So funktioniert die Schadensmeldung beim Hagelschaden
Ist aufgrund des Hagelschadens eine Reparatur an Ihrem Wagen erforderlich, zahlt die Kaskoversicherung die Kosten, die bei der Behebung des Hagelschadens aufkommen. Sie sollten jedoch zwei Aspekte beachten:
- Die Versicherung kommt vollständig für die Kosten auf, solange Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben. Haben Sie eine Selbstbeteiligung festgelegt, müssen Sie als Versicherungsnehmer den definierten Betrag oder Prozentsatz zahlen und die Kaskoversicherung zahlt den Rest.
- Die Kaskoversicherung übernimmt die entstandenen Kosten lediglich bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Wagens. Unter Wiederbeschaffungswert versteht man den Wert des Pkw, den dieser vor dem Hagelschaden noch aufweisen konnte.
- Stellt sich nach der Beurteilung des Hagelschadens am Auto heraus, dass dieser höher ist als der Wiederbeschaffungswert, ist von einem wirtschaftlichen Totalschaden die Rede. Tritt dies ein, errechnet die Versicherung die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Pkw. Die Differenz erhalten Sie als Versicherungsnehmer.
Nachdem Sie die Fotos zur Schadendokumentation zeitnah geschossen haben, sollten Sie zuerst eine telefonische Schadensmeldung bei Ihrer Teilkaskoversicherung durchführen.
Bei diesem Telefonat nimmt der Mitarbeiter den Schaden auf. Weiterhin ist es erforderlich, dass Sie der Kaskoversicherung das Beweismaterial zukommen lassen. Die Fotos und potenzielle Bekundungen der Nachbarn können Sie entweder digital per Mail oder in gedruckter Form per Post an die Versicherung schicken.
In einem nächsten Schritt beauftragt die Versicherung einen Gutachter, der den Hagelschaden an Ihrem Auto umfassend untersucht.
Der Termin mit dem Gutachter ist der entscheidende Faktor, denn sein Urteil entscheidet über Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturaufwand. Die Kosten, die der Gutachter aufgrund von seiner Bewertung ermittelt, leitet er an die Versicherung weiter und diese zahlt Ihnen den Betrag aus.