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    Rund um die Rente

    Kindererziehungs­zeit und Rente: Das sind Ihre Ansprüche

    Wenn Sie ein Kind erziehen, bekommen Sie dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeiträge gutgeschrieben und erhalten für diese Zeit später mehr Rente. Vor ein paar Jahren wurde diese Rente noch salopp als „Mütterrente“ bezeichnet. Diese schafft einen Ausgleich dafür, dass Mütter und Väter in dieser Zeit nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können – und bietet die wichtige Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen. Wir geben einen Überblick, was dabei zu beachten ist.

    Das bedeutet Kindererziehungszeit

    Die Erziehungszeit beginnt mit dem Monat nach der Geburt des Kindes und endet 36 Monate später (bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden bereits nach 30 Monaten). Wenn Sie gleichzeitig mehrere Kinder erziehen, verlängert sie sich genau um den Zeitraum, in dem die Kinder gleichzeitig erzogen werden. Das gilt beispielsweise, wenn während der Erziehungszeit ein zweites Kind geboren oder ein Kind adoptiert wird oder bei Mehrlingsgeburten.

    Während der Erziehungszeit zahlt der Bund die Rentenbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung.

    • Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden: Für alle vor 1992 geborenen Kinder rechnet die Deutsche Rentenkasse durch die so genannte „Mütterrente“ 30 Monate Erziehungszeit an.

    • Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden: Hier werden 36 Monate (drei Jahre) Kindererziehungszeit angerechnet.

    Rechenbeispiel 1: Alexander und Lara, beide nach 1992 geboren

    • Geburtsdatum der Kinder: Alexander, geboren am 12.7.2010; Lara, geboren am 15.05.2012
    • Kindererziehungszeiten: Für Alexander: 01.08.2010 – 31.07.2013; für Lara: 01.06.2012 –31.05.2015
    • Verlängerungszeit: 01.06.2015 bis 31.07.2016

    Erläuterung: Für jedes Kind werden 36 Monate Kindererziehungszeit angerechnet. Da Lara während der Erziehungszeit von Alexander geboren wurde, wird der Zeitraum der Überschneidung an die Kindererziehungszeit von Lara angefügt – in diesem Fall 14 Monate.

    Rechenbeispiel 2: Henry, vor 1992 geboren

    • Geburtsdatum des Kindes: Henry, geboren am 08.06.1989
    • Kindererziehungszeit: Für Henry: 01.07.1989 – 31.12.1991

    Erläuterung: Da Henry vor 1992 geboren wurde, werden 30 Monate Erziehungszeit angerechnet.

    Die Auswirkungen von Erziehungszeiten auf Ihre Altersvorsorge

    Oftmals reduzieren beide Elternteile, wenn ein Kind geboren wird, wenigstens zeitweise ihre Arbeitszeit.

    Die Folge: Es fließt weniger Geld in die Rente ein und die ohnehin schon große Rentenlücke wird noch größer. Umso wichtiger ist es, dass Eltern ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen und privat fürs Alter vorsorgen.

    Da gibt es neben den privaten Rentenversicherungen weitere moderne Lösungen, die nicht immer sicher oder lebenslang Rente auszahlen, aber durchaus eine attraktive Ergänzung sind.

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    Kindererziehungszeit erhöht die Rente – aber reicht das für später aus?

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    Wer für die Kindererziehung zuhause bleibt, darf nicht benachteiligt werden. Deshalb bringt Kindererziehungszeit für jedes Kind Entgeltpunkte auf das Rentenkonto – so als hätten Sie  in dieser Zeit weiter gearbeitet. Als gemeinsame Basis für alle Mütter und Väter gilt: Bewertet wird die Erziehungszeit anhand des Durchschnittsverdienstes aller gesetzlich Versicherten in Deutschland in dem jeweiligen Jahr. Hiervon abgeleitet wird dem Rentenkonto für jedes anrechenbare Jahr der Erziehung ein Entgeltpunkt gutgeschrieben.

    Ein Jahr Kindererziehungszeit erhöht Ihre spätere Rente im Durchschnitt um rund 37 Euro pro Monat. Aber reicht das aus, um später, wenn Sie in Rente gehen, sorgenfrei zu leben?

    Kindererziehungszeit erhöht die Rente – aber reicht das für später aus?

    Quelle: Deutsche Rentenversicherung, 2023.

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    Wenn einer oder beide der Partner für die Kindererziehung ihre Arbeitszeit reduzieren, sinken dadurch meistens die Rentenansprüche. Daher ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um zusätzlich privat fürs Alter vorzusorgen.

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    Wieso heißt es eigentlich Mütterrente?

    Die Mütterrente ist keine eigene Rentenart, sondern vielmehr ein Relikt aus dem Bundestagswahlkampf 2013. Hier spielte die gesetzliche Neuregelung der Kindererziehungszeit eine wichtige Rolle – die so genannte Mütterrente wurde schnell zum geläufigen Begriff. Mit Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Für jedes vor 1992 geborene Kind werden inzwischen zwei Jahre Kindererziehungszeit auf dem Rentenkonto angerechnet – vorher wurde nur ein Jahr angerechnet.

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    Das hat sich seit 2014 geändert

    Wer bereits Rente bezieht, erhält pauschal einen weiteren Entgeltpunkt für jedes Kind. Das heißt, die Rente erhöht sich um den Gegenwert eines Rentenpunktes. Die Rentner brauchen das nicht gesondert beantragen: Die Kindererziehungszeiten sind bereits angerechnet.

    Wer noch nicht in Rente gegangen ist, muss den Anspruch auf Mütterrente erst von der Rentenversicherung prüfen lassen.

    Spürbare Auswirkungen

    Seit Einführung der Mütterrente im Jahr 2014 sind nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung die Rentenansprüche von Frauen um 12 Prozent gestiegen.

    Seit 2014 wird rund 9,5 Millionen Frauen mit vor 1992 geborenen Kindern bei der Rente ein zusätzliches Jahr Erziehungszeit angerechnet.

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    Wer bekommt die Kindererziehungszeiten angerechnet?

    Nur ein Elternteil kann sich die Erziehungszeit anrechnen lassen: nämlich die Person, die hauptsächlich für die Erziehung zuständig ist. Das können neben den leiblichen Eltern unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise auch Verwandte, Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern sein. Ausnahme in Sachen Anrechnung der Erziehungszeit: Ihnen werden keine Kindererziehungszeiten angerechnet, wenn Sie während der Kindererziehung bereits eine Altersvollrente beziehen.

    Die Erziehungszeit kann auf den Vater übertragen werden

    Erziehen Mutter und Vater ihren Nachwuchs gemeinsam, fällt der Anspruch auf Erziehungszeit automatisch der Mutter zu. Möchten die Eltern dies anders verteilen, ist das möglich. Allerdings gelten zwei Voraussetzungen:

    • Beide Elternteile müssen dies gegenüber der Rentenversicherung übereinstimmend erklären.
    • Die Erklärung muss für die Zukunft gelten. Rückwirkend können Eltern lediglich für höchstens zwei Monate den Anspruch anders verteilen.

    Übrigens ...

    ... auch Lebenspartner aus eingetragenen Lebenspartnerschaften können profitieren. Hier ist jeder Fall anders zu bewerten – informieren Sie sich daher über die Besonderheiten direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

    Mütter beziehen nach wie vor wesentlich länger Elterngeld als Väter

    In Deutschland haben im Jahr 2022 kanpp 1,4 Mio. Frauen (73,9 Prozent) und 482.000 Männer (26,1 Prozent) Elterngeld bezogen.

    Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2022 bei 14,6 Monaten.

    Die von Männern war mit durchschnittlich 3,6 Monaten dagegen deutlich kürzer.

    Den höchsten Väteranteil gab es in Sachsen (30,2 Prozent), den niedrigsten im Saarland (20,8 Prozent).

    Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand 2023

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    Mütter in Deutschland arbeiten häufig in Teilzeit

    Im Jahr 2020 waren drei von vier Müttern (74,9 Prozent) in Deutschland mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren erwerbstätig (Quelle: Statistisches Bundesamt). Zwar ist die Quote in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, trotzdem sind Frauen mit Kindern weiterhin weniger berufstätig als Väter: Der Anteil der erwerbstätigen Väter mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren liegt im selben Zeitraum nahezu konstant bei 90,2 Prozent. 

    Hinzu kommt: Verglichen mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist die Teilzeitquote in Deutschland besonders hoch: 69,3 Prozent der Frauen mit mindestens einem Kind unter 12 Jahren arbeiteten 2020 in Teilzeit.

    Aus diesem Gund ist es für Mütter ganz besonders wichtig, sich um ihre private Altersvorsorge zu kümmern.

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    Die perfekte Vorsorge – auch für Ihr Kind

    Kinder wollen spielen, toben und jeden Tag Neues entdecken. Doch neben den wertvollen Erfahrungen warten im Alltag immer auch Risiken auf die Kleinsten. Mit dem KinderRundumschutz von R+V können Sie Ihr Kind von Anfang an rundum schützen und dabei noch in seine Zukunft investieren. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in unserem Ratgeberartikel „Kinder lieben Abenteuer – schützen Sie Ihr Kind“.

    Und sind die Kinder erst einmal größer, wachsen auch die Wünsche. Ob Auslandsjahr, Führerschein oder das Studium – mit einem guten Sparplan, beispielsweise der R+V-AnsparKombi Safe+Smart, bauen Sie sicher Kapital für die Zukunft des Kindes auf. Für einen sorglosen Start ins Erwachsensein.

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    Kindererziehungszeit: Schon gewusst?

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    Mütterrente wird auf Grundsicherung angerechnet

    Reicht die Rente für den Lebensunterhalt nicht aus und Sie haben Anspruch auf Grundsicherung, wird die in der Rente enthaltene Kindererziehungszeit auf die Grundsicherung angerechnet. Konkret bedeutet dies, dass die Mütterrente mit etwaigen Sozialleistungen verrechnet wird.

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    Berücksichtigungszeit kann die Rente aufstocken

    Die Berücksichtigungszeiten ab 1992 wirken sich unter Umständen direkt auf die Höhe der Rente aus. Ein Beispiel: Eine Mutter hat vom vierten bis zum zehnten Lebensjahr ihres Kindes neben der Erziehung gearbeitet. Sie hat dabei aber ein unterdurchschnittliches Einkommen erzielt. Hat sie mindestens 25 so genannte rentenrechtliche Zeiten auf ihrem Rentenkonto angesammelt, bekommt sie einen Ausgleich für das niedrige Einkommen. Für die Zeit zwischen dem vierten und zehnten Lebensjahr des Kindes werden die Rentenbeiträge um 50 Prozent auf maximal 100 Prozent des Durchschnittseinkommens aufgewertet. Frauen, die von dieser Regelung profitieren, bekommen so im Höchstfall einen Entgeltpunkt pro Jahr für ihre spätere Rente gutgeschrieben.

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    Rente hängt auch von der Berücksichtigungszeit ab

    Die Deutsche Rentenversicherung wertet die ersten zehn Jahre nach Geburt eines Kindes als Berücksichtigungszeit. Das bedeutet: Dieser Zeitraum wirkt sich auf die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) aus. Die so genannte Kinderberücksichtigungszeit wirkt sich bei demjenigen Elternteil aus, der das Kind überwiegend erzogen hat. Aber es gibt keine Verlängerung, wenn in diesem Zeitraum weitere Kinder zur Welt kommen. Ein Beispiel: Bekommt ein Ehepaar im Abstand von drei Jahren zwei Kinder, beträgt die Berücksichtigungszeit insgesamt 13 Jahre von der Geburt des ältesten Kindes bis das jüngste Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat.

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    Arbeiten + Kindererziehungszeit = zusätzliche Rentenansprüche

    Wer in der Erziehungszeit auch rentenversicherungspflichtig arbeitet, erwirbt zusätzliche Rentenansprüche. Kindererziehungszeit und Erwerbseinkommen können allerdings nur bis zu der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze pro Jahr auf die Rente angerechnet werden.

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    Kindererziehungszeit erhöht nicht automatisch die Rente

    Erziehungszeiten werden dem Rentenkonto nur gutgeschrieben, wenn dies auch beantragt wird. Dafür legen Eltern der Deutschen Rentenversicherung eine Erklärung im so genannten Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten sowie die Geburtsurkunde des Kindes vor. Den entsprechenden Antrag bietet die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite zum Download an. Eine bestimmte Frist gibt es dafür nicht spätestens also mit dem Stellen des Rentenantrags. Eine kleine Erinnerungshilfe gibt es schon früher: Ab dem 43. Lebensjahr erhalten Versicherte Informationsschreiben von der Rentenversicherung. Darin fragt der Rentenversicherungsträger unter anderem nach, ob Kindererziehungszeiten angefallen sind.

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    Zuletzt aktualisiert: Oktober 2023

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