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Unterstützungs­kasse

Die betriebliche Altersversorgung zum Schließen großer Versorgungslücken

  • attraktive Steuervorteile und flexible Gestaltungsmöglichkeiten
  • Einsparung von Lohnnebenkosten möglich
  • Bindung und Motivation qualifizierter Mitarbeiter und Imagegewinn für das Unternehmen
  • kein Ausweis in der Unternehmensbilanz
  • Kombination mit anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung möglich
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Unterstützungs­kasse

Wer viel verdient, hat in der Regel große Versorgungslücken im Alter. Mit der Unterstützungskasse können insbesondere Führungskräfte bzw. besser verdienende Mitarbeiter diese steuerbegünstigt schließen. Und auch Sie als Arbeitgeber profitieren von vielen Vorteilen.

So funktioniert die Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine mit Sondervermögen ausgestattete, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung und wird von einem oder mehreren Unternehmen (Trägerunternehmen) getragen. Mit der Versorgungskasse genossenschaftlich orientierter Unternehmen (VGU) e.V., der rückgedeckten Unterstützungskasse der R+V, können Sie als Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter beitragen. Zu diesem Zweck wird Ihr Unternehmen ein Trägerunternehmen der VGU.

Die Versorgungsleistungen Ihrer Mitarbeiter werden in einem Leistungsplan festgelegt. Sie erteilen Ihren Mitarbeitern eine Versorgungszusage und leisten hierfür Beiträge (Zuwendungen) an die VGU. Die VGU verwendet diese Beiträge für den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen bei der R+V Lebensversicherung in gleicher Höhe und stellt so die späteren Leistungen an die Mitarbeiter sicher. Dadurch werden diese Finanzmittel vollständig aus dem Trägerunternehmen ausgelagert.

Gute Gründe für die Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse bietet Ihnen:

Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
Die Leistungen der Unterstützungskasse lassen sich flexibel gestalten. So ist z. B. die Leistungshöhe frei vereinbar. Zudem können Sie festlegen, ob Sie allen Arbeitnehmern oder nur einzelnen Zielgruppen eine Pensionszusage erteilen. Die Unterstützungskasse lässt sich aufgrund ihrer steuerlichen Gestaltung gut mit anderen Versorgungsformen kombinieren.

Imagegewinn für Ihr Unternehmen
Mit dem Angebot einer betrieblichen Altersversorgung binden und motivieren Sie Ihre Mitarbeiter. Sie zeigen soziale Verantwortung und stärken das Image Ihres Unternehmens.

Positionierung als attraktiver Arbeitgeber
Sie können Ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung zahlen und damit Ihre Verhandlungsposition bei der Personalgewinnung verbessern.

Günstige Gruppenverträge
Werden mindestens zehn Mitarbeiter eines nach objektiven Merkmalen beschriebenen Personenkreises versichert, ist der Abschluss eines besonders günstigen Gruppenvertrages möglich.

Mitarbeitermotivation ohne Zusatzkosten
Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, die betriebliche Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter mit einem Zuschuss zu unterstützen (Mischfinanzierung). Finanzieren Sie diesen Beitrag aus den gesparten Sozialversicherungsbeiträgen, ist er für Sie kostenneutral.

Einsparung von Lohnnebenkosten
Bei der Entgeltumwandlung vereinbaren Ihre Mitarbeiter mit Ihnen, dass Teile ihres Bruttogehalts in Beiträge zur Unterstützungskasse umgewandelt werden. Dies ist auch mit Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld) und vermögenswirksamen Leistungen möglich. So sparen Sie Lohnnebenkosten und Ihre Mitarbeiter zahlen weniger Steuern und Sozialabgaben.

Steuervorteile
Ihre Beiträge können Sie in voller Höhe als Betriebsausgaben steuerlich abziehen.

Flexibilität bei der Finanzierung der Beiträge
Die Beiträge können entweder von Ihnen als Arbeitgeber, Ihrem Arbeitnehmer (durch Entgeltumwandlung) oder von beiden gemeinsam finanziert werden.

 

Vorteile für Ihre Mitarbeiter

Sichere betriebliche Zusatzrente

Bei Rentenbeginn haben Ihre Mitarbeiter einen Anspruch auf lebenslange Rentenzahlungen oder eine einmalige Kapitalauszahlung.

Steuer- und Sozialversicherungsvorteile in der Ansparphase

Die Beiträge an die Unterstützungskasse sind für Ihre Mitarbeiter steuerfrei und sozialversicherungsfrei.

Absicherung von Familie und Berufsunfähigkeit möglich

Auf Wunsch kann ein Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenschutz zusätzlich mitversichert werden.

Flexibler Rentenbeginn

Der Rentenbeginn kann vorgezogen oder hinausgeschoben werden.

Optimale Ergänzung zu bereits bestehender Versorgung

Die Unterstützungskasse lässt sich aufgrund ihrer steuerlichen Gestaltung optimal mit anderen Versorgungsformen kombinieren.

Steuervorteile in der Rentenzeit

Die Besteuerung erfolgt erst mit der Auszahlung in der Rentenzeit und somit in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz als während der Erwerbszeit.

Erhalt der Ansprüche bei Ausscheiden aus dem Unternehmen

Scheidet ein Arbeitnehmer mit unverfallbarem Anspruch aus Ihrem Unternehmen aus, bevor die Leistung fällig wird, bleiben die erworbenen Versorgungsansprüche erhalten.

Speziell für Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Unterstützungskasse gibt es auch in Kombination mit dem IndexInvest-Prinzip: Die Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung (bAV IndexInvest) verbindet die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung und einer fondsgebundenen Rentenversicherung.

bAV IndexInvest für Gesellschafter-Geschäftsführer

Informationen zur Entgeltumwandlung

Seit dem 2002 in Kraft getretenen Altersvermögensgesetz besteht für Arbeitnehmer erstmals ein Rechtsanspruch, über ihren Arbeitgeber einen Teil ihres künftigen Gehalts in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln. Der Anspruch besteht bis zu einer Höhe von 8% (steuerfrei) und bis zu 4% (sozialversicherungsfrei) der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung.

Selbstverständlich kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber auch ein höherer Beitrag in Versorgungsleistungen umgewandelt werden. Bei tariflichem Einkommen gilt die tarifvertragliche Regelung als Basis für die Entgeltumwandlung.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Wunsch des Arbeitnehmers nach einer Entgeltumwandlung nachzukommen und eine geeignete Form der betrieblichen Altersversorgung anzubieten.

Die R+V Versicherung bereitet den Weg für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bietet passende, steuerlich interessante Formen der betrieblichen Altersversorgung an und wirkt bei der Einrichtung und Umsetzung im Betrieb mit.

Aktuelle Sozialversicherungsgrößen

Die Sozialversicherungsgrößen zur Gesetzlichen Rentenversicherung und Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind wichtige Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Zu den aktuellen Sozialversicherungsgrößen

Service Hotline

Vertrags- und Leistungsservice

0611 533-2975

Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen.