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Direktversicherung

Die klassische Lösung der betrieblichen Altersversorgung

  • Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs der Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung
  • Bindung und Motivation qualifizierter Mitarbeiter + Imagegewinn für das Unternehmen
  • einfache und sichere Form der betrieblichen Altersversorgung
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Direktversicherung

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung anzubieten. Die Direktversicherung ist die am häufigsten gewählte Form dafür. So profitieren nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern auch Sie.

Genießen Sie die Vorteile:

Minimaler Verwaltungsaufwand
Kombination mit anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung möglich
Einsparung von Lohnnebenkosten möglich

Gute Gründe für die Direktversicherung

Jetzt handeln – ab 2019 kommt 15 % Arbeitgeberzuschuss zur bAV!

Bei einer Entgeltumwandlung sparen i. d. R. Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sozialabgaben. Ab 2019 sind Sie als Arbeitgeber bei Neuverträgen gesetzlich verpflichtet, Ihre Ersparnis an Ihre Arbeitnehmer weiterzugeben. Dazu können Sie pauschal 15 % in den bAV-Vertrag des Arbeitnehmers als Zuschuss einzahlen. Bei bestehenden Verträgen greift diese Regelung ab 2022. Überprüfen Sie rechtzeitig bestehende Regelungen zu Arbeitgeberzuschüssen, um Doppelansprüche zu vermeiden.

Die Direktversicherung bietet Ihnen:

Flexibilität bei der Finanzierung der Beiträge

Mitarbeitermotivation ohne Zusatzkosten

Positionierung als attraktiver Arbeitgeber

Imagegewinn für Ihr Unternehmen

Einsparung von Lohnnebenkosten

Steuervorteile

Keine zusätzlichen Kosten

Günstige Gruppenverträge

So funktioniert die Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird. Die vereinbarten Leistungen stehen dem Arbeitnehmer selbst oder seinen Hinterbliebenen zu.

Vorteile für Ihre Mitarbeiter

  • Steuer- und Sozialversicherungsvorteile in der Ansparphase

    Ihre Mitarbeiter können jährlich Beiträge von bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG GRV West) der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu 4% der BBG GRV West sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersversorgung einzahlen.

  • Steuervorteile in der Rentenzeit

    Die Besteuerung erfolgt erst mit der Auszahlung in der Rentenzeit und somit in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz als während der Erwerbszeit.

  • Sichere betriebliche Zusatzrente

    Bei Rentenbeginn haben Ihre Mitarbeiter einen Anspruch auf lebenslange Rentenzahlungen oder eine einmalige Kapitalauszahlung.

  • Einschluss von Zusatzversicherungen möglich

    Auf Wunsch kann ein Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenschutz zusätzlich mitversichert werden.

  • Bei Arbeitgeberwechsel Weiterführung möglich

    Bei Ausscheiden aus Ihrem Unternehmen kann der Arbeitnehmer die Versicherung privat oder über den neuen Arbeitgeber weiterführen.

Informationen zur Entgeltumwandlung

Seit dem 2002 in Kraft getretenen Altersvermögensgesetz besteht für Arbeitnehmer erstmals ein Rechtsanspruch, über ihren Arbeitgeber einen Teil ihres künftigen Gehalts in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln. Der Anspruch besteht bis zu einer Höhe von 8% (steuerfrei) und bis zu 4% (sozialversicherungsfrei) der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung.

Selbstverständlich kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber auch ein höherer Beitrag in Versorgungsleistungen umgewandelt werden. Bei tariflichem Einkommen gilt die tarifvertragliche Regelung als Basis für die Entgeltumwandlung.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Wunsch des Arbeitnehmers nach einer Entgeltumwandlung nachzukommen und eine geeignete Form der betrieblichen Altersversorgung anzubieten.

Die R+V Versicherung bereitet den Weg für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bietet passende, steuerlich interessante Formen der betrieblichen Altersversorgung an und wirkt bei der Einrichtung und Umsetzung im Betrieb mit.

Weitere Informationen und Downloads

R+V-Firmenportal Vorsorge: direkt und digital

Die digitale Plattform für Arbeitgeber zur Verwaltung ihrer bAV-Verträge. Es ermöglicht Ihnen eine moderne, schnelle Verwaltung und maximale Übersicht.

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Service Hotline

Vertrags- und Leistungsservice

0800 533-1167

Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Lebens- und Rentenversicherungsverträgen.