Die Beitragsrechnung für das Folgejahr enthält Ihren neuen Beitrag zur Kfz-Versicherung. Dieser errechnet sich aus den von Ihnen bei Vertragsabschluss gemachten Angaben zur jährlichen Kilometerleistung, des Fahrerkreises, des Abstellorts usw. Wir erklären Ihnen, worauf es bei der Berechnung genau ankommt.
Beitragsrechnung zur Kfz-Versicherung
Nicht nur die Kilometerleistung, der Fahrerkreis und der Abstellort sind wichtig. Besonders die schadenfrei gefahrenen Jahre sowie die Regional- oder die Typklasse Ihres Fahrzeugs spielen eine Rolle bei der Beitragsentwicklung.
Die Beitragsrechnung Ihrer Kfz-Versicherung beinhaltet demnach unter anderem:
- Nummer des Versicherungsscheins
- Marke und Modell des Fahrzeugs
- Kennzeichen
- Gewählte Tarif-Option
- Vertragslaufzeit
- Versicherungsschutz (Haftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherung)
Dank dieser Informationen wissen Sie nun ganz genau, wie Versicherer den Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung berechnen.
Sie hatten im aktuellen Jahr keinen Schaden, Ihre SF-Klasse verbessert sich im Folgejahr - und trotzdem sind die Kosten in der Beitragsrechnung Ihrer Kfz-Versicherung gestiegen? Sie fragen sich, wie das möglich ist!
Das kann an den geänderten Typ- und Regionalklassen liegen. Diese werden nämlich einmal pro Jahr vom GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) neu ermittelt und können sich somit jährlich ändern. Diese vom GDV veröffentlichten Typ- und Regionalklassen werden von fast allen Versicherern zur korrekten Einstufung nach Risikogruppen genutzt.
Dabei beziehen sich die Typklassen auf die verschiedenen Automodelle, die in einem sog. Typklassenverzeichnis errechnet werden. Wird Ihr Fahrzeug also in eine andere Typklasse als im Vorjahr gestuft, so kann es sein, dass sich auch Ihr Beitrag ändert. Diese Typklassen sind ein wichtiges Berechnungsmerkmal in der Beitragsrechnung Ihrer Autoversicherung.
Gleiches gilt für die Regionalklassen - auch sie stellen eine wichtige Grundlage für die Berechnung des Beitrags dar. Auf der Homepage des GDV können Sie die Regionalklasse für Ihren Zulassungsbezirk abfragen.
Das kommt immer ganz auf Ihre Versicherung an. Die Beitragsrechnung kann durch erbrachte Leistungen (zum Beispiel nach einem Unfall) zu einer Veränderung des Betrags Ihrer Kfz-Versicherung führen. Es gibt aber Versicherer, bei denen haben Sie einen Schaden im Jahr frei. Lesen Sie sich am besten immer die entsprechenden AGB durch.
Sofern Sie Ihr Fahrzeug ausschließlich privat nutzen, können Sie die Kosten aus der Beitragsrechnung Ihrer Kfz-Versicherung in der Steuererklärung anteilig absetzen. Wichtig ist aber, dass Sie sowohl Fahrer als auch Halter sind! Als Selbstständiger ist dies nicht nur für die Haftpflicht, sondern sogar bei Kaskoversicherungen möglich. Tragen Sie die Beiträge einfach unter Sonderausgaben (sonstige Vorsorgeaufwendungen) ein. Beachten Sie aber, dass lediglich ein Maximalbetrag von 4.500 € möglich ist.
Zuletzt aktualisiert: Februar 2024
R+V Team
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