TRENDS DER AUTOMOBILBRANCHE

    Privates Carsharing: Die gemeinsame PKW-Nutzung liegt voll im Trend

    Sich ein Auto zu teilen, bringt viele Vorteile mit sich: Die Kosten werden reduziert, das Fahrzeug wird bewegt und nicht jeder benötigt ein eigenes Auto. Wir haben Ihnen die wichtigsten Fakten rund um das Thema „privates Carsharing“ zusammengestellt.

     

    Carsharing liegt in Deutschland voll im Trend. Dabei gibt es neben dem Free-Floating-Carsharing und dem stationären Carsharing auch noch die "Urform" der gemeinsamen PKW-Nutzung: das private Carsharing. Bereits im Jahr 1987 überlegten drei Brüder aus Berlin, wie sie dauerhaft mobil bleiben können – denn keiner von ihnen konnte sich ein Auto leisten. Zumindest keiner alleine. Und so entschlossen sie sich, gemeinsam einen Fiat 500 anzuschaffen. Sowohl die Anschaffungs- als auch die Betriebskosten teilten sie gerecht untereinander auf. Das war freilich nur mit einem Nutzungsplan möglich, den einer der Brüder aufstellte – und so wurde das private Carsharing geboren.

    Die Professionalisierung des privaten Carsharings

    Ursprünglich zielte das Carsharing von privat auf einen kleinen Kreis von Personen ab. Daher kommt auch die Bezeichnung Peer-to-Peer-Carsharing: Ein Auto gemeinsam nutzen, das Auto mit den Nachbarn oder mit Freunden teilen. Schon damals gab es allerdings einige Dinge zu bedenken:

    • Wie vermeiden Sie Interessenskonflikte? Wer darf das Auto wann nutzen und was passiert, wenn zwei Fahrer das gemeinsame Auto zeitgleich nutzen wollen?
    • Wer haftet bei Schäden und deckt die abgeschlossene Versicherung überhaupt alle Fahrer ab? Diese Frage stellt sich insbesondere dann, wenn auch „Fremde“ das Auto mieten können.
    • Sobald Sie ein privates Auto vermieten und der Halter dafür Geld bekommt, müssen Sie steuerliche Aspekte berücksichtigen. Entscheidend dabei ist, ob eine gelegentliche oder eine gewerbliche Vermietung vorliegt. Um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten Sie in jedem Fall einen Steuerberater zurate ziehen..

    Weiterhin zu berücksichtigen: Die Behörden machen Bußgelder für Verkehrsverstöße immer zunächst beim Halter respektive Vermieter geltend. Dieser muss in der Lage sein, den Behörden den Namen und die Anschrift des Fahrers zu nennen.

    Heutzutage ist das private Carsharing durch die vielfältigen Möglichkeiten des Internets zu einem regelrechten Geschäftsmodell für Privatpersonen geworden. Auf Plattformen wie Getaround oder SnappCar kann jeder sein Auto an Dritte vermieten. Es gibt Bewertungssysteme für Vermieter und Fahrer, zudem gewährleisten Kooperationen mit Versicherern, dass man als Fahrer stets Versicherungsschutz genießt.

    Privates Carsharing: Vor- und Nachteile

    Peer-to-Peer-Carsharing ist für Mieter vor allem aufgrund der vergleichsweise günstigen Preise interessant. Allerdings sind die Angebote meist räumlich begrenzt und die Verfügbarkeiten variieren stark. Im Gegensatz zu Anbietern wie SHARE NOW muss beim privaten Carsharing zudem eine Schlüsselübergabe an einem zuvor definierten Ort erfolgen, was die Flexibilität einschränkt.

    Dennoch überwiegt insbesondere für Bewohner von Ballungszentren, die ihr Auto ohnehin nur an wenigen Tagen im Monat für ein paar Stunden brauchen, der praktische Nutzen des Carsharings: Es fallen weder Anschaffungs- noch Unterhaltskosten für den privaten PKW an. Sie müssen sich nicht um die Wartung und Pflege kümmern – und tun nebenbei auch noch etwas Gutes für Mensch und Umwelt.

    Als Vermieter sieht die Sache schon etwas anders aus. Auf der einen Seite können Sie die Einnahmen aus dem privaten Carsharing nutzen, um die eigenen KFZ-Kosten quer zu finanzieren. Auf der anderen Seite haben Sie gerade bei Unfällen das Problem, dass Ihnen niemand die Zeit für die Reparaturen und die entstandene Wertminderung ersetzt. Zudem kann es vor allem bei kleineren Schäden, die zunächst unentdeckt bleiben, schwer sein, die Schuldfrage zu klären. Ebenfalls nicht außer Acht lassen sollten Sie, dass Sie ein Stück Flexibilität aufgeben. Denn wenn das eigene Auto ein Wochenende lang vermietet ist, können Sie es selbst in diesem Zeitraum nicht für spontane Fahrten nutzen. Als Autobesitzer sollte man sich deshalb ganz genau überlegen, ob die zu erwartenden Einnahmen die möglichen Probleme aufwiegen.

    Worauf Sie beim privaten Carsharing achten müssen

    Wenn Sie Ihr Auto teilen und es an andere Privatpersonen vermieten wollen, sollten Sie sich im Vorfeld persönliche Rahmenbedingungen stecken. Diese sind zwingend notwendig, um sich rechtlich abzusichern und im Ernstfall nicht auf verlorenem Posten zu stehen:

     

    1. Schließen Sie entsprechende Versicherungen ab

    Egal, ob Sie mittels Carsharings privat Ihr eigenes Auto verleihen oder sich selbst für privates Carsharing auf einer Plattform anmelden, wichtig ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Um am Straßenverkehr teilzunehmen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Haftpflicht abzuschließen. Zum anderen empfehlen wir Ihnen, zusätzlich eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, um im Ernstfall nicht auf entstandenen Kosten sitzenzubleiben.

    Tipp: Wenn Sie sich auf einer Plattform anmelden und ein Fahrzeug mieten wollen, gibt es immer eine Selbstbeteiligung. Diese beträgt in der Regel zwischen 500 und 1.500 Euro. Bei einem Schadenfall beim privaten Carsharing kann es für Sie teuer werden. Versichern Sie sich lieber bei der R+V und schließen Sie eine Carsharing-Versicherung ab, mit der Sie sich die Selbstbeteiligung bis zu 500 Euro zurückholen können.

     

    2. Privates Carsharing: Denken Sie an die Steuern

    Sobald Sie als Autobesitzer Ihr Fahrzeug mit anderen teilen und dabei Einnahmen generieren, müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben. Schließlich handelt es sich um steuerpflichtige Einkünfte. Unterscheiden müssen Sie allerdings zwischen privater und gewerblicher Vermietung. Privates Carsharing im kleinen Rahmen – zum Beispiel mit einem Nachbarschaftsauto – ist nicht weiter tragisch. Sie zahlen lediglich die Einkommenssteuer. Entwickeln Sie sich aber zu einer Autovermietung und somit zu einer gewerblichen Nutzung, müssen Sie eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Hinzu kommen beim privaten Carsharing weitere Kosten wie Gewerbesteuer.

     

    3. Privates Carsharing via App oder externen Anbietern

    Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Plattformen, über die Sie Ihr Fahrzeug privat vermieten können. Achten Sie hierbei zwingend darauf, Ihr Auto umfassend abzusichern und informieren Sie Ihren Versicherer über Ihr Vorhaben des privaten Carsharings. Bei Bedarf können Sie mit einem fachkundigen Mitarbeiter potentielle Fragen klären und das Risiko bereits im Vorfeld minimieren. Das ist bei einem Schadenfall gemäß R+V sehr wichtig. Denn es kann immer passieren, dass der Mieter Ihres Wagens zum Beispiel zahlungsunwillig ist. Sie als Vermittler und Fahrzeughalter stehen aber zunächst für Schäden gerade. Für solche Fälle lohnt sich zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung.

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    Zuletzt aktualisiert: Februar 2020

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