Wenn Sie mit Ihrem E-Scooter im öffentlichen Verkehr unterwegs sind, braucht er eine eigene Kfz-Versicherung. Das gilt für E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h und einer Leistungsbegrenzung von 500 Watt (1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen). Außerdem benötigen Sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) für den E-Scooter. Sonst können wir das Fahrzeug nicht versichern.
Die Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Nach Abschluss bekommen Sie eine selbstklebende Versicherungsplakette (Kennzeichen). Diese kleben Sie an der Rückseite Ihres E-Scooters möglichst unter die Schlussleuchte. Die Plakette gibt's bei R+V direkt zum Mitnehmen.
Eine Teilkasko-Versicherung ist für Ihren E-Scooter durchaus sinnvoll: Damit sind z. B. auch Schäden durch Diebstahl oder Kurzschluss abgedeckt. Für den Akku zahlen wir im Schadenfall sogar die ersten 24 Monate den Neupreis, wenn Sie diesen mit Ihrem neuen E-Scooter zusammen erworben haben.
Die E-Scooter Versicherung beginnt wie die Mofa- und Mopedversicherung am 1. März. Für die E-Scooter Versicherung der R+V gilt ein abgestufter Jahresbeitrag. Schließen Sie diese nach dem 1. März ab, verringert sich Ihr Beitrag entsprechend.