Das Versorgungswerk MobilitätsRente ist die branchenweite soziale Absicherung für Unternehmen der Güter- und Personenverkehrsbranche. In der MobilitätsRente bündeln die führenden Verkehrsverbände (DSLV, AMÖ, bdo, BGL, BWVL) ihre bisherigen Einzelaktivitäten und schaffen attraktive Angebote für die Altersvorsorge sowie Kranken- und Unfallversicherung.

Mobilitätsrente
Das Versorgungswerk trägt dazu bei, den Umfang der betrieblichen Altersversorgung für die Beschäftigten in den Bereichen Spedition und Logistik, Lagerhaltung, Güterverkehr, Entsorgung und Personenbeförderung zu erhöhen. Unternehmen können hier u.a. aus dem breiten Produktportfolio der R+V Versicherung auswählen.
Als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung werden Direktversicherung und eine Unterstützungskasse im Rahmen einer Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung angeboten. Neu hinzu gekommen sind Zeitwertkonten, Unfallversicherung und betriebliche Krankenversicherung.

Ihre Vorteile
Als Unternehmen
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Verwaltungsarm und bilanzneutral
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Empfohlen und unterstützt von den Branchenverbänden
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Keinerlei Verpflichtungen über den Vertragsabschluss hinaus
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Bindung von Mitarbeitern
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Beitritt zum Versorgungswerk ist kostenlos
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Minimierung des Haftungsrisikos
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Erfüllt den gesetzlichen Anspruch der Beschäftigten auf Entgeltumwandlung sowie alle geltenden
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gesetzlichen Anforderungen, z. B. des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
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Günstige Beiträge und attraktive Leistungen unabhängig von der Unternehmensgröße
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Flexibel und auf die Bedürfnisse eines jeden Beschäftigten angepasste Lösung
Als Mitarbeiter
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Sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Vorsorge
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Besonders attraktive Großkundenkonditionen
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Überdurchschnittliche Leistungen und vielfältige Produktauswahl
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Unterschiedliche Anlagemöglichkeiten: von sicherheitsbetont bis chancenorientiert
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Besonderer Schutz und hohe Sicherheit durch die starke Finanzkraft der Versicherer
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Entwicklung von optimalen bAV-Lösungen durch Branchenexperten
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Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung durch Weitergabe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge i. H. v. bis zu 15 %an den Arbeitnehmer
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