Bei einer Entgeltumwandlung sparen i. d. R. Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sozialabgaben. Ab 2019 sind Sie als Arbeitgeber bei Neuverträgen gesetzlich verpflichtet, Ihre Ersparnis an Ihre Arbeitnehmer weiterzugeben. Dazu können Sie pauschal 15 % in den bAV-Vertrag des Arbeitnehmers als Zuschuss einzahlen. Bei bestehenden Verträgen greift diese Regelung ab 2022. Überprüfen Sie rechtzeitig bestehende Regelungen zu Arbeitgeberzuschüssen, um Doppelansprüche zu vermeiden.
Direktversicherung
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung anzubieten. Die Direktversicherung ist die am häufigsten gewählte Form dafür. So profitieren nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern auch Sie.