Die Pensionszusage ist ein verbindliches Versorgungsversprechen des Arbeitgebers an seinen Mitarbeiter und dessen versorgungsberechtigte Angehörige. Das bedeutet: Als Arbeitgeber können Sie sich verpflichten, Ihrem Mitarbeiter oder dessen Angehörigen die zugesagten Versorgungsleistungen aus eigenen betrieblichen Mitteln zu erbringen. Für die Pensionszusage müssen Sie Pensionsrückstellungen in der Bilanz Ihres Unternehmens bilden.
Wir empfehlen Ihnen, die versprochenen Leistungen über eine Rückdeckungsversicherung abzusichern. So bauen Sie Kapital für die Altersversorgung Ihres Mitarbeiters auf, um Ihr Leistungsversprechen zum gegebenen Zeitpunkt erfüllen zu können. Darüber hinaus werden mit der Pensionszusage ggf. verbundene Risiken, wie vorzeitig fällig werdende Auszahlungen, z. B. durch Tod oder Berufsunfähigkeit, abgedeckt. Die Absicherung der Pensionsrückstellungen durch die Rückdeckungsversicherung empfiehlt sich auch vor dem Hintergrund der Neuregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.
Für die Rückdeckung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Bezugsberechtigt sind Sie als Arbeitgeber. Sie erhalten dann im Leistungsfall das Kapital, das Sie benötigen, um Ihr Leistungsversprechen gegenüber Ihrem Mitarbeiter zu erfüllen.