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Pensions­verpflichtungen auslagern

Stärken Sie Ihr Unternehmen

  • günstigere Kredite dank besserer Bilanzkennzahlen
  • Sicherstellung ausreichender Liquidität für fällige Versorgungsleistungen
  • attraktive Steuervorteile
  • Vorteile bei Unternehmensverkauf und Unternehmensnachfolge
  • Reduzierung administrativer Tätigkeiten und Kostensenkung durch externe Verwaltung
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Pensions­verpflichtungen auslagern

Bieten Sie in Ihrem Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung über Pensionszusagen an und bilden dafür Pensionsrückstellungen? Leider reichen diese häufig nicht aus und können so Ihre Bilanz belasten. Das Kombinationsmodell hilft.

So funktioniert das Kombinationsmodell

Mit dem Kombinationsmodell lagern Sie Pensionsverpflichtungen aus und entlasten so Ihre Bilanz, was für Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnt: Denn häufig reichen gebildete Pensionsrückstellungen nicht aus, um die weiter steigende Lebenserwartung abzudecken. Gleiches gilt für das Todesfall- und Invaliditätsrisiko. Im Einzelfall kann dies für Ihr Unternehmen zu erheblichen Liquiditätsengpässen führen.

Auch Basel II, das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und internationale Bilanzierungsstandards zeigen: Pensionsrückstellungen belasten zunehmend die Bilanz.
 

Die Auslagerung – d. h. die Übertragung – der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf:

  • die rückgedeckte Unterstützungskasse der R+V Lebensversicherung AG (Versorgungskasse genossenschaftlich orientierter Unternehmen (VGU) e. V.) und/oder
  • die R+V Pensionsfonds AG.

Dabei werden die Pensionsverpflichtungen in drei Kategorien unterteilt:

  1. Past Service:

    Bereits erdiente Anwartschaften aktiver und ausgeschiedener Mitarbeiter werden in einem Einmalbeitrag in den chancenorientiert oder konservativ (versicherungsförmig) ausgestalteten Pensionsfonds übertragen.

  2. Future Service:

    Noch zu erdienende Anwartschaften aktiver Mitarbeiter werden in die rückgedeckte Unterstützungskasse (VGU) ausgelagert.

  3. Leistungen gegenüber den heutigen Rentenbeziehern können per Einmalbeitrag komplett auf die Unterstützungskasse (VGU) oder den Pensionsfonds übertragen werden.

Gute Gründe für die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen

Das Kombinationsmodell bietet Ihnen:

  • Günstigere Kredite dank besserer Bilanzkennzahlen
    Mit der Auslagerung der Pensionsverpflichtungen verbessern Sie Ihre Eigenkapitalquote und profitieren dadurch von günstigeren Ratings bei der Kreditvergabe.

  • Sicherstellung ausreichender Liquidität für fällige Versorgungsleistungen
    Wann Sie Pensionsleistungen in welchem Umfang erbringen müssen, ist nicht genau vorherzusagen: Einerseits steigt die Lebenserwartung stetig, andererseits tritt der Versorgungsfall durch Tod oder Berufsunfähigkeit manchmal schneller ein als erwartet. Mit einer Auslagerung der Pensionsverpflichtungen stellen Sie trotz dieser Unwägbarkeiten sicher, dass Sie Ihr Leistungsversprechen jederzeit einhalten können, ohne dabei Liquiditätsengpässe zu riskieren.

  • Reduzierung administrativer Tätigkeiten und Kostensenkung durch externe Verwaltung
    Durch einen geringeren Administrationsaufwand in der Rentenphase profitieren Sie von Kosteneinsparungen.

  • Vorteile bei Unternehmensverkauf und Unternehmensnachfolge
    Die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen bietet wichtige Vorteile beim Unternehmensverkauf bzw. bei der Nachfolge: Das Unternehmen kann ohne Altlasten verkauft bzw. übernommen werden und die Altersversorgung des Veräußerers ist unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Nachfolgers.

  • Realisierung steuerlicher Vorteile
    Durch die Kombination der zwei Durchführungswege (R+V-Pensionsfonds und R+V-Unterstützungskasse) werden die steuerlichen Förderungsmöglichkeiten des Gesetzgebers optimal genutzt: Sie als Unternehmer können die Beiträge und Zuwendungen steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen und so gewinnmindernd veranschlagen. Für Ihre Arbeitnehmer ist die Übertragung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

  • Reduzierung der Insolvenzsicherungskosten
    Die Bemessungsgrundlage für den Insolvenzschutz über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) beträgt beim Pensionsfonds nur 20% einer vergleichbaren Pensionszusage.

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