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    Betriebliche Altersvorsorge

    Fünf Wege zur betrieblichen Altersversorgung

    Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine Leistung, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung anbietet. Sie kann auf verschiedene Weisen finanziert werden: durch den Arbeitnehmer, durch den Arbeitgeber oder als Mischfinanzierung. Wir geben einen Überblick über die verschiedenen Durchführungswege.

    Entgeltumwandlung: Was ist das?

    Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die sogenannte Entgeltumwandlung, indem er Teile seines Gehalts in Beiträge zu einer bAV umwandelt. Wie die Regelung zur Entgeltumwandlung genau aussieht, erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel „Anspruch auf betriebliche Altersversorgung“.

    Eine Alternative zu der arbeitnehmerfinanzierten Entgeltumwandlung besteht darin, dass allein der Arbeitgeber Beiträge in die betriebliche Altersversorgung einzahlt.

    Die dritte Variante ist eine Mischfinanzierung. Bei ihr finanzieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung des Arbeitnehmers.

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    bAV: Wir erklären, wie sie funktioniert

    In diesem Ratgeberartikel stellen wir Ihnen die unterschiedlichen bAV-Varianten vor. Wenn Sie dazu Fragen haben oder eine weiterführende Beratung wünschen – ob als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – stehen

    Ihnen unsere Experten der betrieblichen Altersversorgung gerne im persönlichen Gespräch zur Verfügung.

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    Die Durchführungswege im Überblick

    In Deutschland sind fünf Durchführungswege zur betrieblichen Altersversorgung zugelassen:

    1. Direktversicherung
    2. Pensionskasse
    3. Pensionsfonds
    4. Unterstützungskasse
    5. Pensionszusage
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    1. Direktversicherung

    Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers ab. Auch Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen können abgesichert werden. Bezugsberechtigt für die Leistungen sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Die Beiträge können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam finanziert werden.

    Steuern und Sozialversicherung

    Für Arbeitnehmer ist ein Beitrag nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG-GRV (West)) steuerfrei und bis zu 4 Prozent der BBG-GRV (West) sozialversicherungsfrei. Im Jahr 2018 sind das 6.240 Euro, die jährlich steuerfrei eingezahlt werden können (520 Euro im Monat).

    Tipp:

    Die Steuerfreiheit der Beiträge in der Ansparphase bewirkt, dass die Leistungen in der Leistungsphase dann im vollen Umfang zu versteuern sind. Für viele Arbeitnehmer ist dies jedoch vorteilhaft, da sie im Ruhestand über weniger Einkommen und damit über einen niedrigeren Steuersatz verfügen.

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    2. Pensionskasse

    Der Arbeitgeber schließt bei der Pensionskasse eine Rentenversicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers ab. Auch Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen können abgesichert werden. Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen werden kann und dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt. Die Beiträge können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam finanziert werden.

    Steuern und Sozialversicherung

    Auch bei der Pensionskasse ist ein Beitrag von bis zu 8 Prozent der BBG-GRV (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu 4 Prozent der BBG-GRV (West) sozialversicherungsfrei.

    Tipp:

    Die Steuerfreiheit der Beiträge in der Ansparphase bewirkt, dass die Leistungen in der Leistungsphase dann zu versteuern sind. Für viele Arbeitnehmer ist dies jedoch vorteilhaft, da sie im Ruhestand über weniger Einkommen und damit über einen niedrigeren Steuersatz verfügen.

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    3. Pensionsfonds

    Der Pensionsfonds ist eine vom Unternehmen unabhängige und selbstständige Versorgungseinrichtung, die Altersvorsorgeleistungen erbringt und der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Die Altersvorsorgeleistungen des Pensionsfonds werden für die Arbeitnehmer eines oder mehrerer Arbeitgeber durch Pensionspläne geregelt. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber an den Pensionsfonds überwiesen. Die Beiträge können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam finanziert werden. Die Versorgungsleistungen müssen in Form von lebenslangen Rentenzahlungen erbracht werden.

    Steuern und Sozialversicherung

    Wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse sind die Beiträge zum Pensionsfonds bis zu 8 Prozent der BBG-GRV (West) steuerfrei und bis zu 4 Prozent der BBG-GRV (West) sozialversicherungsfrei. Die Steuerfreiheit der Beiträge in der Ansparphase bewirkt, dass die Leistungen in der Leistungsphase dann zu versteuern sind.

    Tipp:

    Der Pensionsfonds ist in Deutschland der jüngste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Bei ihm können Arbeitnehmer stärker als bei anderen Durchführungswegen selbst bestimmen, ob sie von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren möchten.

    Im Vergleich zu den anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung kann ein höherer Kapitalanteil in Aktien angelegt werden. Dadurch verbessern sich die Chancen auf höhere Leistungen. Im gleichen Maße nehmen auch die Risiken zu. Bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung stehen im Versorgungsfall mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung.

    Der Pensionsfonds untersteht der Aufsicht und der Anlageregulierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

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    4. Unterstützungskasse

    Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung mehrerer Trägerunternehmen. Mit nahezu unbegrenzten Leistungshöhen können hier auch große Versorgungslücken geschlossen werden. Damit ist sie ideal zur Versorgung von Fach- und Führungskräften sowie für Gesellschafter-Geschäftsführer geeignet.

    Steuern und Sozialversicherung

    Die Beiträge sind für Arbeitnehmer in voller Höhe steuerfrei und bis zu 4 Prozent der BBG-GRV (West) sozialversicherungsfrei. Die späteren Leistungen werden als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit versteuert.

    Tipp:

    Von großer praktischer Bedeutung ist die kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse, die ihre Leistungen über den Abschluss von Lebens- oder Rentenversicherungen bei einer Versicherungsgesellschaft absichert. Es erfolgt kein Bilanzausweis – die Unternehmenskennzahlen des Arbeitgebers bleiben dadurch unberührt.

    Versorgungsverpflichtungen werden vollständig ausgelagert. Der Arbeitgeber wird Trägerunternehmen der Unterstützungskasse und führt die vom Arbeitnehmer umgewandelten Gehaltsteile als Zuwendungen der Unterstützungskasse zu.

    Je nach Leistungsplan ist eine einmalige Kapitalzahlung oder eine laufende Rentenzahlung möglich. Auch Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen können abgesichert werden.

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    5. Pensionszusage

    Mit der Pensionszusage verpflichtet sich das Unternehmen seinen Arbeitnehmern oder deren Angehörigen ab Eintritt des Versorgungsfalles (Ruhestand, Invalidität, Tod) aus betrieblichen Mitteln eine Versorgung zu zahlen. Für die Pensionszusage muss das Unternehmen Pensionsrückstellungen in der Bilanz bilden, deren Zuführungen den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren.

    Das mit der Erteilung der Pensionszusage verbundene finanziellen Risiko des Versorgungsfalls kann durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung abgesichert werden. Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Bezugsberechtigt ist der Arbeitgeber. Er erhält dann im Leistungsfall das Kapital, das er benötigt, um sein Leistungsversprechen gegenüber dem Mitarbeiter zu erfüllen.

    Steuern und Sozialversicherung

    Wie bei der Unterstützungskasse sind die Beiträge in voller Höhe steuerfrei und bis zu 4 Prozent der BBG-GRV (West) auch sozialversicherungsfrei. Die späteren Leistungen werden als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit versteuert.

    Tipp:

    Die Pensionszusage ist gerade für Personen mit höheren Einkommen eine gute Option zur Schließung der Versorgunglücke, da weder die Zusagenhöhe noch die Beitragshöhe limitiert sind.

    Neuer bAV-Förderbetrag

    Arbeitgeber werden mit dem neuen Förderbetrag motiviert, eine arbeitgeberfinanzierte bAV für Mitarbeiter mit einem Brutto-Monatseinkommen bis 2.200 Euro einzurichten.

    • Gefördert werden ab 2018 neu gezahlte Arbeitgeberbeiträge in die bAV für Arbeitnehmer mit Monatseinkommen bis 2.200 Euro.
    • Der Arbeitgeber zahlt einen Arbeitgeberbeitrag von 240 bis 480 Euro pro Jahr in die bAV ein.
    • 30 Prozent des Beitrags kann er mit der abzuführenden Lohnsteuer direkt verrechnen. Den Restbetrag kann der Arbeitgeber als Betriebsausgabe geltend machen.

    Mehr über die Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel „Die Reform der betrieblichen Altersvorsorge“.

    Für weitere Fragen zur bAV-Reform stehen Ihnen auch unsere Experten zur Verfügung.

    bAV jetzt noch attraktiver durch 15 Prozent Arbeitgeber­zuschuss

    Bei einer Entgeltumwandlung sparen in der Regel Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sozialabgaben. Ab 2019 sind Arbeitgeber bei Neuverträgen (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) verpflichtet, ihre ersparten Sozialabgaben an ihre Arbeitnehmer weiterzugeben und in deren bAV einzuzahlen. Das können pauschal 15 Prozent Zuschuss auf den Beitrag sein. Dadurch wird die Betriebsrente für Arbeitnehmer noch attraktiver.

    Ein weiterer Vorteil: der neue Freibetrag bei der Grundsicherung

    Auszahlungen aus „zusätzlicher Altersvorsorge“, zum Beispiel bAV-, Riester- und Rürup-Verträgen, werden nur noch reduziert auf die Grundsicherung angerechnet. Eine bAV wird für alle Arbeitnehmer, insbesondere mit niedrigerem Einkommen, attraktiver. Sie behalten mehr von ihrer zusätzlichen Vorsorge. Vorsorgen lohnt sich – für jeden.

    Welche bAV-Lösung ist die Richtige für Sie?

    Wir haben Ihnen in diesem Artikel fünf Durchführungswege zur betrieblichen Altersversorgung vorgestellt – doch welcher Weg ist der richtige für Sie?

    Unsere bAV-Experten beantworten Ihre Fragen und finden gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung für Sie oder für Ihr Unternehmen.
     

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    Mehr zum Thema „Betriebliche Altersversorgung“

    • Die betrieblichen Altersversorgung ist eine Investition, die Ihnen und Ihren Mitarbeitern attraktive Vorteile bringt. Wie Unternehmen vom Angebot einer bAV für ihre Arbeitnehmer profitieren können, erfahren Sie hier.

    • Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf eine bAV durch Entgeltumwandlung. Daraus ergeben sich für Arbeitnehmer eine ganze Reihe von Vorteilen. Welche das sind, erfahren Sie hier.

    • Zum 1. Januar 2018 gab es eine Reform der betrieblichen Altersversorgung. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen wurden stärkere Anreize geschaffen, die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiter zu fördern. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

    • Der Fachkräftemangel ist eine der zentralen Herausforderungen für Unternehmer. Attraktive Mitarbeiterangebote sind eine Möglichkeit, diese Aufgabe zu bewältigen. R+V unterstützt Sie dabei, Ihr Unternehmen als Arbeitgeber attraktiv zu machen.

       

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    Zuletzt aktualisiert: Juni 2018

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