Egal ob durch den Beruf, die Familie oder Freizeitverpflichtung: Sie viel mit Ihrem Auto unterwegs und benötigen Ihr Fahrzeug unbedingt. Hinzu kommt, dass Sie für Ihren Wagen keinen Garagenplatz haben und dieser daher bei jedem Wind und Wetter draußen steht. Grundsätzlich gehen Sie davon aus, dass Ihr Pkw stabil ist und sämtlichen Einflüssen standhält. Doch so manche Kunststoff-Bauteile werden über mehrere Jahre in Mitleidenschaft gezogen. Hierzu zählen auch die Scheinwerfer. Mit der Zeit können diese matt, verkratzt oder vergilbt sein, was die Leuchtkraft der Scheinwerfer beeinträchtigt. Wenn Sie nun denken, dass Sie an Ihren Scheinwerfern die Aufbereitung selbst vornehmen, dann sollten Sie jetzt weiterlesen. Denn mit eigenen Mitteln Scheinwerfer zu polieren ist verboten. Das hätten Sie nicht gedacht? Dann sollten Sie hier weiterlesen. Wir erklären Ihnen, was Sie hierzu wissen sollten.

Nichts für DIY: Scheinwerfer selbst polieren ist verboten
Bevor wir das Thema weiter vertiefen, beginnen wir direkt mit der eindeutigen, gesetzlichen Grundlage: Nein, es ist nicht gestattet, mit eignen Mitteln die Autoscheinwerfer zu polieren. Die Scheinwerfer selbst zu polieren ist verboten. Diese Verordnung ist laut § 22a Absatz 7 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gesetzlich verankert:
- Scheinwerfer für Fernlicht und Abblendlicht müssen in einer Bauart ausgeführt sein, die amtlich genehmigt ist.
- Die Bauart von Scheinwerfern darf keine Veränderungen durchlaufen.
- In der Fach-Sprache fallen die Scheinwerfer unter die Bezeichnung „typgenehmigte Bauteile“.
Hieraus ergeben sich zwei Gründe, die das eigenständige Polieren von Scheinwerfern als gesetzeswidrig definieren:
A: Als Privatperson erhalten Sie keine Bauartgenehmigung.
B: Die Schweinwerfer-Politur erzeugt eine neue Beschaffenheit der Oberfläche und dies ist nicht zulässig.
Beide Bedingungen sprechen dafür, dass das die eigenständige Scheinwerfer-Aufbereitung verboten ist.
Das Resultat: Durch diese Veränderung der Beschaffenheit erlischt die Typgenehmigung des Scheinwerfers und somit auch die Zulassung des gesamten Pkw.
Abgesehen von dem juristischen Aspekt lässt sich auch mit einem funktionalen Aspekt erklären, weshalb das Scheinwerfer Polieren nicht erlaubt ist. Der Großteil aller Scheinwerfer ist aus dem Kunststoff Polycarbonat hergestellt. Weiterhin sind diese Bauteile mit einer staubfeinen, durchsichtigen Schutzschicht überzogen. Durch die Politur schleifen Sie praktisch diese Beschichtung ab, was die Oberfläche und den Originalzustand des Scheinwerfers verändert. Aber nicht nur das: Durch die veränderte Oberfläche werden auch die lichttechnischen Eigenschaften des Scheinwerfers modifiziert, woraus eine schlechtere Ausstrahlung des Scheinwerfers resultiert. Das Polieren oder Schleifen verursacht kleine Kratzer im Scheinwerfer, was in der Folge den Lichtstrahl bzw. die Leuchtkraft beeinflusst. Eine kräftige Beleuchtung am Auto ist jedoch das A und O.
Kein Versicherungsschutz bei Unfall
Kommt es aufgrund von matten, blinden oder verkratzten Scheinwerfern mit anderen Verkehrsteilnehmern zum Unfall und die Kfz-Versicherung erkennt, dass die Scheinwerfer poliert wurden, übernimmt diese keine Kosten.
Unterschiedliche Umwelteinflüsse greifen die wichtige, aber sehr dünne Schutzschicht auf dem Scheinwerfer an:
- Streusalz im Winter
- Hagel
- Sand und Staub, fall Sie viel im Gelände unterwegs sind
- UV-Strahlen im Sommer
Das Ergebnis ist, dass Ihre Autoscheinwerfer, matt oder gelblich werden. Fällt Ihnen diese Veränderung auf, gibt es nur eine Möglichkeit: Sie benötigen ein neues Set Scheinwerfer. Nachdem das Autoscheinwerfer polieren verboten ist, können Sie entweder ganz neue Scheinwerfer bestellen oder Sie finden gebraucht Scheinwerfer, die die erst einige Jahre alt sind und noch in idealem Zustand. Das Einbauen der Scheinwerfer sollten Sie entweder Ihrer Kfz-Werkstatt oder einem geübten Kfz-Mechaniker überlassen.
Keine TÜV-Plakette
Fallen bei der Hauptuntersuchung matte, vergilbte, verkratzte oder gar aufpolierte Scheinwerfer auf, erhält Ihr Wagen keinen TÜV und somit auch keine neue Plakette.
Klar, mit verdreckten Scheinwerfern sollten Sie auch nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Nur weil das Scheinwerfer polieren verboten ist, heißt das nicht, dass Sie die Leuchten Ihres Autos nicht reinigen dürfen oder sollen. Wichtig ist jedoch, dass Sie eine vorsichtige und milde Reinigung vornehmen:
- Verwenden Sie am besten klares und warmes Wasser. So wissen Sie genau, dass Sie keine verändernden Mittel auf die Scheinwerfer geben.
- Tragen Sie das klare Wasser mit einer manuellen Sprühflasche auf, um Staub zu befreien.
- Tauchen Sie einen neuen, weichen Schwamm in den Wassereimer und tupfen Sie damit die Scheinwerfer ab. Vermeiden Sie reibende Bewegungen.
- Besuchen Sie eine klassische Autowaschstraße. Auf diese Weise erhält ihr gesamter Wagen eine Reinigung mit milden Autoshampoo und Sie müssen sich keine Sorgen machen, wenn Sie Ihr Auto selbst waschen.
Gerade bei älteren oder gar vernachlässigten Autos, die Sie neu aufbereiten wollen, stellen Sie sich die Frage: Ist Scheinwerfer polieren erlaubt? Die Antwort ist klar und deutlich: Nein! Auf eigene Faust und mit eigenen Mitteln Scheinwerfer zu polieren ist verboten. Paragraf 22 a Absatz 7 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung definiert die Scheinwerfer eines Autos typgenehmigte Bauteile mit Bauteilgenehmigung. Das bedeutet kurz: Durch das Schleifen und Polieren der Scheinwerfer wird der gesetzlich definierte Originalzustand der Schweinwerfer verändert und das ist verboten. Durch das Schleifen und Polieren verursachen Sie Beschädigungen am Scheinwerfer, die zu einer Verschlechterung der Leuchtkraft und zu einer beeinträchtigen Strahlung führt. Verzichten Sie daher auf das Schleifen und Polieren der Scheinwerfer und setzen Sie besser auf eine milde Reinigung. Sind Ihre Scheinwerfer Ihres Fahrzeugs milchig oder vergilbt, ersetzen Sie diese durch neue, da dies die einzige und rechtlich akzeptable Option ist.
Zuletzt aktualisiert: August 2024
R+V Team
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