Wenn Sie Ihr Auto teilen und es an andere Privatpersonen vermieten wollen, sollten Sie sich im Vorfeld persönliche Rahmenbedingungen stecken. Diese sind zwingend notwendig, um sich rechtlich abzusichern und im Ernstfall nicht auf verlorenem Posten zu stehen:
1. Schließen Sie entsprechende Versicherungen ab
Egal, ob Sie mittels Carsharings privat Ihr eigenes Auto verleihen oder sich selbst für privates Carsharing auf einer Plattform anmelden, wichtig ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Um am Straßenverkehr teilzunehmen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Haftpflicht abzuschließen. Zum anderen empfehlen wir Ihnen, zusätzlich eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, um im Ernstfall nicht auf entstandenen Kosten sitzenzubleiben.
Tipp: Wenn Sie sich auf einer Plattform anmelden und ein Fahrzeug mieten wollen, gibt es immer eine Selbstbeteiligung. Diese beträgt in der Regel zwischen 500 und 1.500 Euro. Bei einem Schadenfall beim privaten Carsharing kann es für Sie teuer werden. Versichern Sie sich lieber bei der R+V und schließen Sie eine Carsharing-Versicherung ab, mit der Sie sich die Selbstbeteiligung bis zu 500 Euro zurückholen können.
2. Privates Carsharing: Denken Sie an die Steuern
Sobald Sie als Autobesitzer Ihr Fahrzeug mit anderen teilen und dabei Einnahmen generieren, müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben. Schließlich handelt es sich um steuerpflichtige Einkünfte. Unterscheiden müssen Sie allerdings zwischen privater und gewerblicher Vermietung. Privates Carsharing im kleinen Rahmen – zum Beispiel mit einem Nachbarschaftsauto – ist nicht weiter tragisch. Sie zahlen lediglich die Einkommenssteuer. Entwickeln Sie sich aber zu einer Autovermietung und somit zu einer gewerblichen Nutzung, müssen Sie eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Hinzu kommen beim privaten Carsharing weitere Kosten wie Gewerbesteuer.
3. Privates Carsharing via App oder externen Anbietern
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Plattformen, über die Sie Ihr Fahrzeug privat vermieten können. Achten Sie hierbei zwingend darauf, Ihr Auto umfassend abzusichern und informieren Sie Ihren Versicherer über Ihr Vorhaben des privaten Carsharings. Bei Bedarf können Sie mit einem fachkundigen Mitarbeiter potentielle Fragen klären und das Risiko bereits im Vorfeld minimieren. Das ist bei einem Schadenfall gemäß R+V sehr wichtig. Denn es kann immer passieren, dass der Mieter Ihres Wagens zum Beispiel zahlungsunwillig ist. Sie als Vermittler und Fahrzeughalter stehen aber zunächst für Schäden gerade. Für solche Fälle lohnt sich zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung.