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Vermögens­schaden-Haftpflicht­

Verantwortungsvoll beraten und finanzielle Sicherheit genießen

  • Schutz vor den Ansprüchen Dritter bei Vermögensschäden im Rahmen der beruflichen bzw. ehrenamtlichen Tätigkeit
  • maßgeschneiderter Schutz für Dienstleister aus verschiedenen Branchen*
  • besonders attraktive Konditionen für Existenzgründer
Beratungstermin vereinbaren Ansprechpartner suchen
*dazu zählen: Buchhaltungs- und Büroservice, Gutachter und Sachverständige, Immobilien- und Wohnungswirtschaft, Unternehmensberater und Unternehmen der Informationstechnologie, Werbung, sowie für Vereine und Verbände

Vermögens­schaden-Haftpflicht­versicherung

Wer andere berät, trägt eine besondere Verantwortung und: ein großes finanzielles Risiko im Schadensfall. Mit der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung lagern Sie dieses Risiko aus. So sind Sie und Ihr Unternehmen oder Verein bestens abgesichert.

Leistungen

Die richtige Versicherung für Sie:

  • Dienstleistungsunternehmen, Freiberufler, Ehrenamtliche - jede Tätigkeit hat ihre eigenen, ganz spezifischen Haftungsrisiken. Deshalb bieten wir Ihnen mit der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung individuelle Versicherungslösungen, die konkret auf Ihren Bedarf zugeschnitten sind.

  • Vereine, Verbände und sonstige Personenvereinigungen profitieren ebenfalls von unseren maßgeschneiderten Konzepten, die auch ehrenamtliche Mitarbeiter schützen.

  • Ihre Mitarbeiter sind automatisch mitversichert

Ansprüche erstatten oder abwehren - wir übernehmen das

Werden im Falle eines Vermögensschadens Forderungen an Ihr Unternehmen gestellt, prüfen wir, ob sie berechtigt sind.
Stellen wir fest, dass Ansprüche überhöht oder unberechtigt sind, wehren wir sie ab - wenn nötig auch vor Gericht. Dabei tragen wir die Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten.
Sind Sie verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, zahlen wir bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.


Rückwirkender Versicherungsschutz

Schließen Sie zum ersten Mal eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ab, so kann sich der Schutz gegebenenfalls auch auf Fehler erstrecken, die vor Abschluss passiert sind.

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Berufsrechtsreform für Anwälte und Steuerberater

Zum 01.08.2022 tritt die Berufsrechtsreform für Anwälte und Steuerberater in Kraft.

Diese umfassende Neuregelung des Rechts der Anwälte und Steuerberater wirkt sich auch auf die Berufshaftpflichtversicherung aus.

So werden alle Berufsausübungsgesellschaften versicherungspflichtig. Die konkreten Erfordernisse an die Berufshaftpflichtversicherung hängen unter anderem von der Rechtsform ab. Die für Sie erforderliche Absicherung können wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch klären. 

Die R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht bietet Ihnen eine passende Lösungen an.

Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.

R+V-Bedingungsheft Firmenkunden (im Rahmen der UnternehmensPolice)

Service Hotlines

Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.

Vertragsservice

0800 533-1112

Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen.

Schadenservice

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Im Schadenfall kümmern wir uns sofort um die Abwicklung – schnell und zuverlässig.