Die besonders flexible betriebliche Altersversorgung für Führungskräfte und Gutverdienende. Bei der Pensionszusage kann die Höhe der Leistungen frei vereinbart werden. Deshalb eignet sie sich insbesondere für die Versorgung Ihrer Führungskräfte bzw. besser verdienenden Mitarbeiter. Auch Sie als Arbeitgeber profitieren von vielen Vorteilen.
Die Pensionszusage ist ein verbindliches Versorgungsversprechen des Arbeitgebers an seinen Mitarbeiter und dessen versorgungsberechtigte Angehörige. Das bedeutet: Als Arbeitgeber können Sie sich verpflichten, Ihrem Mitarbeiter oder dessen Angehörigen die zugesagten Versorgungsleistungen aus eigenen betrieblichen Mitteln zu erbringen. Für die Pensionszusage müssen Sie Pensionsrückstellungen in der Bilanz Ihres Unternehmens bilden.
Wir empfehlen Ihnen, die versprochenen Leistungen über eine Rückdeckungsversicherung abzusichern. So bauen Sie Kapital für die Altersversorgung Ihres Mitarbeiters auf, um Ihr Leistungsversprechen zum gegebenen Zeitpunkt erfüllen zu können. Darüber hinaus werden mit der Pensionszusage ggf. verbundene Risiken, wie vorzeitig fällig werdende Auszahlungen, z. B. durch Tod oder Berufsunfähigkeit, abgedeckt. Die Absicherung der Pensionsrückstellungen durch die Rückdeckungsversicherung empfiehlt sich auch vor dem Hintergrund der Neuregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.
Für die Rückdeckung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Bezugsberechtigt sind Sie als Arbeitgeber. Sie erhalten dann im Leistungsfall das Kapital, das Sie benötigen, um Ihr Leistungsversprechen gegenüber Ihrem Mitarbeiter zu erfüllen.
Die Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung bietet Ihnen:
Die Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung gibt es auch in Kombination mit dem IndexInvest-Prinzip: Die Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung (bAV IndexInvest) verbindet die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung und einer fondsgebundenen Rentenversicherung.
Seit dem 2002 in Kraft getretenen Altersvermögensgesetz besteht für Arbeitnehmer erstmals ein Rechtsanspruch, über ihren Arbeitgeber einen Teil ihres künftigen Gehalts in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln. Der Anspruch besteht bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung.
Selbstverständlich kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber auch ein höherer Beitrag in Versorgungsleistungen umgewandelt werden. Bei tariflichem Einkommen gilt die tarifvertragliche Regelung als Basis für die Entgeltumwandlung.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Wunsch des Arbeitnehmers nach einer Entgeltumwandlung nachzukommen und eine geeignete Form der betrieblichen Altersversorgung anzubieten.
Die R+V Versicherung bereitet den Weg für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bietet passende, steuerlich interessante Formen der betrieblichen Altersversorgung an und wirkt bei der Einrichtung und Umsetzung im Betrieb mit.
Die Sozialversicherungsgrößen zur Gesetzlichen Rentenversicherung und Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind wichtige Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Hier finden Sie die aktuellen Sozialversicherungsgrößen.
Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Lebens- und Rentenversicherungsverträgen hat R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr für Sie besetzt.
* Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.