebstahl vorzubeugen. Experten sagen, wie Sie Ihr Fahrrad sicher abstellen und sich gegen Fahrraddiebstahl versichern können.
Fahrraddiebstahl: So können Sie sich absichern
Aus der polizeilichen Kriminalstatistik geht hervor, dass im Jahr 204 rund 245.900 Fahrraddiebstähle bei der Polizei angezeigt wurden – das sind 647 Fahrräder pro Tag.
Die Dunkelziffer dürfe allerdings wesentlich höher liegen, denn viele Fahrraddiebstähle werden nicht bei der Polizei gemeldet.
Grund genug für Zweiradfreunde, ihr Fahrrad möglichst sicher abzustellen und gegebenenfalls gegen Fahrrad-Diebstahl zu versichern. Kolja Oppel und Roland Huhn vom ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. geben wertvolle Tipps.
Die Statistik zeigt die von der Polizei im Jahr 2022 erfassten Fahrraddiebstähle. Quelle GDV
Die Statistik zeigt die von der Polizei im Jahr 2022 erfassten Fahrraddiebstähle. Quelle GDV
Wie sollte man das Fahrrad anschließen?
Wo sollte das Rad stehen?
Was zeichnet ein gutes Fahrradschloss aus?
Fahrrad-Codierung schreckt Diebe ab
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Fahrrad gut sichtbar abstellen
Stellen Sie Ihr Rad, wenn Sie unterwegs sind, möglichst an hellen, belebten Orten ab.
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In geschlossenen Räumen deponieren
Wenn Sie die Möglichkeit haben, deponieren Sie Ihr Fahrrad zuhause am besten in abschließbaren Räumen wie Keller oder Garage.
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Sorgen Sie für Abwechslung
Schließen Sie Ihr Fahrrad nicht immer an derselben Stelle ab, sondern sorgen Sie für Abwechslung. So erschweren Sie potenziellen Dieben die Arbeit.
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Anschließen statt abschließen
Schließen Sie Ihr Fahrrad stets an fest verankerte Gegenstände an, am besten mit beiden Rädern und Rahmen. Verwenden Sie nur schwere, stabile Schlösser.
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Verwenden Sie einen Fahrradpass
Halten Sie möglichst viele Details Ihres Fahrrads (Rahmennummer, Fabrikat, Farbe usw.) in einem Fahrradpass fest. Den gibt es bei Ihrem Fahrradhändler, der Polizei oder Ihrer Versicherung.
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Fahrrad codieren lassen
Lassen Sie Ihr Fahrrad codieren – die Codierung zeigt sofort, wer der Eigentümer des gestohlenen Rads ist.
GPS-Tracker: eine sinnvolle Ergänzung
Wer sein Fahrrad nicht nur gegen Diebstahl schützen, sondern auch die Chance einer Wiederbeschaffung erhöhen möchte, für den kann ein ergänzendes Ortungssystem sinnvoll sein. Hierbei wird ein sogenannter GPS-Tracker möglichst unsichtbar am Fahrrad angebracht – zumeist im Rücklicht oder am Getränkehalter.
Die neuesten Systeme erlauben auch die Versenkung in der Sattelstütze oder den Einbau ins Tretlager. Per Smartphone lässt sich dann der Standort ermitteln – vorausgesetzt, die GPS-Verbindung wird nicht durch Hindernisse (z. B. Aufbewahrung im Keller) unterbunden.
ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn sagt: „Fahrräder versichern die Hausratsversicherungen und einige Spezialversicherer.“ Huhn weiter: „Die Versicherung von Fahrrädern zusammen mit dem gesamten Haushalt ist meist eine gute Wahl, zumal alle im Haushalt befindlichen Räder versichert sind.“ Ersatz wird zunächst dann geleistet, wenn das Fahrrad aus der Wohnung oder dem eigenen Keller durch Einbruchdiebstahl entwendet wird.
Huhn weiter: „Ohne Einbruch in Wohnung oder Keller ist das Fahrrad nachts – von 22 bis 6 Uhr – nur dann versichert, wenn es in der Nacht noch benutzt werden soll. Einige Hausratversicherer verzichten in neuen Verträgen inzwischen auf diese problematische Nachtzeitklausel.“
Die Hausratversicherer verlangen meistens nur, dass das Fahrrad „in verkehrsüblicher Weise“ gesichert war, also durch ein eigenständiges Schloss. Spezialanbieter stellen in der Regel höhere Sicherheitsforderungen.
Wer eine Hausratversicherung bei der R+V hat, kann sein Fahrrad gegen einen geringen Zusatzbeitrag zu besonders guten Konditionen gegen den einfachen Fahrraddiebstahl mitversichern:
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Die Höhe der Entschädigungsgrenze können Sie individuell festlegen.
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Keine Nachtzeiteinschränkung – Versicherungschutz besteht rund um die Uhr.
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Das Fahrrad muss durch ein Schloss gegen Diebstahl gesichert sein.
Huhn sagt: „Den Fahrrad-Diebstahl sollten Sie sofort der Polizei melden, mit möglichst genauen Angaben zum Fahrrad, also Hersteller, Marke und Rahmennummer.“ Die polizeiliche Anzeige und eine Bescheinigung, dass das Fahrrad nicht in einer bestimmten Zeit wiedergefunden wurde, sind zur Vorlage bei der Versicherung nötig.
Was, wenn das Rad nach Zahlung durch die Versicherung wieder auftaucht? Der Versicherungsnehmer muss die Versicherung benachrichtigen. Er hat nach den Bedingungen für die Hausratversicherung dann in der Regel die Wahl, ob er die Entschädigung zurückzahlt oder der Versicherung das wiedergefundene Fahrrad zur Verfügung stellt. Huhn: „Es gibt also keinen Zwang, die Entschädigung zurückzuzahlen.“
Zuletzt aktualisiert: Dezember 2025
R+V-Team
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