Krankenversichertennummer (KVNR)

    Die Krankenversichertennummer (KVNR): Ihr Zugang zu digitalen Services im Gesundheitswesen

    Sie gilt lebenslang und ist zum einen nötig, wenn eine versicherte Person ein zum Implantateregister meldepflichtiges Implantat erhalten muss. Das sind beispielsweise seit dem 01.07.2024 zunächst Brustimplantate und seit dem 01.01.2025 Hüftprothesen, Knieprothesen und Aortenklappen. Weitere Implantate werden folgen. Die KVNR benötigen Sie darüber hinaus, um Zugang zu digitalen Services im Gesundheitswesen zu bekommen, wie z. B. einer elektronischen Patientenakte (ePA) oder dem elektronischen Rezept (E-Rezept).

     

    Wir arbeiten derzeit an der Bereitstellung solcher digitalen Services und werden Sie informieren, sobald es so weit ist.

    So erhalten Sie eine KVNR

    Alle versicherten Personen mit einer Krankenvollversicherung oder einer Beihilfeversicherung können eine KVNR bei R+V beantragen.

    Um die KVNR für Sie generieren zu lassen, benötigen wir zusätzliche Daten und die Einwilligung zur Datenverarbeitung.

    Seit März 2025 werden unsere Kundinnen und Kunden mit einer Krankenvollversicherung oder Behilfeversicherung in der R+V Krankenversicherung AG schrittweise von uns angeschrieben. Über das dem Anschreiben beigefügte Formular oder den angegebenen Link können Sie die benötigten Daten und Einwilligungen an die R+V weiterleiten. 

    Haben Sie bereits eine KVNR von Ihrer Vorversicherung, benötigen wir trotzdem die notwendigen Daten, die wir per Anschreiben bei Ihnen abfragen.

    Formular für die Beschaffung der KVNR

    Sie haben eine private Krankenvollversicherung bei R+V und möchten die Einholung Ihrer KVNR beantragen?

    Sie haben zwei Möglichkeiten die Beschaffung Ihrer KVNR zu beantragen:

     

    1. Papierformular

    Formular aus Ihrem Brief nutzen, ausfüllen und postalisch einreichen.

    2. Webformular

    Link aus Ihrem Brief nutzen, ausfüllen und direkt digital einreichen.

    Häufig gestellte Fragen zur KVNR

    Die Krankenversichertennummer (KVNR) ist eine Identifikationsnummer, die es ermöglicht, jede versicherte Person in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung eindeutig zu identifizieren.

    Hierbei handelt es sich nicht um Ihre Versicherungsnummer, die Sie von der R+V erhalten haben. Bei der KVNR handelt es sich um eine aus zehn Ziffern bestehende Nummer, die an einer zentralen Stelle (der sog. „Vertrauensstelle Krankenversichertennummer“ bei der ITSG GmbH) vergeben wird. 

    Sie wird zwingend benötigt, wenn eine versicherte Person mit einem zum Implantateregister meldepflichtigen Implantat versorgt wird. Das sind beispielsweise künstliche Kniegelenke, Hüftgelenke und Aortenklappen. Weitere meldepflichtige Implantate werden folgen. Das Implantateregister soll helfen, die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die medizinische Versorgung mit Implantaten weiter zu verbessern. Weitere Informationen zum Implantateregister erhalten Sie hier

    Die KVNR dient außerdem als Schlüssel zu vielen digitalen Services im Gesundheitswesen, wie zum Beispiel der elektronischen Patientenakte (ePA) oder dem elektronischen Rezept (E-Rezept).

    Wir informieren Sie, sobald Sie die KVNR beantragen können.

    Weitere Informationen zur KVNR finden Sie beim PKV-Verband.

    Allgemeines

    Alle versicherten Personen mit einer Krankenvollversicherung oder einer Beihilfeversicherung können eine KVNR bei R+V beantragen.

    Wenn Sie ein Implantat benötigen. Seit dem 01.07.2024 müssen bestimmte Implantate an ein zentrales Register gemeldet werden. Die Daten sollen helfen, die Qualität von Implantaten zu sichern und zu verbessern. Außerdem sollen die Betroffenen bei Fehlern schneller informiert werden. Ohne die KVNR können Krankenhäuser die Operation zur Implantatversorgung nicht abrechnen. Weitere Informationen zum Implantateregister erhalten Sie hier.

    Darüber hinaus benötigen Sie die KVNR, wenn Sie künftig das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen wollen.

    Die Beantragung der KVNR ist freiwillig.

    Krankenhäuser und Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, die Versorgung mit bestimmten Implantaten an das Register zu melden. Sollte bei Ihnen ein Implantat eingesetzt werden müssen, wird vorab eine KVNR beantragt. Dies kann die Versorgung mit dem Implantat verzögern. Weitere Informationen zum Implantateregister erhalten Sie hier.

    Außerdem erhalten Sie ohne KVNR keine digitale Identität. Somit können Sie die digitalen Anwendungen der Gesundheitsversorgung, wie zum Beispiel die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept, nicht nutzen. 

    Ihre persönliche KVNR gilt lebenslang. Sie ändert sich auch nicht, wenn Sie zu einer anderen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wechseln. 

    Nach erfolgreicher Einholung teilen wir Ihnen diese per Post mit. Bitte bewahren Sie Ihre KVNR gut auf.

    Ja, denn die KVNR ist eine individuelle Identifikationsnummer für jede versicherte Person. Sie ermöglicht eine eindeutige Zuordnung der versicherten Person. Im Fall von mehreren krankenvollversicherten bzw. beihilfeversicherten Personen in einem Vertrag muss die KVNR für jeden einzeln beantragt werden. Daher erhält jede versicherte Person auch ein eigenes Abfrageformular.

    Nein, es handelt sich hier um zwei eigenständige Nummern.

    Ihre Versicherungsnummer behält ihre Gültigkeit und hilft bei der Zuordnung bei Fragen bzw. Anliegen rund um Ihre Krankenversicherung bei der R+V.

    Ja, auch für Beamtinnen und Beamte wird eine Rentenversicherungsnummer von der Deutschen Rentenversicherung vergeben. Auf dieser Basis kann auch für Beamtinnen und Beamte eine KVNR erzeugt werden.

    Ein Widerspruch ist nicht notwendig, da die KVNR nur mit Ihrer Zustimmung erzeugt bzw. abgerufen werden kann.

    Beantragung

    Alle versicherten Personen mit einer Krankenvollversicherung oder einer Beihilfeversicherung können die Beschaffung der KVNR durch die R+V beauftragen lassen. Dafür benötigen wir zusätzliche Daten und die Einwilligung zur Datenverarbeitung. 

    Unsere Kundinnen und Kunden mit einer Krankenvollversicherung oder Behilfeversicherung in der R+V Krankenversicherung AG werden schrittweise ab März 2025 angeschrieben. Über das dem Anschreiben beigefügte Formular oder den angegebenen Link können Sie die benötigten Daten und Einwilligungen an die R+V weiterleiten. 

     

    Sie haben zwei Möglichkeiten die Beschaffung Ihrer KVNR zu beantragen:

    1. Papierformular 
    Formular aus ihrem Brief nutzen, ausfüllen und postalisch einreichen.

    2. Webformular 
    Link aus Ihrem Brief nutzen, ausfüllen und direkt digital einreichen. 

     

    Mit Ihren Daten beantragen wir die KVNR für Sie bei der Vertrauensstelle Krankenversichertennummer (VST) der ITSG GmbH. Die VST ist für die Vergabe der KVNR sowohl von gesetzlich als auch privatversicherten Personen zuständig.

    Haben Sie bereits eine KVNR von Ihrer Vorversicherung benötigen wir trotzdem die notwendigen Daten, die wir per Anschreiben bei Ihnen abfragen.

    Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass nur Ihr Krankenversicherer die KVNR bei der Vertrauensstelle Krankenversichertennummer (VST) anfordern kann.

    Die erstmalige Beantragung der KVNR kann mehrere Wochen dauern. 

    Obwohl Ihre KVNR immer gleichbleibt, muss sie bei einem Versichererwechsel erneut von der Vertrauensstelle Krankenversichertennummer (VST) abgefragt werden. Denn ohne einen Abgleich darf die R+V Ihre KVNR nicht verwenden.

    Dadurch soll stets gesichert sein, dass eine KVNR nicht mehrfach vorhanden ist. Deshalb müssen wir Sie um Ihr Einverständnis bitten und mit Ihren mitgeteilten Daten die KVNR für Sie beantragen, auch wenn Sie bereits eine haben. Die Vertrauensstelle Krankenversichertennummer (VST) schickt uns dann die im dortigen Verzeichnis gespeicherte KVNR.

    Nein, für PKV-Versicherte ist die Beantragung einer KVNR bei der Versicherung freiwillig.  

    Die Rentenversicherungsnummer (RVNR) ist die Basis für die Erstellung der KVNR. Mit der RVNR beantragen wir Ihre KVNR bei der Vertrauensstelle Krankenversichertennummer (VST). Mit dieser eindeutigen RVNR werden Sie als versicherte Person identifiziert. Die VST pseudonymisiert Ihre RVNR und erstellt damit in einem sicheren, technischen Verfahren die KVNR. Anschließend übermittelt sie die KVNR an uns.

    Wenn für Sie noch keine RVNR besteht, kümmern wir uns für Sie um die Erstellung dieser Nummer bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Die KVNR wird von der gesetzlich vorgesehenen Vertrauensstelle Krankenversichertennummer (VST) bei der ITSG GmbH erstellt und an uns weitergeleitet. Die Generierung erfolgt in einem sicheren technischen Verfahren. 

    Die Generierung der KVNR erfolgt auf Basis der Rentenversicherungsnummer (RVNR). Die RVNR wird hierfür pseudonymisiert. 

    Hier erfahren Sie mehr zur Erstellung der KVNR und zur Vertrauensstelle Krankenversichertennummer (VST).

    Wenn Sie bis Juli 2025 kein Anschreiben erhalten oder die Einholung Ihrer persönlichen KVNR noch nicht beantragt haben, können Sie sich direkt an uns wenden.

    Voraussetzung ist, dass Sie eine Krankenvollversicherung oder Beihilfeversicherung bei der R+V Krankenversicherung AG haben.

    Ihre KVNR gilt lebenslang und ändert sich auch nicht bei einem Wechsel der Krankenversicherung. Auch wenn Sie bereits über eine KVNR verfügen und Ihnen diese bekannt ist, müssen wir Ihre KVNR über die Vertrauensstelle Krankenversichertennummer (VST) beschaffen und benötigen dafür Ihr Einverständnis. Die VST prüft, ob es für Sie bereits eine KVNR gibt. Ist dies der Fall, teilt die VST uns diese mit. Somit ist stets gesichert, dass eine KVNR nicht mehrfach vergeben wird. 

    Eine telefonsiche Beantragung ist nicht möglich. Sie haben zwei Möglichkeiten die Beschaffung Ihrer KVNR zu beantragen:

    1. Papierformular 
    Formular aus Ihrem Brief nutzen, ausfüllen und postalisch einreichen.

    2. Webformular 
    Link aus Ihrem Brief nutzen, ausfüllen und direkt digital einreichen. 

    Datenschutz

    Bei den Abläufen rund um die KVNR hat Datenschutz einen hohen Stellenwert. Ohne Einwilligung findet keine Weitergabe Ihrer Daten statt. 

    Der Datenaustausch zwischen der Privaten Krankenversicherung, der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Deutschen Rentenversicherung und der Vertrauensstelle Krankenversichertennummer erfolgt ausschließlich verschlüsselt.

    Ein Rückschluss durch die KVNR auf Ihre Rentenversicherungsnummer ist nicht möglich.

    Aus Datenschutzgründen ist eine telefonische Mitteilung nicht möglich. Nach erfolgreicher Einholung Ihrer KVNR erhalten Sie eine postalische Mitteilung Ihrer KVNR von uns für Ihre Ablage.

    Sonstiges

    Das Implantateregister Deutschland ist ein zentrales  Register, das deutschlandweit Informationen rund um Operationen mit bestimmten Implantaten sammelt. Ziel ist es die Sicherheit und Qualität von Implantaten sicherzustellen.

    Mithilfe des Implantateregisters können Versicherte bei Komplikationen mit meldepflichtigen Implantaten früher identifiziert und informiert werden. 

    Dabei ist die KVNR der versicherten Person für die gesetzlich verpflichtenden Meldungen an das Implantateregister notwendig. Nur so kann jede Person eindeutig identifiziert und die Daten im Implantate­register pseudo­nymisiert gespeichert werden. Das sind beispielsweise künstliche Kniegelenke, Hüftgelenke und Aortenklappen. Weitere werden folgen. 

    Die gesetzliche Grundlage bildet das Implantate­registergesetz (IRegG).

    Hier erfahren Sie mehr zum Implantateregister Deutschland auf der Internetseite des Bundgesundheitsministeriums.

    Die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG GmbH) unterstützt die Digitalisierung des deutschen Gesundheits- und Sozialwesens. Sie betreibt die Vertrauensstelle Krankenversichertennummer (VST). Über die VST teilt die ITSG GmbH allen versicherten Personen zu deren Identifikation eine lebenslang gültige KVNR zu. Weitere Informationen zur Erstellung der KVNR finden Sie hier.

    Wir arbeiten derzeit an der Bereitstellung von digitalen Services (z. B. einer elektronischen Patientenakte (ePA) und E-Rezept) und werden Sie informieren, sobald es so weit ist.

    Weitere Informationen