Kautionsversicherung für Reiseanbieter

    Urlaub soll für Ihre Kunden die schönste Zeit des Jahres sein. Doch wenn Sie Insolvenz anmelden müssen, wird aus dem Traumurlaub für alle Beteiligten schnell ein Albtraum. Darum ist eine umfängliche Kundengeldabsicherung gesetzlich vorgeschrieben und so wichtig. Reiseveranstalter bzw. Reisebüros sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern.

    Wenn Sie heute Reisen veranstalten, müssen Sie Ihre Kunden für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz absichern. Das gilt für den klassischen Reiseveranstalter, aber auch für viele Reisebüros.

    Die gesetzliche Neuregelung im Jahr 2021 sieht üblicherweise eine Absicherung über einen Reisessicherungsfonds vor. Für Unternehmen mit weniger als 10 Mio. EUR Umsatz gibt es aber eine OptOut-Möglichkeit. Sie haben auch zukünftig die Möglichkeit, sich über eine Kautionsversicherung abzusichern, die die Ausgabe von Sicherungsscheinen beinhaltet.

    Aber egal ob Sie dem Reisesicherungsfonds beitreten müssen oder die Option einer Kautionsversicherung wählen: Wir sind Ihr Partner für den Erfolg!

    Um diesen Pflichten nachzukommen, gibt es die R+V-Kautionsversicherung für Reiseanbieter. Mit unserer Online-Antragsstrecke können Sie ein Angebot für Ihren individuellen Absicherungsbedarf anfordern – egal ob zur Absicherung des Reisesicherungsfonds oder für eine Kautionsversicherung für Reiseanbieter.

    Als Marktführer für Kautionsversicherungen in Deutschland wissen wir, was für Reiseveranstalter und Reisebüros wichtig ist. Die R+V-Kautionsversicherung für Reiseanbieter bietet Ihnen:

    • Haftungshöhe gemäß den gesetzlichen Vorgaben
    • Individuelle Konditionen in Abhängigkeit von Umsatz und Bonität
    • Sicherungsscheine zum Download
    • Online-Umsatzabrechnung

    Bei Abschluss einer KTV-R übernimmt R+V:

    • Die Erstattung des gezahlten Reisepreises, wenn Reiseleistungen durch Ihre Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz nicht erfüllt werden können.
    • Die Sicherstellung der Rückbeförderung und die Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Rückbeförderung bei Ihrer Zahlungsunfähigkeit.

    Sicherungsscheine

    Als Nachweis für die Insolvenzabsicherung Ihrer Kunden durch die Kautionsversicherung für Reiseanbieter müssen Sie jedem Ihrer Reisenden bereits bei Anzahlung des Reisepreises einen Reisesicherungsschein aushändigen. Dadurch weisen Sie ihm den direkten Anspruch gegen einen Kundengeldabsicherer (hier R+V) nach.

    Der Sicherungsschein garantiert dem Reiseteilnehmer die Rückerstattung seines Reisepreises, falls Sie als Veranstalter infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz die vertraglichen Reiseleistungen nicht erbringen können.

    Ihre R+V-Kautionsversicherung für Reiseanbieter können Sie ganz bequem online verwalten: im Kreditportal der R+V. Hier erhalten Sie eine Übersicht Ihrer Vertrags- bzw. Zusatzinformationen zum Vertrag. Darüber hinaus können Sie die gewünschten Sicherungsschein(e) und das Gütesiegel „unsere Reisepreise sind versichert“ downloaden.

    Interessiert? Im Kreditportal der R+V finden Sie weitere Informationen.

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    Service-Hotline - 0611 533-5859

    Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat die R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie besetzt.

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