Verantwortungsvoll beraten und finanzielle Sicherheit genießen. Wer andere berät, trägt eine besondere Verantwortung und: ein großes finanzielles Risiko im Schadensfall. Mit der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung lagern Sie dieses Risiko aus. So sind Sie und Ihr Unternehmen oder Verein bestens abgesichert.
Vermögensschaden-Haftpflicht - die richtige Versicherung für Sie:
Ansprüche erstatten oder abwehren - wir übernehmen das
Rückwirkender Versicherungsschutz
Schließen Sie zum ersten Mal eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ab, so kann sich der Schutz gegebenenfalls auch auf Fehler erstrecken, die vor Abschluss passiert sind.
Eine Büro- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist die ideale Ergänzung zu Ihrer Vermögensschaden-Haftpflicht. Denn diese Versicherungslösungen bieten Ihnen wirksamen Schutz vor den Ansprüchen Dritter bei Personen- und Sachschäden im betrieblichen Umfeld. Welche für Sie die richtige ist, hängt von Ihrer Branche und Ihrer Tätigkeit ab.
Je mehr Verantwortung Sie in Ihrem Unternehmen tragen, desto größer das Risiko, dass Sie mit erheblichen Schadensersatzforderungen konfrontiert werden. Sind die Ansprüche berechtigt, haften Sie persönlich. Wir schützen Sie vor diesem finanziellen Risiko: mit der D&O Versicherung. Sie ist maßgeschneidert für alle, die eine leitende Funktion oder einen Sitz im Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft, eines Vereins oder Verbandes, einer Kammer oder Stiftung oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts innehaben.
Für Auskünfte, Beratung und Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat die R+V für ihre Kunden auf den Versicherungsschutz abgestimmte Service-Hotlines eingerichtet. Die jeweilige Service-Hotline ist auf allen Vertragsdokumenten vermerkt.
Im Schadenfall sind wir montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr für Sie erreichbar und kümmern uns sofort um die Abwicklung – schnell und zuverlässig.
* Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.
Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.
R+V-Bedingungsheft Firmenkunden (im Rahmen der UnternehmensPolice)
Seit dem 01.08.2022 ist die Berufsrechtsreform für Anwälte und Steuerberater in Kraft.
Diese umfassende Neuregelung des Rechts der Anwälte und Steuerberater wirkt sich auch auf die Berufshaftpflichtversicherung aus.
So sind alle Berufsausübungsgesellschaften versicherungspflichtig. Die konkreten Erfordernisse an die Berufshaftpflichtversicherung hängen unter anderem von der Rechtsform ab. Die für Sie erforderliche Absicherung können wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch klären.
Die R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht bietet Ihnen eine passende Lösungen an.