Sammlung von europäischen Kfz-Kennzeichen
    NÜTZLICHE INFOS RUND UM IHR FAHRZEUG

    Kurzzeitkennzeichen: Kfz-Versicherung für 5 Tage

    Mit einem Kurzzeitkennzeichen – auch bekannt als 5-Tages-Kennzeichen, Überführungskennzeichen, Tageskennzeichen oder früher als sogenanntes rotes Kennzeichen – können Sie Probefahrten und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands durchführen. Doch wie kann man ein solches beantragen und welche Regelungen gelten bei Unfällen? Das und mehr erfahren Sie im Folgenden.

    Was benötige ich, um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen?

    Für die Kfz-Zulassung, inklusive der Haftpflichtversicherung, ist eine Kurzzeit-eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) notwendig. Nach der Kfz-Zulassung hat das Kurzzeitkennzeichen eine Gültigkeitsdauer von maximal fünf Tagen (inklusive Beantragungstag), die in den gelben Rand eingeprägt ist. In der Zeit der Überführung besteht für das Kraftfahrzeug ein Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine Teilkasko- oder Kfz-Vollkaskoversicherung ist mit einer Kurzzeit-eVB leider nicht möglich. Mit dem 5-Tages-Kennzeichen kann das Fahrzeug innerhalb von zehn Tagen zugelassen werden.

    Gesetzliche Regelungen für Tageskennzeichen

    Autokennzeichen


    Wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen online oder persönlich anmelden wollen, müssen Sie folgende Fakten kennen. Dadurch verhindern Sie potentielle Nutzungsfehler und können beruhigt Ihr neues Fahrzeug überführen:
     

    1. Die Nummernschilder gibt es ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten.
    2. Es gilt maximal fünf Tage.
    3. Sie können das Kennzeichen mittlerweile auch in anderen Zulassungsbezirken beantragen: Entweder in Ihrem oder in dem des Verkäufers.
    4. Auf dem Schild ist die Laufzeit eingeprägt. Diese finden Sie auf der rechten Seite. Dadurch erkennt beispielsweise die Polizei, ob das Kurzzeitkennzeichen abgelaufen ist.
    5. Das Kurzzeitkennzeichen verursacht Kosten für Schildprägung, Versicherungsgebühr und Verwaltung.
    6. Wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, benötigen Sie eine zulässige eVB-Nummer/ Deckungskarte.

    Alte Regelung zu Kurzzeitkennzeichen

    So wie heute, war es nicht immer. Vor der neuen Regelung waren die Überführungskennzeichen eine sehr praktikable Lösung für private Überführungs- und Probefahrten: Für kleines Geld bekam man ein sogenanntes 5-Tages-Kennzeichen und konnte so problemlos abgemeldete Fahrzeuge von A nach B fahren.

    Diese doch recht laxe Regelung wurde leider oft missbraucht – ein Kurzzeitkennzeichen wurde für mehrere Fahrzeuge genutzt und auch eigentlich verkehrsuntaugliche Fahrzeuge konnten trotz Ölverlusts etc. bewegt werden.

    Neue Regelung zu Kurzzeitkennzeichen

    TÜV-Plakette Kennzeichen nach Inspektion.

    Seit 2015 ist eine Hauptuntersuchung notwendig. Bevor nun ein Kurzzeitkennzeichen durch die Zulassungsstelle ausgegeben wird, muss die Verkehrstüchtigkeit nachgewiesen werden. 
    Das bedeutet: Kein Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV
    Außerdem werden durch die Zulassungsbehörde verschiedene fahrzeugspezifische Daten maschinell in den Fahrzeugschein eingetragen. Das soll verhindern, dass ein gelbes Kennzeichen für mehr als ein Auto verwendet werden kann.
    Diese neue Vorgabe erschwert den Oldtimer- und Youngtimer-Fans ihr Hobby. Spontane Schnäppchen oder Scheunenfunde können nicht mehr einfach so zum Restaurieren nach Hause gefahren werden. Stattdessen wird nun ein Trailer für den Transport benötigt. Das ist umständlich, aufwendig und recht teuer.

    Ein nicht zu unterschätzender Vorteil der neuen Regelung betrifft die Flexibilität der Zulassungsstelle. Früher konnte das Kurzzeitkennzeichen nur von der Zulassung am Wohnort ausgegeben werden. Zukünftig kann das auch die Zulassungsstelle am Standort des Autos. Möchten Sie beispielsweise ein Auto aus München zu Ihnen nach Wiesbaden überführen, können Sie sich das Überführungskennzeichen direkt in München holen. Sie müssen nicht erst in Wiesbaden zur Zulassungsstelle. Das unnötige Hin- und Herfahren bleibt Ihnen somit erspart.
     

    Kosten für das Überführungskennzeichen

    Ein Überführungskennzeichen wird Ihnen nicht geschenkt. Es gibt Kosten, die Sie im Vorfeld berücksichtigen müssen:

    • Gebühren für die Beantragung
    • Versicherungsprämien
    • Schilderprägung

    Hinweis: Der Beitrag für die Versicherung beim Kurzzeitkennzeichen wird bei der R+V mit der Versicherungsprämie verrechnet.

    Deutschlandweit gibt es eine einheitliche Regelung, die besagt, wie hoch die Ausgaben für ein Kurzzeitkennzeichen sein dürfen. Diese betragen aktuell 13,10 Euro. Informieren Sie sich im Vorfeld, ob und wie viel Sie für eine eVB-Nummer bezahlen müssen. Ein Kfz-Versicherungsvergleich lohnt sich.

    Frau und Mann unterwegs mit dem Campingauto.

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