Apps gehören mittlerweile zum Alltag vieler Menschen in Deutschland dazu. Sei es zum Einkaufen, Musikhören oder Parksharing. Es gibt nicht nur private Taxi-Apps, sondern ebenfalls offizielle Modelle wie myTaxi oder taxi.de. Die Ridesharing-Apps allein stellen nicht den gravierenden Unterschied zum herkömmlichen Taxi aus. Es bleibt noch der Preis.
Uber und Co. locken mit günstigeren Preisen als die von den Städten festgelegten Tarife der Taxifahrer. Ein sehr beliebter Anbieter war beispielsweise auch Wundercar. Die Ridesharing-App stellte eine Zeitlang eine sehr lukrative Taxi-Alternative in Berlin, Dublin oder auch Hamburg dar. Die Hansestadt war jedoch der Meinung, dass die Wundercar-Fahrer entgeltliche Personenbeförderung betreiben, ohne die entsprechende Genehmigung nach PBefG zu besitzen. Daher hatte Hamburg die Vermittlung untersagt.
Legale Alternative?
Nicht nur in Hamburg sah man die Mobility-Dienste kritisch. Ein Berliner Taxiunternehmer hat erfolgreich beim Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Limousinenservice (UberBlack) von Uber erwirkt. Doch Uber kann weiterarbeiten, da der Berliner Unternehmer die einstweilige Verfügung nicht vollstreckt.
Das Uber Ridesharing-Angebot (UberPop) war bisher noch nicht Gegenstand eines Gerichtsverfahrens. Trotzdem operieren die Ridesharing-Anbieter in einer Zone zwischen kommerzieller Personenbeförderung und Vermittlung privater Mitfahrten ohne Entgelt. Das macht die Frage „legal oder nicht“ schwierig zu beantworten und auch zukünftig dürfte es hier noch Beschäftigung für Juristen geben.