1. Hilfe im Schadenfall

    Was tun nach einem Einbruch?

    Nach einem Einbruch sitzt der Schock erst einmal tief. Wer Opfer von Einbruch und Diebstahl wird, sollte dennoch Ruhe bewahren und besonnen handeln. Darüber hinaus gibt es Verhaltenstipps, die im Schadensfall zu einer zügigen und reibungslosen Regulierung beitragen.

    So handeln Sie unmittelbar nach einem Einbruch richtig

    Melden Sie den Einbruch unverzüglich der Polizei

    Alarmieren Sie die Polizei unter der Notrufnummer 110, auch wenn Ihnen der Einbruch oder Diebstahl erst später auffällt.

    Begeben Sie sich nicht in Gefahr, wenn Sie den oder die Täter auf frischer Tat ertappen. Bringen Sie sich sofort in Sicherheit!

    Beseitigen Sie keine Spuren, indem Sie den Tatort verändern, also säubern oder aufräumen. Gegebenenfalls wird die Polizei die Spuren sichern.

    Machen Sie sofort Fotos

    • vom Zustand der Wohnung
    • von den Beschädigungen
    • von den Einbruchsspuren

    Melden Sie den Schaden der Hausratversicherung

    Sind Sie bei R+V versichert? Dann wenden Sie sich im Schadensfall direkt an die R+V-Schaden-Hotline 0800 533-1111* oder melden Sie den Schaden online.

    Fragen Sie, ob Fotos zur Dokumentation ausreichend sind, damit Sie aufräumen können.

    Erkundigen Sie sich, ob ein Regulierer zur Vorortbesichtigung kommt.

    Klären Sie, was die Hausratversicherung zur Regulierung benötigt (z. B. Belege und Auflistung der gestohlenen und beschädigten Sachen).

    * Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.

    Stellen Sie eine vollständige Stehlgutliste zusammen

    Beschreiben Sie die entwendeten Sachen so genau wie möglich, idealerweise mit folgenden Angaben:

    • genaue Bezeichnung
    • Alter
    • Anschaffungsort
    • Anschaffungspreis

    Belege (Rechnungen, Bedienungsanleitungen, Fotos) helfen der Polizei bei einem Einbruch mit Diebstahl, die gestohlenen Gegenstände sicher zu identifizieren, zu bewerten und nach dem Diebesgut und den Dieben zu fahnden. Reichen Sie alle Dokumente bei der Polizei und Ihrer Versicherung ein.

     

    Ein sicheres Gefühl in den eigenen vier Wänden

    Die R+V-Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz bei Schäden am Hausrat verursacht durch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch.

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    Bei weiteren Fragen zur Hausratversicherung stehen Ihnen unsere Ansprechpartner vor Ort gerne zur Verfügung.

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    Unser Tipp

    Hilfreich ist es für Polizei und Versicherung, wenn Sie im Vorfeld eine vollständige Wertgegenstandsliste für den Schadensfall angefertigt haben.

    Bei Verlust sofort sperren

    • Kredit-/EC-Karte, Kundenkarten mit Zahlungsfunktion: Den zentralen Sperr-Notruf erreichen Sie unter der Nummer 116 116.
    • Sparbücher und Wertpapiere: Veranlassen Sie bei der Bank die sofortige Sperrung.
    • Personalausweis: Wenn Sie einen neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion besitzen, dann lassen Sie diese ebenfalls unter dem Sperr-Notruf 116 116 sperren.
    • Mobiltelefon: Kontaktieren Sie Ihren Anbieter. Er kann den Vertrag sperren. Die Polizei benötigt für die Fahndung die sogenannte 15-stellige IMEI-Nummer des Geräts. Sie wird Ihnen mit der Tastenkombination *#06# angezeigt. Am besten notieren Sie diese und bewahren sie an einem sicheren Ort auf.
     

    Immer erreichbar: der Sperr-Notruf

    Der Sperr-Notruf ist rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen, erreichbar: in Deutschland gebührenfrei unter 116 116, aus dem Ausland gebührenpflichtig unter +49 116 116.

    Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers. Zur besseren Erreichbarkeit steht aus dem Ausland zusätzlich die Rufnummer +49 30 4050 4050 zur Verfügung.

    Versicherungssumme und tatsächlicher Wert des Inventars müssen einander entsprechen.

    Hausratversicherung: Sind Sie ausreichend geschützt?

    Ein Einbruch mit Diebstahl ist ein Fall für die Hausratversicherung. Sie übernimmt im Schadensfall den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. Darunter fallen gestohlene Gegenstände ebenso wie reparable Schadensfälle. Doch manchmal kommt im Schadensfall das böse Erwachen: Wurde der Tarif der Hausratversicherung lange nicht aktualisiert, entfällt der sichere Schutz.

    Die Deckung der Hausratversicherung basiert auf der Größe der Wohnung. Sind Versicherungsnehmer beispielsweise in eine größere Wohnung umgezogen und haben ihre Hausratversicherung nicht angepasst, erfolgt im Schadensfall kein ausreichender Schadenersatz.

    Allgemein gilt: In der Hausratversicherung muss die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des Inventars entsprechen. Nur wenn die Versicherungssumme und der Tarif der aktuellen Situation entsprechen, liegt keine Unterversicherung vor, und der Versicherte erhält einen Schaden vollumfänglich ersetzt.

    Hausrat­versicherung überprüfen

    Bei der R+V-Hausratversicherung gilt bei korrekter Angabe der Wohnfläche:

    • Versicherungsschutz zum Neuwert des Hausrates ohne Begrenzung durch eine Versicherungssumme
    • kein Abzug wegen Unterversicherung

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    Wichtig: Sollte sich an Ihrer Wohnsituation etwas ändern, lassen Sie bitte die Angaben zu Ihrer Wohnfläche in Ihrem Versicherungsvertrag aktualisieren.

    Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen zur R+V-Hausratversicherung haben, stehen Ihnen unsere Ansprechpartner vor Ort gerne zur Verfügung.

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    Welche Versicherung zahlt bei einem Einbruch ins Fahrzeug?

    In der Regel zahlt die Teilkaskoversicherung, wenn es zu einem Einbruch ins Auto gekommen ist. Das gilt allerdings nur für den Schaden am Fahrzeug selbst und an dauerhaft eingebauten Teilen, wie einem fest installierten Navigationsgerät.

    Die Hausratversicherung bietet, zumindest eingeschränkt, einen Schutz für Gegenstände des Hausrats, welche sich vorübergehend außerhalb der eigenen Wohnung befinden. Voraussetzung ist aber, dass dem Bestohlenen keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Wertsachen zum Beispiel sollten generell nicht im Fahrzeug gelagert werden.

    Was tun, wenn sich Langfinger an Ihrem Auto zu schaffen gemacht haben?

    Melden Sie den Schaden unverzüglich der Polizei und Ihrer Versicherung. Vermeiden Sie es, Spuren an Ihrem Fahrzeug zu beseitigen, indem Sie es berühren oder säubern. Bei einem Einbruch wird die Polizei gegebenenfalls eine Spurensicherung durchführen. Im Schadensfall: Stellen Sie eine vollständige Stehlgutliste zusammen und reichen Sie diese sowohl bei der Polizei als auch bei Ihrer Versicherung ein.

    So hilft die R+V Ihnen weiter

    Wenn Sie bei R+V versichert sind, dann wenden Sie sich im Schadensfall direkt an die R+V-Schaden-Hotline 0800 533-1111* oder melden Sie den Schaden online.

    Wenn Sie das Auto nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen lassen können, weil beispielsweise die Scheibe eingeschlagen wurde, helfen wir Ihnen: Wir vermitteln Sie an eine Werkstatt, die das Auto nach einem Einbruch schnell wieder sicher macht.

    * Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.

     

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    Autor/in

    K. Albrecht

    Januar 2018

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