Frau macht rüde Geste im Auto.
    HILFREICHE INFOS FÜR AUTOFAHRER

    Beleidigungen im Straßenverkehr

    Der Fahrer hinter Ihnen drängelt. Er fährt nah auf und blendet Sie mit der Lichthupe. Dabei führen Sie gerade ein korrektes Überholmanöver auf der linken Spur aus – kein Grund, ungeduldig zu werden! So eine Situation stresst beide Beteiligten und führt nicht selten zu dem einen oder anderen Wutausbruch. Der Mittelfinger kribbelt und die nächste Beleidigung liegt auf der Zunge. Aber was ist eigentlich erlaubt? Wie sind die Regeln zu Beleidigungen oder zum Mittelfinger im Straßenverkehr? Und machen Aggressionen im Straßenverkehr überhaupt Sinn?

    Beleidigungen im Straßenverkehr – eine Kostenfrage

    Bevor Sie also das nächste Mal Ihrem Ärger im Straßenverkehr laut Luft machen, lesen Sie unseren Artikel über Beleidigungen im Straßenverkehr. Sie können das Geld besser für andere und vor allem sinnvollere Dinge ausgeben.

    Teure Handbewegungen

    Mit Gesten sollten Sie immer vorsichtig sein. Sogar noch vorsichtiger als mit leisen Schimpfwörtern. Denn wenn Sie beispielsweise den berühmten Vogel oder Mittelfinger im Straßenverkehr zeigen, verstehen auch andere außerhalb der Hörweite, was Sie damit ausdrücken wollen.

    Anhand diverser Gerichtsurteile lässt sich sehr gut ableiten, wie teuer Sie unter anderem den Finger zeigen im Straßenverkehr werden könnte:

    Strafen für beleidigende Gesten im Straßenverkehr

    Geste Strafe
    Die Zunge herausstrecken 150 Euro
    Einen Vogel zeigen 750 Euro
    Scheibenwischer-Geste 1.000 Euro
    Stinkefinger zeigen 4.000 Euro

     

    Einzelheiten zu Beleidigungen wie Stinkefinger bzw. Mittelfinger im Straßenverkehr bzw. am Steuer sowie deren Strafen finden Sie nicht im Bußgeldkatalog . Denn es gibt keinen einheitlichen Strafenkatalog.

    Interessant ist auch, wie es sich mit Beleidigungen verhält, die Sie nicht gegen andere Verkehrsteilnehmer richten. Denn auch, wenn Sie der Radarfalle den falschen Finger zeigen, kann eine Geldstrafe drohen. Schließlich bekommt ein Beamter Ihren Schnappschuss zu sehen und kann sich angegriffen fühlen. Die nicht sichtbare Amtsperson ist also in diesem Fall das „Opfer“ Ihrer Geste und kann Sie dafür belangen.

    Beleidigung im Straßenverkehr – wie teuer werden dumme Sprüche?

    Nicht nur Gesten können ein hoher Kostenfaktor sein. Da es im Bußgeldkatalog jedoch keine einheitlichen Regelungen gibt, werden die Bußgelder via Gerichtsurteil individuell angeordnet. Diese Liste basiert auf verschiedenen Gerichtsurteilen und ist nur ein kleiner Auszug von Möglichkeiten an Beschimpfungen:

    Strafen für Beschimpfungen im Straßenverkehr

    Aussage Strafe
    „Leck mich doch!“ 300 Euro
    „Dir hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt!“ 600 Euro
    „Du Wichser“ 1.000 Euro
    „Schlampe“ 1.900 Euro

     

    Beleidigungen sind eine Straftat

    Gemäß Strafgesetzbuch handelt es sich bei Beleidigungen, und dazu zählt auch der Mittelfinger im Straßenverkehr, eine Straftat:

    Sie können jedoch erst belangt werden, wenn jemand eine Anzeige wegen Mittelfinger oder Beleidigung im Straßenverkehr erstattet. Erst wenn jemand den Tatbestand zur Anzeige bringt, geht es vor Gericht.

    Sollten Sie wegen Beleidigung verurteilt werden, können folgende Konsequenzen auf Sie zukommen:

    • Geldstrafen (10 oder 30 Tagessätze)
    • Haftstrafen (bis zu einem Jahr)
    • Zeitweiliges Fahrverbot

    Haben Sie jemandem den Stinkefinger bzw. Mittelfinger im Straßenverkehr, also beim Autofahren, gezeigt, kann es sogar sein, dass Sie Schmerzensgeld zahlen müssen.

    Lohnt sich eine Anzeige wegen Stinkefinger oder Beleidigung im Straßenverkehr?

    Leider nicht immer. Denn eine Beleidigung, wie den Mittelfinger im Straßenverkehr, müssen Sie nach- bzw. beweisen können. Ohne Zeugen wird dies schwierig und der Täter wird Ihnen wahrscheinlich nicht entgegenkommen. So steht Aussage gegen Aussage – was oftmals zu keiner Einigung führt und das Verfahren wird höchstwahrscheinlich eingestellt. Die Kosten dafür aber bleiben.

    Wollen Sie aber eine Anzeige wegen Beleidigung oder wegen eines gezeigten Mittelfingers im Straßenverkehr erstatten, mit Zeugen wohlgemerkt, sollten Sie alles dokumentieren und sich anschließend einen Anwalt nehmen.

    Beleidigungen im Straßenverkehr lohnen sich nicht

    Versuchen Sie also, sich im Straßenverkehr nicht gleich aus der Ruhe bringen zu lassen. Ist Ihnen der Mittelfinger tatsächlich eine Strafe wert? Fluchen am Steuer ändert den Verkehr schließlich auch nicht. Ihr Geld können Sie auch anders investieren: Wie wäre es stattdessen mit einer Woche Entspannungsurlaub am Strand? Danach bringt Sie kein Autofahrer so schnell auf die Palme!

    Frau und Mann unterwegs mit dem Campingauto.

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    Anka Jost

    Expertin rund ums Auto

    Ideen müssen toben! Das ist das Motto von Anka. Es steht in direkter Verbindung mit ihrem Job im Bereich des Online-Marketings. Anka ist stets auf der Suche nach Themen, die den Leser interessieren. Autothemen über und für Familien stehen bei ihr im Fokus.

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