Berufsrechtsreform für Anwälte und Steuerberater
Zum 01.08.2022 tritt die Berufsrechtsreform für Anwälte und Steuerberater in Kraft.
Diese umfassende Neuregelung des Rechts der Anwälte und Steuerberater wirkt sich auch auf die Berufshaftpflichtversicherung aus.
So werden alle Berufsausübungsgesellschaften versicherungspflichtig. Die konkreten Erfordernisse an die Berufshaftpflichtversicherung hängen unter anderem von der Rechtsform ab. Die für Sie erforderliche Absicherung können wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch klären.
Die R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht bietet Ihnen eine passende Lösungen an.