Ob mitten in der Nacht auf der Autobahn oder an einem ruhigen Nachmittag auf der Landstraße: Notsituationen können im Straßenverkehr jederzeit und überall unvorbereitet eintreten – und das tun sie auch tagtäglich. Da ist es kein Wunder, dass die StVZO mindestens einen Verbandskasten für jedes Auto vorschreibt. Das ist aber längst nicht alles. Was Autofahrer bezüglich der Mitführpflicht beachten müssen, erfahren Sie gleich hier!
Verbandskasten: vorgeschriebener Helfer für den Notfall
Wir alle kennen Nachrichtenmeldungen, die von Verkehrsunfällen berichten. Treffen Sie als erste Person auf eine Unfallsituation mit verletzten Autofahrern, gilt es, Erste Hilfe zu leisten. Daher sind Sie gemäß §35 h der StVZO in der Pflicht, einen Verbandskasten im Auto mitzuführen. Dieser muss vollständig und aktuell sein.
- Laut StVZO muss jeder Autofahrer in Deutschland mindestens einen Verbandskasten im PKW mit sich führen.
- Für den Kfz-Verbandskasten gibt es strenge Richtlinien: Es müssen ganz bestimmte Utensilien in der richtigen Menge vorhanden sein.
- Der Erste-Hilfe-Kasten im Auto hat ein Ablaufdatum – nur ein Verbandskasten mit gültigem Haltbarkeitsdatum ist zweckmäßig und zulässig.
Ohne einen korrekt ausgestatteten Kfz-Verbandskasten ist Erste Hilfe unmöglich. Deswegen ist in Deutschland jeder Autofahrer verpflichtet, einen Verbandskasten in seinem PKW mitzuführen. Der Verbandskasten trägt zwar den Kasten im Namen, kann aber auch in Form einer flexiblen Tasche daherkommen.
Seit 2014 werden nur noch Verbandskästen für Autos verkauft, die der DIN-Norm Nr. 13164 entsprechen. Dafür wurde der Inhalt des Kfz-Verbandskastens neueren medizinischen Erkenntnissen angepasst. Konkret enthält die aktuelle Version im Gegensatz zu seinem Vorgänger: Ein 14-teiliges Fertigpflasterset, ein Verbandpäckchen in Größe K und Feuchttücher zur Hautreinigung. Wenn Sie noch einen älteren Erste-Hilfe-Kasten im Auto besitzen, können Sie diesen dennoch zusätzlich rechtmäßig mit sich führen.
Der Inhalt des Kfz-Verbandskastens setzt sich größtenteils aus Wundauflagen zusammen: Pflaster, Verbände, Tücher und Kompressen. Außerdem enthält er alle nötigen Werkzeuge, um diese Wundauflagen anwenden zu können, darunter eine Verbandsschere und Einmalhandschuhe.
Die beiliegende Rettungsdecke kann im Ernstfall vor Unterkühlung, Nässe und Wind schützen. Im Verbandskasten des Autos findet sich außerdem eine Erste-Hilfe-Anleitung, in der die erforderlichen Sofortmaßnahmen am Unfallort beschrieben werden. Hieraus setzt sich der Inhalt des Kfz-Verbandskastens genau zusammen:
Übrigens: Es wird Autofahrern allgemein davon abgeraten, dem Kfz-Verbandskasten Salben, Schmerzmittel und andere Medikamente hinzuzufügen. Diese sollten in einer Notsituation nur von Medizinern ausgewählt und verabreicht werden. Die verletzte Person könnte beispielsweise allergisch auf einen Wirkstoff reagieren.
Um einen rechtmäßigen Erste-Hilfe-Kasten im Auto mit sich zu führen, sollten Sie nicht nur seine Vollständigkeit, sondern auch das Haltbarkeitsdatum überprüfen – Sie finden es auf der Außenseite des Kfz-Verbandskastens. Das ist deswegen entscheidend, weil die Temperaturschwankungen über die Jahreszeiten dem Verbandszeug stark zusetzen können: Unter anderem lässt die Klebekraft der Pflaster nach, die Mullbinden verlieren an Elastizität und die Feuchttücher für den Verbandskasten werden trocken. Auch die Einmalhandschuhe werden porös und können so ihren Zweck nicht mehr erfüllen.
Neben dem allgemeinen Haltbarkeitsdatum auf der Außenseite verfügt steriles Verbandszeug über ein eigenes Verfallsdatum, da es regelmäßig ausgetauscht werden muss. Beachten Sie deswegen auch die Aufdrucke folgender Utensilien:
- Verbandtücher
- Kompressen
- Pflaster
- Verbandpäckchen
- Feuchttücher
Wenn Ihr Verbandskasten im Auto abgelaufen ist, können Sie sich entweder einen neuen kaufen oder die betreffenden Bestandteile nach der aktuellen DIN-Norm ersetzen. Übrigens: Über die alten Kfz-Verbandskästen freuen sich Fahrschulen und Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen.
Auch der Erste-Hilfe-Kasten in Ihrem Auto gehört zu den Aspekten rund ums Auto, die sich an neue Gegebenheiten anpassen und Änderungen der StVZO umsetzen müssen.
Ab 1. Februar 2023 tritt eine Änderung für den Kfz-Verbandskasten in Kraft:
- In neuen Verbandskästen sind zwei FFP-2-Masken verpflichtend.
- Verbandskästen, deren Ablaufdatum noch nicht erreicht ist, müssen nicht ergänzt werden.
- Abgelaufene Erste-Hilfe-Kästen sind zu erneuern. Sie können die Utensilien mit Ablaufdatum ersetzen und zwei FFP-2-Masken ergänzen oder Sie kaufen sich einen neuen Kasten.
Zuletzt aktualisiert: Februar 2024
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