Frau hält ihr Handy in der Hand und bestellt eine Mitfahrgelegenheit
    TRENDS DER AUTOMOBILBRANCHE

    Ridesharing – Alternative zum Taxi? Mit App und Chauffeur durch die Stadt

    Am 11. Juni versanken einige Innenstädte im Verkehrschaos. So zumindest planten es Taxifahrer in mehrereren europäischen Großstädten. Sie wollten aus Protest den Verkehr lahmlegen. Ihr Gegner: Das so genannte Ridesharing über Smartphone-Apps.

     

    Kann es wirklich so einfach sein, wie es in unserer Überschrift klingt? Ja! Sie laden sich eine Ridesharing-App auf Ihr Smartphone und können bei Bedarf einen privaten Fahrer kontaktieren, der Sie durch die Stadt kutschiert. Am Ende zahlen Sie eine entsprechende Aufwandspauschale und das war es. Beim Ridesharing handelt es sich per Definition nämlich um nichts anderes als eine Art Fahrgemeinschaft oder Mitfahrgelegenheit.

    Es gibt einen Unterschied zwischen Ridesharing und Ridepooling

    Gerade in Großstädten steigt die Beliebtheit von Fahrgemeinschaften. Einerseits muss niemand die Strecke alleine zurücklegen, andererseits teilen sich die Mitfahrer den Fahrpreis. Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Wenn Sie sich näher mit der Materie beschäftigen, fällt aber auf, dass es doch Unterschiede beim Ridesharing gibt. Normalerweise suchen und finden die Mitfahrenden einander. Beim Ridepooling führt Sie hingegen eine App mit entsprechendem Algorithmus zu passenden Kandidaten mit ähnlichem Ziel.

    Ridesharing klingt wie Taxi?

    Das fanden die Betreiber von Taxiunternehmen auch und sahen ihr Geschäft von den Firmen, die Fahrer und Mitfahrer zusammenbringen, bedroht. Bereits 2014 fassten diverse Taxifahrer den Plan, in verschiedenen europäischen Großstädten für Verkehrschaos zu sorgen, um Ihren Protest zum Ausdruck zu bringen. Sie argumentierten mit der fehlenden Ausbildung und Überprüfung privater Fahrer, mit der Transparenz durch das Taxameter und der regelmäßigen, technischen Überprüfung der Fahrzeuge. Zum Vergleich: Im Gegensatz zu Fahrern beim Ridesharing muss ein Taxifahrer neben Führerschein und Fahrpraxis ein Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Flensburger Punkte-Register sowie einen Personenbeförderungsschein vorweisen. Auch Ortskunde wird bei ihm abgefragt. Bei privaten Fahrten über eine Ridesharing-App wird dies jedoch nicht überprüft. Ride- und Carsharing-Anbieter wie Uber, Wondercar und Lyft (diese zählen zu den bekanntesten Apps) sehen sich wiederum nur als Vermittler und gehen nicht von einer kommerziellen Personenbeförderung aus.

    Es gibt einen Unterschied zwischen Ridesharing und Ridepooling

    Apps gehören mittlerweile zum Alltag vieler Menschen in Deutschland dazu. Sei es zum Einkaufen, Musikhören oder Parksharing. Es gibt nicht nur private Taxi-Apps, sondern ebenfalls offizielle Modelle wie myTaxi oder taxi.de. Die Ridesharing-Apps allein stellen nicht den gravierenden Unterschied zum herkömmlichen Taxi aus. Es bleibt noch der Preis.

    Uber und Co. locken mit günstigeren Preisen als die von den Städten festgelegten Tarife der Taxifahrer. Ein sehr beliebter Anbieter war beispielsweise auch Wundercar. Die Ridesharing-App stellte eine Zeitlang eine sehr lukrative Taxi-Alternative in Berlin, Dublin oder auch Hamburg dar. Die Hansestadt war jedoch der Meinung, dass die Wundercar-Fahrer entgeltliche Personenbeförderung betreiben, ohne die entsprechende Genehmigung nach PBefG zu besitzen. Daher hatte Hamburg die Vermittlung untersagt.

     

    Legale Alternative?

    Nicht nur in Hamburg sah man die Mobility-Dienste kritisch. Ein Berliner Taxiunternehmer hat erfolgreich beim Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Limousinenservice (UberBlack) von Uber erwirkt. Doch Uber kann weiterarbeiten, da der Berliner Unternehmer die einstweilige Verfügung nicht vollstreckt.

    Das Uber Ridesharing-Angebot (UberPop) war bisher noch nicht Gegenstand eines Gerichtsverfahrens. Trotzdem operieren die Ridesharing-Anbieter in einer Zone zwischen kommerzieller Personenbeförderung und Vermittlung privater Mitfahrten ohne Entgelt. Das macht die Frage „legal oder nicht“ schwierig zu beantworten und auch zukünftig dürfte es hier noch Beschäftigung für Juristen geben.

    Ist das die Zukunft?

    Interessant bleibt zu beobachten, wie sich Mobilität verändert. Carsharing stellt die Anschaffung eines eigenen Autos in Frage, Fernbusse machen der etablierten Bahn Konkurrenz und Taxis werden dank Ridesharing durch private Fahrer in Frage gestellt. Bisher sieht es nicht nach Verdrängung, sondern nach Alternativen aus.

    Dennoch haben die meisten Ridesharing-Anbieter in Deutschland ein großes Problem, sich bei uns zu etablieren. Hinderlich sind die vielen Vorschriften, die es in der Bundesrepublik gibt. Aus diesem Grund führt zum Beispiel Ex-Uber-Deutschland-Chef Christian Freese* intensiv Gespräche mit diversen Kommunen, die für Uber interessant sein könnten. Man versuche, Überzeugungsarbeit zu leisten. Ridesharing soll die vorhandenen Ressourcen nicht ersetzen, es kann aber durchaus eine sinnvolle Ergänzung zum ÖPNV sein.

    Quelle: https://www.wiwo.de

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    Zuletzt aktualisiert: Juni 2021

    Anka Jost

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