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    Früher in Rente mit dem Lebens­arbeitszeit­konto

    Auf einem Lebensarbeitszeitkonto sparen Arbeitnehmer Arbeitsentgelt an, um sich später eine bezahlte Freistellung von der Arbeit zu finanzieren. Die angesparten Beiträge werden in einem Lebensarbeitszeitkonto angelegt. Später können Sie und Ihr Arbeitgeber gemeinsam von diesem Konto ein Wertguthaben abrufen, z. B. um früher in Rente zu gehen.

    Lebensarbeitszeitkonto: Was ist das?

    Das Modell des Sparens von Arbeitszeit kennt die Wirtschaft schon lange. Doch erst das „Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ Flexi II-Gesetz, zuletzt geändert 2009, ermöglichte es, Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum zu sparen. Das Gesetz schafft die Grundlage, die bezahlte Arbeitsfreistellung auch noch nach mehreren Jahren in Anspruch zu nehmen.

    Lebensarbeitszeitkonten: Rechtliche Grundlagen

     Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten: Rechtliche Grundlagen und Umsetzung in Deutschland

    Die Arbeit dem Leben anpassen – nicht umgekehrt

    Die Wirtschafts- und Arbeitswelt in Deutschland unterliegt einem rasanten Wandel. Die Anforderungen des Einzelnen an ein erfülltes Leben haben sich stark verändert. Arbeitnehmer wünschen sich heute flexible Lebensarbeitszeitmodelle, die es ihnen zum Beispiel ermöglichen, früher in den Ruhestand zu gehen.

    Mit dem R+V Lebensarbeitszeitkonto können Sie Geld oder Zeit auf einem Guthabenkonto ansparen. Je nach vereinbartem Verwendungszweck können Sie von diesem Konto das Wertguthaben oder Teile davon abrufen – und zwar wann und wofür Sie es benötigen, beispielsweise für:

    Ein Sabbatical
    Die Pflege von Angehörigen
    Den Vorruhestand

    Lebensarbeitszeitkonto: Beispiele für die Nutzung des Wertguthabens

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    Fragen zum Thema Lebensarbeitszeitkonto?

    Die R+V-Spezialisten sind für Sie da. Wenn Sie mehr erfahren möchten, rufen wir Sie gerne zurück.

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    Das können Arbeitnehmer auf ihr Lebensarbeitszeitkonto einzahlen

    Auf das Lebensarbeitszeitkonto können sowohl Arbeitsstunden als auch Teile von Lohn oder Gehalt fließen. Typische Wertguthaben resultieren aus:

    • Überstunden oder der Vergütung der Überstunden
    • Urlaubstagen
    • Weihnachts- und Urlaubsgeld
    • Tantiemen
    • Zuschüssen des Arbeitgebers
    • Gehaltsbestandteilen

    Die Beiträge werden steuer- und sozialabgabenfrei in Ihr Lebensarbeitszeitkonto eingebracht. Erst bei Auszahlung werden für Sie Steuern und Sozialabgaben fällig.

    So funktioniert das Lebens­arbeitszeitkonto (LAZ) mit Garantie

    Das R+V-Lebensarbeitszeitkonto funktioniert nach dem einfachen Prinzip: „Heute ansparen und bei Bedarf flexibel sein.“

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    Form der Kapitalanlage ist gesetzlich vorgeschrieben

    Die angesparten Beiträge werden in einem Lebensarbeitszeitkonto angelegt. Je nach vereinbartem Verwendungszweck können Sie und Ihr Arbeitgeber gemeinsam von diesem Konto das Wertguthaben abrufen, um zum Beispiel Vorruhestandslösungen zu finanzieren oder individuelle Freistellungszeiten.

    Möchten Sie mehr erfahren?

    Die R+V-Spezialisten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Lebensarbeitszeitkonto. Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner:

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    Vorteile des Lebens­arbeitszeit­kontos für Arbeitnehmer

    Der größte Reiz des Lebensarbeitszeitkontos besteht für einen Arbeitnehmer sicherlich darin, für eine gewisse Zeit oder früher aus dem Berufsleben aussteigen zu können.

    Aufgrund des progressiven Verlaufs des Einkommensteuersatzes kann er aber auch Steuern sparen. Die Abgaben (Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge) werden erst bei der Auszahlung der Wertguthaben fällig. In der Regel bezieht der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt ein geringeres Einkommen als bei der Einzahlung, sodass er einen geringeren Steuersatz zu zahlen hat. Außerdem führt die aufgeschobene Steuerzahlung dazu, dass jeder Euro, der später an das Finanzamt zu zahlen ist, eine Rendite erwirtschaften kann.

    Vorteile für Arbeitnehmer auf einen Blick

    Mehr Freiraum

    • Verkürzung der Lebensarbeitszeit – selbst finanziell den Vorruhestand aufbauen.
    • Garantierte Verzinsung der Einbringungen plus Überschussbeteiligung.
    • Effizienter Lösungsansatz zur Verwendung von Überstunden.
    • Flexible Einbringungsmöglichkeiten: Höhe und Häufigkeit der Einbringungen können schwanken.

    Steuervorteile

    • Einbringungen sind steuer- und sozialabgabenfrei.
    • Steuern und Sozialabgaben werden erst bei Auszahlung fällig.

    Vorteile des Lebens­arbeitszeit­kontos für Arbeitgeber

    Flexible und einfach umzusetzende Modelle wie das R+V-Lebensarbeitszeitkonto (LAZ) mit Garantie erleichtern die Einführung dieses modernen Instruments der Arbeitzeitflexibilisierung. Das R+V-Komplettangebot bietet neben großen Unternehmen auch kleinen und mittelständischen Unternehmen eine auf die individuellen Wünsche zugeschnittene Möglichkeit, Arbeitszeit flexibel zu nutzen.

    Vorteile für Arbeitgeber auf einen Blick

    Imagegewinn

    • Stärkung der Attraktivität Ihres Unternehmens im Wettbewerbsvergleich.
    • Bindung und Motivation qualifizierter Mitarbeiter.

    Mehr dazu im Ratgeberartikel

    Mitarbeiter binden und Know-how im Unternehmen erhalten

    Flexible Steuerungsmöglichkeiten

    • Frühzeitige Planung und Finanzierung von Vorruhestandslösungen.
    • Langfristig flexible Steuerung von Arbeitseinsatz und Altersstruktur im Unternehmen.
    • Auslagerung des Kapitalanlagerisikos.

    Einfache Verwaltung

    • Auslagerung von administrativen Aufgaben.
    • Jederzeit online Einblick in das LAZ-Konto.

    Was passiert, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig wird?

    Alle Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Arbeitszeitkonten gegen Insolvenz zu sichern. Das kann zum Beispiel durch einen Treuhänder oder eine Verpfändung erfolgen.

    Wird das Wertguthaben, wie es beim R+V Lebensarbeitszeitkonto möglich ist, in eine Rückdeckungsversicherung angelegt und diese an den Arbeitnehmer verpfändet, besteht für diesen kein Risiko. Eine garantierte Verzinsung plus der zusätzlichen Überschussbeteiligung lässt das Wertguthaben stetig anwachsen. Der Schwerpunkt des R+V-Modells liegt auf der langfristigen Sicherheit der Erträge plus Flexibilität bei Einzahlung und Entnahmen.

    Was passsiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

    Das Lebensarbeitszeitkonto wird immer über den Arbeitgeber geführt und setzt dessen Bereitschaft dazu voraus. Einen gesetzlichen Anspruch auf Errichtung eines Wertguthabens hat ein Arbeitnehmer nicht.

    Wechselt der Arbeitnehmer in ein anderes Unternehmen, kann er das Wertguthaben seines Lebensarbeitszeitkontos nur dann mitnehmen, wenn der neue Arbeitgeber dies ebenfalls ermöglicht.

    Was ist, wenn der neue Arbeitgeber kein LAZ anbietet?

    Für den Fall, dass der neue Arbeitgeber kein Lebensarbeitszeitkonto anbietet, bestehen folgende Möglichkeiten:

    • Mitarbeiter haben das Recht, ihr Wertguthaben bei Ausscheiden aus dem alten Unternehmen auf die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) zu übertragen. Die Deutsche Rentenversicherung verwaltet die ihr übertragenen Wertguthaben (einschließlich des darin enthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeitrages) bis zu deren endgültiger Auflösung treuhänderisch. Wie die Übertragung funktioniert und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier:
      DRV-Broschüre: Wertguthaben übertragen
    • Wird diese Form der Übertragung nicht vorgenommen, so wird dem ausscheidenden Arbeitnehmer das Guthaben in Form von Geld ausgezahlt. Dabei werden Sozialabgaben und Kapitalertragsteuer allerdings sofort fällig.

    Wie geht es jetzt weiter?

    Am Anfang steht eine individuelle Beratung, bei der wir gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber klären, welche Ziele erreicht werden sollen und welche Bausteine des R+V Lebensarbeitszeitkontos vor diesem Hintergrund empfehlenswert sind.

    Ist die Entscheidung für eine Lösung gefallen, wird ein Rahmenvertrag geschlossen und die Detailplanung kann beginnen: Lebensarbeitszeitkonten werden für Sie als Mitarbeiter angelegt, die Verwaltung stellen wir sicher.

    Ihr Ansprechpartner bei R+V beantwortet gerne Ihre Fragen und zeigt Ihnen, wie Sie über Ihren Arbeitgeber zu Ihrem Lebensarbeitszeitkonto kommen.

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    Autor/in

    K. Waldheim

    März 2019

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