Wenn Sie heute Reisen veranstalten, müssen Sie Ihre Kunden für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz absichern. Das gilt für den klassischen Reiseveranstalter, aber auch für viele Reisebüros.
Die gesetzliche Neuregelung im Jahr 2021 sieht üblicherweise eine Absicherung über einen Reisessicherungsfonds vor. Für Unternehmen mit weniger als 10 Mio. EUR Umsatz gibt es aber eine OptOut-Möglichkeit. Sie haben auch zukünftig die Möglichkeit, sich über eine Kautionsversicherung abzusichern, die die Ausgabe von Sicherungsscheinen beinhaltet.
Aber egal ob Sie dem Reisesicherungsfonds beitreten müssen oder die Option einer Kautionsversicherung wählen: Wir sind Ihr Partner für den Erfolg!
Um diesen Pflichten nachzukommen, gibt es die R+V-Kautionsversicherung für Reiseanbieter. Mit unserer Online-Antragsstrecke können Sie ein Angebot für Ihren individuellen Absicherungsbedarf anfordern – egal ob zur Absicherung des Reisesicherungsfonds oder für eine Kautionsversicherung für Reiseanbieter.