Die Unterstützungskasse ist eine mit Sondervermögen ausgestattete, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung und wird von einem oder mehreren Unternehmen (Trägerunternehmen) getragen. Mit der Versorgungskasse genossenschaftlich orientierter Unternehmen (VGU) e.V., der rückgedeckten Unterstützungskasse der R+V, können Sie als Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter beitragen. Zu diesem Zweck wird Ihr Unternehmen ein Trägerunternehmen der VGU.
Die Versorgungsleistungen Ihrer Mitarbeiter werden in einem Leistungsplan festgelegt. Sie erteilen Ihren Mitarbeitern eine Versorgungszusage und leisten hierfür Beiträge (Zuwendungen) an die VGU. Die VGU verwendet diese Beiträge für den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen bei der R+V Lebensversicherung in gleicher Höhe und stellt so die späteren Leistungen an die Mitarbeiter sicher. Dadurch werden diese Finanzmittel vollständig aus dem Trägerunternehmen ausgelagert.