Nach Vertragsabschluss informieren Sie Ihre Belegschaft über das neue Angebot und teilen dabei die Versicherungsschein-Nummer mit - beispielsweise per Betriebsversammlung, Infobrief und/oder Ausgabe eines von uns zur Verfügung gestellten Faltblatts mit Hotline-Service-Karte.
Im Bedarfsfall wählt der ratsuchende Mitarbeiter die kostenfreie Service-Hotline und wird - je nach Anliegen - mit einem Spezialisten für psychologische bzw. rechtliche Fragestellungen verbunden.