Krankenversichertennummer (KVNR)

    Die Krankenversichertennummer (KVNR): Ihr Zugang zu digitalen Services im Gesundheitswesen

    Sie gilt lebenslang und ist zum einen nötig, wenn eine versicherte Person ein zum
    Implantateregister meldepflichtiges Implantat erhalten muss. Das sind seit dem 01.01.2024 zunächst Brustimplantate und seit dem 01.01.2025 Hüftprothesen, Knieprothesen und Aortenklappen. Weitere Implantate werden folgen. Die KVNR benötigen Sie darüber hinaus, um Zugang zu digitalen Services im Gesundheitswesen zu bekommen, wie z. B. einer elektronischen Patientenakte (ePA) oder dem elektronischen Rezept (E-Rezept).


    Wir arbeiten derzeit an der Bereitstellung solcher digitalen Services und werden Sie informieren, sobald es so weit ist.

    Häufig gestellte Fragen zur KVNR

    Die Krankenversichertennummer (KVNR) ist eine Identifikationsnummer, die es ermöglicht, jede versicherte Person in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung eindeutig zu identifizieren.

    Hierbei handelt es sich nicht um Ihre Versicherungsnummer, die Sie von der R+V erhalten haben. Bei der KVNR handelt es sich um eine aus zehn Ziffern bestehende Nummer, die an einer zentralen Stelle (der sog. „Vertrauensstelle Krankenversichertennummer“ bei der ITSG GmbH) vergeben wird. 

    Sie wird zwingend benötigt, wenn eine versicherte Person mit einem zum Implantateregister meldepflichtigen Implantat versorgt wird. Seit Mitte 2024 betrifft die Meldepflicht alle Brustimplantate, seit dem 01.01.2025 auch Hüft- und Knieprothesen sowie Aortenklappen. Weitere meldepflichtige Implantate werden folgen. Das Implantateregister soll helfen, die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die medizinische Versorgung mit Implantaten weiter zu verbessern. Weitere Informationen zum Implantateregister erhalten Sie hier

    Die KVNR dient außerdem als Schlüssel zu vielen digitalen Services im Gesundheitswesen, wie zum Beispiel der elektronischen Patientenakte (ePA) oder dem elektronischen Rezept (E-Rezept).

    Wir informieren Sie, sobald Sie die KVNR beantragen können.

    Weitere Informationen zur KVNR finden Sie beim PKV-Verband.

    Wenn Sie ein Implantat benötigen. Seit dem 01.07.2024 müssen bestimmte Implantate an ein zentrales Register gemeldet werden. Die Daten sollen helfen, die Qualität von Implantaten zu sichern und zu verbessern. Außerdem sollen die Betroffenen bei Fehlern schneller informiert werden. Ohne die KVNR können Krankenhäuser die Operation zur Implantatversorgung nicht abrechnen. Weitere Informationen zum Implantateregister erhalten Sie hier.

    Darüber hinaus benötigen Sie die KVNR, wenn Sie künftig das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen wollen.

    Nein, es handelt sich hier um zwei eigenständige Nummern.

    Ihre Versicherungsnummer behält ihre Gültigkeit und hilft bei der Zuordnung bei Fragen bzw. Anliegen rund um Ihre Krankenversicherung bei der R+V.

    Alle versicherten Personen mit einer Krankheitskostenvollversicherung oder einer Beihilfeversicherung können eine KVNR bei R+V beantragen.

    Die Beantragung der KVNR ist freiwillig. Ohne KVNR können Sie die digitalen Anwendungen der Gesundheitsversorgung, wie zum Beispiel die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept, nicht nutzen. Sollten Sie Implantate erhalten, die meldepflichtig sind, wird vorab eine KVNR beantragt werden müssen.

    Die erstmalige Beantragung der KVNR kann mehrere Wochen dauern. 

    Mit Ihren Daten beantragen wir die KVNR für Sie bei der Vertrauensstelle Krankenversichertennummer (VST) der ITSG GmbH. Die VST ist für die Vergabe der KVNR sowohl von gesetzlich als auch privatversicherten Personen zuständig.

    Die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG GmbH) unterstützt die Digitalisierung des deutschen Gesundheits- und Sozialwesens. Sie betreibt die Vertrauensstelle Krankenversichertennummer (VST). Über die VST teilt die ITSG GmbH allen versicherten Personen zu deren Identifikation eine lebenslang gültige KVNR zu. Weitere Informationen zur Erstellung der KVNR finden Sie hier.

    Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass nur Ihr Krankenversicherer die KVNR bei der Vertrauensstelle Krankenversichertennummer (VST) anfordern kann.

    Es soll stets gesichert sein, dass eine KVNR nicht mehrfach vorhanden ist. Deshalb müssen wir Sie um Ihr Einverständnis bitten und mit Ihren mitgeteilten Daten die KVNR für Sie beantragen, auch wenn Sie bereits eine haben. Die Vertrauensstelle Krankenversichertennummer (VST) schickt uns dann die im dortigen Verzeichnis gespeicherte KVNR. Obwohl Ihre KVNR immer gleichbleibt, muss sie bei einem Versichererwechsel erneut von der VST abgefragt werden.

    Die Rentenversicherungsnummer (RVNR) ist die Basis für die Erstellung der KVNR. Mit der RVNR beantragen wir Ihre KVNR bei der Vertrauensstelle Krankenversichertennummer (VST). Mit dieser eindeutigen RVNR werden Sie als versicherte Person identifiziert. Die VST pseudonymisiert Ihre RVNR und erstellt damit in einem sicheren, technischen Verfahren die KVNR. Anschließend übermittelt sie die KVNR an uns.

    Wenn für Sie noch keine RVNR besteht, kümmern wir uns für Sie um die Erstellung dieser Nummer bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Ja, auch für Beamtinnen und Beamte wird eine Rentenversicherungsnummer von der Deutschen Rentenversicherung vergeben. Auf dieser Basis kann auch für Beamtinnen und Beamte eine KVNR erzeugt werden.

    Ein Widerspruch ist nicht notwendig, da die KVNR nur mit Ihrer Zustimmung erzeugt bzw. abgerufen werden kann.

    Weitere Informationen