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Eigentum schützen

Fahrraddiebstahl: So können Sie sich absichern

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Im Jahr 2024 wurden bei der Polizeit 245.900 Fahrraddiebstähle angezeigt, das sind 674 Fahrraddiebstähle pro Tag.  Da längst nicht alle Diebstähle bei der Polizei angezeigt werden, liegt die tatsächliche Zahl viel höher. Nur die wenigsten Diebstähle werden aufgeklärt – 2024 lag die Aufklärungsquote nach Polizeiangaben bei unter 10 %. Umso wichtiger sind eine gute Versicherung und vorbeugenden Maßnahmen, um einem Diebstahl vorzubeugen. Experten sagen, wie Sie Ihr Fahrrad sicher abstellen und sich gegen Fahrraddiebstahl versichern können.

Nur jeder zweite Fahrraddiebstahl wird angezeigt

Aus der polizeilichen Kriminalstatistik geht hervor, dass im Jahr 204 rund 245.900 Fahrraddiebstähle bei der Polizei angezeigt wurden – das sind 647 Fahrräder pro Tag.

Die Dunkelziffer dürfe allerdings wesentlich höher liegen, denn viele Fahrraddiebstähle werden nicht bei der Polizei gemeldet.

Grund genug für Zweiradfreunde, ihr Fahrrad möglichst sicher abzustellen und gegebenenfalls gegen Fahrrad-Diebstahl zu versichern. Kolja Oppel und Roland Huhn vom ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. geben wertvolle Tipps.

Deutsche Städte mit den meisten Fahrraddiebstählen je 100.000 Einwohner

Göttingen ist an erster Stelle

Vergleicht man Einwohnerzahl und Fahrraddiebstähle, sind folgende Städte an erster Stelle: Göttingen, Münster und Magdeburg führen die Liste an, gefolgt von Cottbus und Leipzig. Obwohl Berlin die höchste absolute Anzahl an Diebstählen verzeichnet, steht es bei der Diebstahlhäufigkeit „nur“ auf Platz 15.

Die Statistik zeigt die von der Polizei im Jahr 2022 erfassten Fahrraddiebstähle. Quelle GDV

Die Statistik zeigt die von der Polizei im Jahr 2022 erfassten Fahrraddiebstähle. Quelle GDV

1427 Göttingen
1324 Münster
1103 Magdeburg
1090 Cottbus
977 Leipzig
935 Bremen
864 Potsdam
849 Freiburg i.Br.
825 Krefeld
821 Kiel

Fahrraddiebstahl verhindern

Wie sollte man das Fahrrad anschließen?

ADFC-Technikexperte Kolja Oppel rät: „Schließen Sie Rahmen sowie Vorder- und Hinterrad des Fahrrads an einen festen Fahrradständer oder an fest verankerte Gegenstände an – auch wenn Sie es nur kurz allein lassen.“ Das Objekt sollte dabei hoch genug sein, damit man das Fahrrad nicht einfach mitsamt Schloss darüber heben kann.

Wo sollte das Rad stehen?

Oppel weiter: „Stellen Sie Ihr Fahrrad nicht an einsamen Plätzen oder uneinsehbaren Straßen ab. Diebe wissen um die Vorteile unbeobachteter Plätze.“ Zuhause sollte man sein Rad am besten angeschlossen im eigenen Keller oder in speziellen, abschließbaren Fahrradboxen abstellen. Um Langfingern den Fahrrad-Diebstahl so schwer wie möglich zu machen, hat Oppel einen weiteren Tipp: „Wer sein Fahrrad immer am gleichen Standort anschließt und es dort über Stunden oder gar Tage stehen lässt, gibt Dieben nützliche Informationen, wann sie sich ungestört an ihre Beute heranmachen können. Öfter mal den Ort wechseln, beugt vor.“

Versicherungsschutz für Ihr Fahrrad

Auch wenn Sie Ihr Fahrrad stets an einer sicheren Stelle abstellen und gut verschließen – einen hundertprozentigen Schutz gegen Fahrraddiebstahl gibt es nicht. 

Mit einem Zusatzbaustein der R+V-Hausratversicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen eines Fahrrad-Diebstahls schützen.

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Fahrradschloss und Codierung

Was ist der beste Diebstahlschutz?

Was zeichnet ein gutes Fahrradschloss aus?

Wichtig ist auch die Wahl und richtige Anwendung des Schlosses oder der Kette. Oppel weiß: „Mittlerweile gibt es viele Schlösser verschiedener Kategorien, die auch sicher sind: Bügelschlösser, Kettenschlösser, Faltschlösser und auch Panzerkabelschlösser.“

Bei allen Kategorien gibt es jedoch auch Ausnahmen. Ein Richtwert für die Qualität des Schlosses ist laut Oppel schon mal der Preis. „Erfahrungsgemäß fangen gute Schlösser bei 50 Euro an“, so der Experte. Wenn man das Schloss in der Hand hat, sollte man auf ein hohes Gewicht achten, leichte Schlösser haben weniger Materialstärke. „Außerdem sollte man auf den Schlüssel achten, je komplexer dieser aussieht, desto widerstandsfähiger ist das Schloss gegen sogenanntes Picking“, sagt Oppel.

Fahrrad-Codierung schreckt Diebe ab

Sollte das Rad doch einmal gestohlen werden, erhöht die Codierung oder Registrierung des Fahrrads die Chance auf ein Wiedersehen. Oppel: „Nutzen Sie die Möglichkeit der Codierung, sofern Sie in Ihrer Gemeinde beziehungsweise Ihrem Wohnort angeboten wird. Notieren Sie alle wesentlichen Informationen Ihres Fahrrades wie Rahmennummer, Fabrikat und besondere Merkmale in einem Fahrradpass. Sie erhalten ihn bei Ihrem Fahrradhändler, der Polizei oder Ihrer Versicherung.“ Ausführliche Informationen zur Codierung hält der ADFC bereit.

Checkliste

So machen Sie Fahrraddieben das Leben schwer

Gelegenheit macht Diebe. Wenn Sie folgende Punkte beherzigen, machen Sie es Fahrraddieben schwer.

  • Fahrrad gut sichtbar abstellen

    Stellen Sie Ihr Rad, wenn Sie unterwegs sind, möglichst an hellen, belebten Orten ab.

  • In geschlossenen Räumen deponieren

    Wenn Sie die Möglichkeit haben, deponieren Sie Ihr Fahrrad zuhause am besten in abschließbaren Räumen wie Keller oder Garage.

  • Sorgen Sie für Abwechslung

    Schließen Sie Ihr Fahrrad nicht immer an derselben Stelle ab, sondern sorgen Sie für Abwechslung. So erschweren Sie potenziellen Dieben die Arbeit.

  • Anschließen statt abschließen

    Schließen Sie Ihr Fahrrad stets an fest verankerte Gegenstände an, am besten mit beiden Rädern und Rahmen. Verwenden Sie nur schwere, stabile Schlösser.

  • Verwenden Sie einen Fahrradpass

    Halten Sie möglichst viele Details Ihres Fahrrads (Rahmennummer, Fabrikat, Farbe usw.) in einem Fahrradpass fest. Den gibt es bei Ihrem Fahrradhändler, der Polizei oder Ihrer Versicherung.

  • Fahrrad codieren lassen

    Lassen Sie Ihr Fahrrad codieren – die Codierung zeigt sofort, wer der Eigentümer des gestohlenen Rads ist.

GPS-Tracker: eine sinnvolle Ergänzung

Wer sein Fahrrad nicht nur gegen Diebstahl schützen, sondern auch die Chance einer Wiederbeschaffung erhöhen möchte, für den kann ein ergänzendes Ortungssystem sinnvoll sein. Hierbei wird ein sogenannter GPS-Tracker möglichst unsichtbar am Fahrrad angebracht – zumeist im Rücklicht oder am Getränkehalter.

Die neuesten Systeme erlauben auch die Versenkung in der Sattelstütze oder den Einbau ins Tretlager. Per Smartphone lässt sich dann der Standort ermitteln – vorausgesetzt, die GPS-Verbindung wird nicht durch Hindernisse (z. B. Aufbewahrung im Keller) unterbunden.

Wer versichert Fahrräder gegen Fahrraddiebstahl und was ist versichert?

ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn sagt: „Fahrräder versichern die Hausratsversicherungen und einige Spezialversicherer.“ Huhn weiter: „Die Versicherung von Fahrrädern zusammen mit dem gesamten Haushalt ist meist eine gute Wahl, zumal alle im Haushalt befindlichen Räder versichert sind.“ Ersatz wird zunächst dann geleistet, wenn das Fahrrad aus der Wohnung oder dem eigenen Keller durch Einbruchdiebstahl entwendet wird.

Huhn weiter: „Ohne Einbruch in Wohnung oder Keller ist das Fahrrad nachts – von 22 bis 6 Uhr – nur dann versichert, wenn es in der Nacht noch benutzt werden soll. Einige Hausratversicherer verzichten in neuen Verträgen inzwischen auf diese problematische Nachtzeitklausel.

Fahrraddiebstahl: Welche Bedingungen stellen Versicherer?

Die Hausratversicherer verlangen meistens nur, dass das Fahrrad „in verkehrsüblicher Weise“ gesichert war, also durch ein eigenständiges Schloss. Spezialanbieter stellen in der Regel höhere Sicherheitsforderungen.

Wer eine Hausratversicherung bei der R+V hat, kann sein Fahrrad gegen einen geringen Zusatzbeitrag zu besonders guten Konditionen gegen den einfachen Fahrraddiebstahl mitversichern:

  • Die Höhe der Entschädigungsgrenze können Sie individuell festlegen.

  • Keine Nachtzeiteinschränkung – Versicherungschutz besteht rund um die Uhr.

  • Das Fahrrad muss durch ein Schloss gegen Diebstahl gesichert sein.

Was tun, wenn das Rad gestohlen wurde?

Huhn sagt: „Den Fahrrad-Diebstahl sollten Sie sofort der Polizei melden, mit möglichst genauen Angaben zum Fahrrad, also Hersteller, Marke und Rahmennummer.“ Die polizeiliche Anzeige und eine Bescheinigung, dass das Fahrrad nicht in einer bestimmten Zeit wiedergefunden wurde, sind zur Vorlage bei der Versicherung nötig.

Was, wenn das Rad nach Zahlung durch die Versicherung wieder auftaucht? Der Versicherungsnehmer muss die Versicherung benachrichtigen. Er hat nach den Bedingungen für die Hausratversicherung dann in der Regel die Wahl, ob er die Entschädigung zurückzahlt oder der Versicherung das wiedergefundene Fahrrad zur Verfügung stellt. Huhn: „Es gibt also keinen Zwang, die Entschädigung zurückzuzahlen.“

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Zuletzt aktualisiert: Dezember 2025

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