Die Krankenversichertennummer (KVNR) ist eine Identifikationsnummer, die es ermöglicht, jede versicherte Person in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung eindeutig zu identifizieren.
Hierbei handelt es sich nicht um Ihre Versicherungsnummer, die Sie von der R+V erhalten haben. Bei der KVNR handelt es sich um eine aus zehn Ziffern bestehende Nummer, die an einer zentralen Stelle (der sog. „Vertrauensstelle Krankenversichertennummer“ bei der ITSG GmbH) vergeben wird.
Sie wird zwingend benötigt, wenn eine versicherte Person mit einem zum Implantateregister meldepflichtigen Implantat versorgt wird. Seit Mitte 2024 betrifft die Meldepflicht alle Brustimplantate, seit dem 01.01.2025 auch Hüft- und Knieprothesen sowie Aortenklappen. Weitere meldepflichtige Implantate werden folgen. Das Implantateregister soll helfen, die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die medizinische Versorgung mit Implantaten weiter zu verbessern. Weitere Informationen zum Implantateregister erhalten Sie hier.
Die KVNR dient außerdem als Schlüssel zu vielen digitalen Services im Gesundheitswesen, wie zum Beispiel der elektronischen Patientenakte (ePA) oder dem elektronischen Rezept (E-Rezept).
Wir informieren Sie, sobald Sie die KVNR beantragen können.
Weitere Informationen zur KVNR finden Sie beim PKV-Verband.